Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; vor § 1 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 44 Satz 2 StPO; § 35 a Satz 1 StPO
    Urteilsabsprachen im Strafverfahren (Deal) und Rechtsmittelverzicht (Unwirksamkeit; qualifizierende Belehrung; Hinwirkungsverbot; Rechtssicherheit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand); Gewaltenteilung und Rechtsfortbildung (Bindungswirkung gegebener Zusagen; Vertrauensschutz); faires Verfahren; Schuldprinzip (Wahrheitsermittlung und Geständnisüberprüfung).

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 3; StPO vor § 1 (faires Verfahren), § 302 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absprachen im Strafprozeß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsabsprachen im Strafrecht

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  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
  • berliner-anwaltsverein.de , S. 35 (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    "Deals" im Strafverfahren

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)

    Zulässige Urteilsabsprachen und wirksamer Rechtsmittelverzicht

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    StPO: Absprache - Wirksamkeit von Urteilsabsprachen über einen Rechtsmittelverzicht

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)

    Deal-Fall

    § 45 StPO; § 44 StPO; § 302 Abs. 1 StPO
    Urteilsabsprache; Rechtsmittelverzicht; qualifizierte Belehrung

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    "Der vereinbarte Rechtsmittelverzicht ist wirksam, ist unwirksam, ist wirksam" (Dr. Frank Meyer; HRRS 7/2005, S. 235 ff.)

Sonstiges (11)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 03.03.2005, Az.: GSSt 1/04 (Rechtsmittelverzicht bei Urteilsabsprache)" von MinDir. a.D. Prof. Dr. Peter Rieß, original erschienen in: JR 2005, 435 - 439.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Urteilsabsprache im Strafverfahren" von RiBVerfG Herbert Landau und RiOLG Dr. Ralph Bünger, original erschienen in: ZRP 2005, 268 - 273.

  • wkdis.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Bundesrat für gesetzliche Regelung von Deals im Strafprozess

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 03.03.2005, Az.: GSSt 1/04 (Absprachen im Strafprozess, Wirksamkeit eines abgesprochenen Rechtsmittelverzichts)" von Prof. Dr. Helmut Satzger, original erschienen in: JA 2005, 686.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Fördern oder vermeiden gesetzliche Regeln für den Deal ein Zweiklassen-Strafrecht? - Contra: Scheinlösungen helfen nicht" von Vors. RiLG Dr. Klaus Haller, original erschienen in: DRiZ 2006, 277 - 277.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 3.3.2005, GSSt 1/04 (Absprachen im Strafprozess und Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts)" von RA Prof. Hans Dahs, original erschienen in: NStZ 2005, 580 - 582.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Der Deal und seine Folgen... Geständniswiderruf und Wiederaufnahme" von RA Raimund Förschner, original erschienen in: StV 2008, 443 - 445.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Urteilsabsprache im Strafprozess - ein Zukunftsmodell?" von RA Prof. Dr. Gunter Widmaier, original erschienen in: NJW 2005, 1985 - 1987.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Fehlurteile und ihre Ursachen - die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs" von RA/FAStrafR Johann Schwenn, original erschienen in: StV 2010, 705 - 711.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Urteilsanmerkung zu BGH v. 03.03.2005 - GSSt1/04 - Urteilsabsprache und Rechtsmittelverzicht" von WissAss. Dr. Gerhard Seher, original erschienen in: JZ 2005, 628 - 636.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Urteilsanmerkung zu BGH vom 3.3.2005 - GSSt 1/04 - Rechtsmittelverzicht als Gegenstand einer Urteilsabsprache" von Prof. Dr. Gunnar Duttge und RRef Christian Schoop, original erschienen in: StV 2005, 421 - 423.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 50, 40
  • NJW 2005, 1440
  • NStZ 2005, 389
  • NStZ 2005, 580 (Ls.)
  • StV 2005, 311
  • StV 2005, 421 (Ls.)
  • Rpfleger 2005, 473
  • JR 2005, 430



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Wird zitiert von ... (110)  

  • OLG Hamburg, 02.10.2008 - 1 U 189/05  

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch: Rückzahlung von aufgrund einer

    Die Rechtsprechung hält Urteilsabsprachen grundsätzlich für zulässig und mit der geltenden Strafprozessordnung für vereinbar, betont jedoch, dass im Hinblick auf die durch Verfassung und Strafprozessordnung gesetzten Grenzen bestimmte formelle und materielle Mindestbedingungen eingehalten sein müssen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff. m.w.N.).

