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   BGH, 03.03.2005 - I ZR 133/02   

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Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 03.03.2005, Az.: I ZR 133/02 (Atlanta)" von Prof. Dr. Wlfried Erbguth, original erschienen in: KUR 2005, 153 - 156.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, , 1581
  • NJW 2005, 1581
  • GRUR 2005, 505
  • ZUM 2005, 475



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Bremen, 11.11.2009 - 1 U 56/09  

    Verfahren des Berufungsgerichts bei Fehlen von Ausführungen zur Glaubwürdigkeit

    Zwar ist der Ausgangspunkt der Darlegungen der Klägerin zutreffend, wonach eine den Anforderungen des § 286 Abs. 1 S. 2 ZPO nicht genügende Beweiswürdigung einen Verfahrensfehler darstellt und die Notwendigkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme begründen kann (vgl. BGH NJW 2005, 1581, 1582).
  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 10 B 11.480  

    Sicherstellung von Geldnoten; Eigentumsvermutung für Besitzer; Herausgabe

    Denn die Vermutung spricht jedenfalls dafür, dass einem der beiden Kläger das Eigentum am sichergestellten Geld zusteht (sog. Erwerbsvermutung, vgl. z.B. BGH vom 3.3.2005 NJW 2005, 1581/1582).
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