Rechtsprechung
| BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 121 Abs. 2 GVG; § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 223a StGB a.F.; § 224 StGB
Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer; Beisichführen; Gebrauchsabsicht; abstrakte Gefährlichkeit); Divergenzvorlage. - lexetius.com
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- strafrecht-online.de
§ 242 StGB; § 243 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB
Rechtliche Qualifizierung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug - Subjektiver Tatbestand des gefährlichen Diebstahls - Gebrauchsabsicht hinsichtlich eines gefährlichen Werkzeugs - Beisichführen eines Taschenmessers - Verwendungsvorbehalt oder Widmungsakt bezüglich eines anderen gefährlichen Werkzeugs - NWB SteuerXpert START
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. A
- RA Kotz
Taschenmesser als gefährliches Werkzeug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Taschenmesser als gefährliches Werkzeug
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Taschenmesser als gefährliches Werkzeug
- kanzlei-finkenzeller.de (Kurzinformation)
Taschenmesser als "gefährliches Werkzeug”?
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Das Taschenmesser als "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a 2. Alt. StGB (Dr. Peter Kasiske)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§ 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB
Taschenmesser mit längerer Klinge - gefährliches Werkzeug (Prof. Dr. Mark Deiters, Münster; ZJS 2008, 424)
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 03.06.2008, Az.: 3 StR 246/07 (Diebstahl mit Waffen)" von RiBGH a. D. Eberhard Foth, original erschienen in: NStZ 2009, 93 - 94.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 3.6.2008, Az.: 3 StR 246/07 (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug)" von RiOLG Dr. Jens Peglau, original erschienen in: JR 2009, 158 - 164.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Neues vom "gefährlichen Werkzeug" in § 244 StGB" von WissAss. Dr. Matthias Krüger, original erschienen in: JA 2009, 190 - 195.
Verfahrensgang
- OLG Celle, 17.04.2007 - 32 Ss 34/07
- BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 52, 257
- NJW 2008, 2861
- NStZ 2008, 512
- NStZ 2009, 93 (Ls.)
- StV 2008, 411
- JR 2009, 158
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum …
Es hat dazu unter Verweis auf das Urteil des 3. Strafsenats des BGH vom 03. Juni 2008 - 3 StR 246/07 - (BGHSt 52, 257) ausgeführt: .Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass sich mit der Entscheidung der Streit um die Auslegung des "anderen gefährlichen Werkzeuges" nicht erledigt habe und de lege lata nicht zu befrieden sei (Jahn JuS 2008, 835; Krüger JA 2009, 190).
Sie fordern vorrangig eine Neuregelung durch den Gesetzgeber, bis dahin wenigstens klare oder praktikable Leitlinien für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals durch den BGH (Kasiske HRRS 2008, Nr. 648; Mitsch NJW 2008, 2865; ähnlich Foth NStZ 2009, 93).
- BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12
Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (hier: verneint für als …
Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 52, 257 und BGH NJW 2004, 3437; StV 2010, 628), etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 - und vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, StV 2010, 628), etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.
- BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08
Garantie des gesetzlichen Richters im strafprozessualen Revisionsrecht …
Im Übrigen habe sich das Unterbleiben der Vorlage nicht ausgewirkt: Zwischenzeitlich habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Taschenmesser grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB sei (Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07 -, NStZ 2008, S. 512). - OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11
Diebstahl mit Waffen
Bei dem vom Angeklagten mitgeführten Taschenmesser handelt es sich nicht um ein gefährliches Werkzeug im Sinne der vorerwähnten Vorschrift, und zwar auch nicht vor dem Hintergrund des Beschlusses des BGH vom 03.06.2008 (3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 ff.).Es ist - anders als z.B. Spring- oder Faustmesser - nach seiner Beschaffenheit nicht von vornherein zur Verwendung als Angriffs- oder Verteidigungsmittel bestimmt (vgl. BGHSt 52, 257 = NJW 2008, 2861 = NStZ 2008, 512 = StV 2008, 411 = StraFo 2008, 392).
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