    Insbesondere die vom BGH (Urteil vom 28.08.1997, 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195 ff.; BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.) aufgestellten formellen Anforderungen an Urteilsabsprachen können für den hier zu beurteilenden Fall nicht uneingeschränkte Geltung beanspruchen.

    Nach den Vorgaben des BGH sind bei verfahrensbeendenden Absprachen alle Verfahrensbeteiligten einzubeziehen und ist das Ergebnis der Absprache in der Hauptverhandlung offen zu legen und zu protokollieren (BGH, Urteil vom 28.08.1997, 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195 ff.; BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff. m.w.N.).

    Begrenzt werden die Möglichkeiten verfahrensbeendender Absprachen insbesondere durch die Gewährleistung der freien Willensentschließung des Angeklagten (BGH, Urteil vom 19.02.2004, 4 StR 371/03, BGHSt 49, 84 ff.) und durch den Grundsatz schuldangemessenen Strafens (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.).

    Die Staatsanwaltschaft darf sich ebenso wenig wie das Gericht auf einen "Handel mit der Gerechtigkeit" einlassen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.).

    Zwar hat die Rechtsprechung für verfahrensbeendende Urteilsabsprachen die Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts für unzulässig erachtet, da auch der Inhalt von Urteilsabsprachen unter Mitwirkung des Gerichts für das Revisionsgericht überprüfbar sein müsste und die Beteiligung des Gerichts an der Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts unter anderem die Besorgnis begründe, das Gericht lasse es an der notwendigen Sorgfalt bei der prozessordnungsgemäßen Ermittlung des Sachverhaltes, bei der Subsumtion oder der Bestimmung der schuldangemessenen Strafe fehlen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.).

    Dementsprechend hat es die Rechtsprechung für unbedenklich gehalten, wenn die Rechtsmittelberechtigten auch schon vor Urteilsverkündung ohne Beteiligung des Gerichts Gespräche über die Einlegung des Rechtsmittels führen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.).

    Die Strafe darf sich nicht - auch nicht zugunsten des Täters - von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 03.03.2005, GSSt 1/04, BGHSt 50, 40 ff.).

  • BGH, 12.03.2008 - 3 StR 433/07  

    Verfahrensbeendende Absprache (Scheitern; Geständnis; Bindungswirkung); Deal;

    Trotz fehlender gesetzlicher Regelung ist im Strafverfahren eine Verständigung innerhalb der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gezogenen Grenzen (siehe hierzu BVerfG NStZ 1987, 419; BGHSt 43, 195; BGHSt - GS - 50, 40) grundsätzlich zulässig.

    Es hat Äußerungen zu vermeiden, die objektiv dahin verstanden werden können, dass ihm an einem Rechtsmittelverzicht gelegen oder dass dieser für den Angeklagten vorteilhaft sei (BGHSt - GS - 50, 40, 57); denn für die Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts bestehen keine legitimen Interessen (BGHSt - GS - 50, 40, 56; siehe dazu auch den Vorlegungsbeschluss des Senats BGH NJW 2004, 2536).

    Hierfür spricht zum einen schon der Wortlaut der protokollierten Verständigung: Danach hat nicht - wie an sich geboten (vgl. BGHSt 43, 195, 207 und BGHSt - GS - 50, 40, 48) - die Jugendkammer für den Fall einer geständigen Einlassung die Zusage erteilt, eine bestimmte Strafhöhe nicht zu überschreiten; vielmehr haben der Angeklagte, sein Verteidiger und der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft versprochen, eine Jugendstrafe von nicht mehr als einem bestimmten Höchstmaß zu "akzeptieren".

    Danach kommt ein Abweichen von der Zusage nur dann in Betracht, wenn schon bei der Urteilsabsprache vorhandene relevante tatsächliche oder rechtliche Aspekte übersehen wurden (vgl. BGHSt - GS - 50, 40, 50), oder wenn sich in der Hauptverhandlung neue (d. h. dem Gericht bisher unbekannte) schwerwiegende Umstände zu Lasten des Angeklagten ergeben (so die zuvor von BGHSt 43, 195, 210 gezogene, engere Grenze).

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98  

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Beschleunigungsgebot (rechtsstaatswidrige

    Auf diese Weise würde einer Praxis Vorschub geleistet, durch die das gesamte System der Strafrechtspflege ohnehin in eine zunehmende Schieflage gerät (vgl. BGH - GS - St NJW 2005, 1440, 1446 - zur Veröffentlichung in BGHSt 50, 40 vorgesehen).
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