Rechtsprechung
   BGH, 03.03.2005 - I ZR 117/02   

Volltextveröffentlichungen (14)

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Verbindung einer Bestellkarte mit einem Gewinn-Coupon ist nicht immer wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewinnspiel + Bestellschein = rechtswidrig?

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 2085
  • MDR 2005, 1181
  • GRUR 2005, 599
  • afp 2005, 359



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05  

    150 % Zinsbonus

    aa) Ein Abhängigmachen liegt vor, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Verknüpfung zwischen der Teilnahme am Gewinnspiel und dem Absatz des Produkts besteht (BGH, Urt. v. 3.3.2005 - I ZR 117/02, GRUR 2005, 599, 600 = WRP 2005, 876 - Traumcabrio).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 4/06  

    Millionen-Chance

    Hiervon ist auszugehen, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Verknüpfung zwischen der Teilnahme am Gewinnspiel und dem Absatz des Produkts besteht (BGH, Urt. v. 3.3.2005 - I ZR 117/02, GRUR 2005, 599, 600 = WRP 2005, 876 - Traumcabrio; Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 57/05, GRUR 2007, 981 Tz. 29 = WRP 2007, 1337 - 150% Zinsbonus).

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich aus der Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (BGH GRUR 2005, 599, 600 - Traumcabrio).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07  

    Golly Telly

    Denn dieser Umstand hat zur Folge, dass unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben nur dann als irreführend anzusehen sind, wenn sie geeignet sind, wesentliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise irrezuführen (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.2003 - I ZR 252/01, GRUR 2004, 162, 163 = WRP 2004, 225 - Mindestverzinsung; Urt. v. 3.3.2005 - I ZR 117/02, GRUR 2005, 599, 600 = WRP 2005, 876 - Traumcabrio; Urt. v. 7.12.2006 - I ZR 166/03, GRUR 2007, 605 Tz. 18 = WRP 2007, 772 - Umsatzzuwachs; Urt. v. 29.3.2007 - I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079 Tz. 38 = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei).
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  • OLG Köln, 09.03.2007 - 6 W 23/07  

    Unlauteres Rabatt-Würfel-Spiel im Kassenbereich

    Eine solche Kopplung liegt nicht nur vor, wenn eine rechtliche Verknüpfung des Warenabsatzes mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt, sondern auch, wenn eine tatsächliche Abhängigkeit zwischen dem Warenabsatz und der Gewinnspielteilnahme oder den Gewinnchancen anzunehmen ist (BGH, GRUR 2005, 599 [600] - Traumcabrio m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 147/05  

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Spitzenstellungswerbung für eine

    Damit transportiert die werbliche Botschaft dieser Begriffsbildung jedenfalls für einen erheblichen (vgl. hierzu BGH NJW 2005, 2085, 2086 - Traumcabrio; Bornkamm a.a.O. § 5, 2.106) Teil des angesprochenen Verkehrs, dass die Beklagten sich den Rechtsuchenden in diesem Wirtschaftsraum in gegenüber anderen Kanzleien hervorgehobener Weise in diesem Dienstleistungsbereich anbieten zu können vorgeben.
  • OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 205/05  

    "Jeder 20. Käufer gewinnt" - Anwendungsbereich des § 4 Nr. 6 UWG

    Vielmehr ist die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 1 UWG a.F. im Fall von Gewinnspielkopplungen nunmehr durch das Regelbeispiel des § 4 Nr. 6 UWG kodifiziert, ohne dass hiermit eine inhaltliche Veränderung verbunden wäre (BGH GRUR 2005, 599 - "Traumcabrio" unter Bezugnahme auf den Regierungsentwurf Bundestagsdrucksache 15/1487, S. 18; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. 2006, § 4 Rn. 6.1; Harte/Henning-Bruhn, UWG, § 4 Nr. 6 Rn. 5; Fezer-Hecker, UWG, § 4-6 Rn. 29).
  • AGH Bremen, 21.02.2006 - 2 AGH 1/06  
    Damit transportiert die werbliche Bot- schaft dieser Begriffsbildung jedenfalls für einen erheblichen (vgl. hierzu BGH, NJW 2005, 2085, 2086 ­ Traumcabrio; Bornkamm, a.a.O., § 5, 2.106) Teil des angesprochenen Ver- kehrs, dass die Bekl. sich den Rechtsuchenden in diesem Wirt- schaftsraum in gegenüber anderen Kanzleien hervorgehobener Weise in diesem Dienstleistungsbereich anbieten zu können, vorgeben.
  • AGH Bayern, 25.04.2006 - BayAGH II - 2/06  
    Damit transportiert die werbliche Bot- schaft dieser Begriffsbildung jedenfalls für einen erheblichen (vgl. hierzu BGH, NJW 2005, 2085, 2086 ­ Traumcabrio; Bornkamm, a.a.O., § 5, 2.106) Teil des angesprochenen Ver- kehrs, dass die Bekl. sich den Rechtsuchenden in diesem Wirt- schaftsraum in gegenüber anderen Kanzleien hervorgehobener Weise in diesem Dienstleistungsbereich anbieten zu können, vorgeben.
  • LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07  

    Wettbewerbsverstoß: Erschleichung des Einverständnisses zur Telefonwerbung durch

    Der vorliegende Sachverhalt weicht damit von dem der Entscheidung Traumcabrio (BGH GRUR 2005, 599) zugrunde liegenden Fallkonstellation ab.
  • OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09  

    Bitte um Rückruf auf einer 0900-Telefonnummer um zu erfahren, ob Angerufener zu

    Ob eine derartige Abhängigkeit besteht, beurteilt sich aus der Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (BGH, Urteil vom 03.03.2005 - I ZR 117/02, GRUR 2005, 599, 560 - Traumcabrio).
  • LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 823/07  

    Zu den Bedingungen einer wirksamen Einwilligung in Telefonwerbung

  • AG Essen-Borbeck, 13.02.2012 - 14 C 342/11  
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