Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2003 - 4 StR 190/03   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 225 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 15 StGB
    Beweiswürdigung bei der Misshandlung einer Schutzbefohlenen durch deren Eltern (rohe Misshandlungen; Quälen; Unterlassungstäterschaft auch bei bedingtem Vorsatz; Garantenstellung der Eltern hinsichtlich des überragenden Rechtsguts der körperlichen Unversehrtheit ihres Kindes; Beweis der Kenntnis von Misshandlungen des anderen Elternteils).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2004, 94



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06  

    Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von

    Die vom Tatbestand vorausgesetzte rohe, das heißt gefühllose und das Leiden des Tatopfers missachtende Gesinnung (vgl. BGH NStZ 2004, 94; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 225 Rdn. 9 m.w.N.) ergibt sich aber ohne Weiteres aus den objektiven Umständen der Taten, die für den Angeklagten trotz seiner jeweiligen Alkoholisierung offensichtlich erkennbar waren.
  • OLG Hamm, 28.07.2008 - 3 Ss 235/08  

    Misshandlung Schutzbefohlener; Anforderungen an die Feststellungen

    Rohes Misshandeln setzt eine gefühllose, fremdes Leiden missachtende Gesinnung voraus (BGH NStZ 2004, 94, 95).
  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 299/04  

    Misshandlung von Schutzbefohlenen, Quälen; rohes Behandeln; Körperverletzung

    Roh ist eine Misshandlung im Sinne des Tatbestandes, wenn sie aus einer gefühllosen gegen die Leiden des Opfers gleichgültigen Gesinnung heraus erfolgt, wobei die Gefühllosigkeit keine dauernde Charaktereigenschaft zu sein braucht (vgl. BGHSt 3, 105, 109 und NStZ 2004, 94 f).
  • AG Düsseldorf, 26.10.2009 - 101 Ls 90 Js 5539/07  
    (BGH NStZ 2004, 94 f).
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