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   BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00   

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Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB 1986 § 152 Abs. 1 Nr. 1; StGB 1998 § 152a Abs. 1 Nr. 2
    Fälschen von Vordrucken für Euroschecks

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 46, 48
  • NJW 2000, 2597
  • NStZ 2001, 138
  • StV 2000, 663



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00  

    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug;

    Dem wirksamen Schutz des Rechtsguts des § 152a StGB - die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (BTDrucks. 13/8587 S. 29; BGH, Beschluß vom 3. Mai 2000 - 2 StR 69/00, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 2597, 2598; Ruß aaO § 152a Rdn. 2; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht BT, Teilbd. 2 § 67 Rdn. 47; Wessels/Hettinger, Strafrecht BT 1 23. Aufl. Rdn. 946; a.A. Puppe aaO § 152a Rdn. 3 ff. zur a.F.) - trägt nur eine Auslegung Rechnung, die den Tatbestand auch auf die Fälschung lediglich einer Zahlungskarte anwendet; denn der bargeldlose Zahlungsverkehr wird bereits durch die Fälschung einer Karte nachhaltig gefährdet.

    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 152 a Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. bereits entschieden (BGH NJW 2000, 2597, 2598 m.w.N.).

  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08  

    Hehlerei; Betrug; Konkurrenzen (mitbestrafte Nachtat; Sicherungsbetrug).

    c) Zwischen der gewerbsmäßigen Hehlerei einerseits und dem (versuchten) Betrug andererseits besteht - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - Tatmehrheit (vgl. BGH bei Holtz MDR 1988, 278; NStZ 2001, 138 f.; Urt. vom 21. Mai 1996 - 1 StR 125/96, insoweit in NStZ 1996, 495 nicht abgedruckt; Lauer in MünchKomm/StGB § 259 Rdn. 123).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04  

    Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel;

    Da die EC-Doubletten in der Absicht hergestellt wurden, sie später zu gebrauchen, werden das Nachmachen (als Vorbereitungsakt) und das Gebrauchmachen (als Ausführungshandlung) zu einer deliktischen Einheit verbunden (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 240; BGHSt 46, 48, 52; 146, 152).
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