Rechtsprechung
| BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
ZPO § 91 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a
Entscheidung über gestellten Hilfsantrag bei Erledigung des Hauptantrags - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Entscheidung über Hilfsantrag
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Trotz Erledigungserklärung in Bezug auf den Hauptantrag ist regelmäßig über einen Hilfsantrag zu entscheiden
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 3202
- MDR 2003, 1310
- GRUR 2003, 903
- FamRZ 2003, 1462 (Ls.)
- BB 2003, 2482
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 05.02.2004 - I ZR 90/01
Schriftformerfordernis bei Zeitschriftenabonnements
Diese Formvorschrift gilt jedoch, wie sich aus dem Verweis in § 505 Abs. 2 Satz 1 BGB auf § 505 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB und die dort in Bezug genommene Vorschrift des § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB ergibt, nicht, wenn die Summe aller vom Verbraucher bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Teilzahlungen 200 EUR nicht übersteigt (…Palandt/Putzo, BGB, 63. Aufl., § 505 Rdn. 10;… Jauernig/Berger, BGB, 10. Aufl., §§ 505, 506 Rdn. 3; vgl. zur Belehrung über das Widerrufsrecht im Fall des § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB: BGH, Urt. v. 3.7.2003 - I ZR 270/01, GRUR 2003, 903, 904 = WRP 2003, 1138 - ABC der Naturheilkunde). - OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04
Wettbewerbsrecht: Telefonwerbung bei privaten Versicherungsnehmern
Hierin liegt eine die Begehungsgefahr begründende Berühmung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WRP 03, 1138, 1139 - Buchreihen zum Sammeln - m.w.N.). - BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02
Jagdrecht - Schadensersatz wegen Gasversorgungsleitung durch Jagdbezirk
Das gilt im vorliegenden Fall um so mehr, als dem Berufungsgericht nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, es habe mit einer Entscheidung nach dem Hilfsantrag ohne Bescheidung des Hauptantrags die Bindung des Gerichts an die Parteianträge (§ 308 Abs. 1 ZPO) und somit eine fundamentale Regel des Zivilprozeßrechts verkannt (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - I ZR 270/01 - WRP 2003, 1138).
- BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08
Schreibgeräte
Das entsprechende Klagevorbringen ist trotz der einheitlichen Klageanträge Hilfsvorbringen, das nur beschieden werden kann, wenn die Klageanträge aufgrund des Hauptvorbringens keinen Erfolg haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1989 - V ZR 137/87, NJW-RR 1989, 650; Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147, 3150; Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 45/01, BGHZ 150, 377, 381 - Faxkarte; Urteil vom 3. Juli 2003 - I ZR 270/01, GRUR 2003, 903, 904 = WRP 2003, 1138 - ABC der Naturheilkunde). - OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05
Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur …
Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH WRP 99, 1133, 1135 - Preissturz ohne Ende; BGH WRP 92, 314 - Jubiläumsverkauf). - OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 134/06
Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Bereitschaft des Störers zur Abstandsnahme …
Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH WRP 99, 1133, 1135 - Preissturz ohne Ende; BGH WRP 92, 314 - Jubiläumsverkauf). - OLG München, 17.11.2005 - 29 U 1927/05
"MEMORY/EDUCA memory game"; Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken
aa) Ein auf eine Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch besteht nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise verhalten (vgl. BGH, GRUR 2003, 903, 904 - ABC der Naturheilkunde m.w.N.). - OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 169/07
Wettbewerbsverstoß: Bandenwerbung für private Glücksspielanbieter; Vergabe von …
Die Tatsache allein, dass sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, ist jedoch nicht als eine Berühmung zu werten, die eine Erstbegehungsgefahr begründet (BGH WRP 06, 584, 586-Schlank-Kapseln; BGH WRP 03, 1217, 1219 - Buchclub-Kopplungsangebot; BGH WRP 03, 1138, 1139 - Bücherreihen zum Sammeln; BGH WRP 01, 1076, 1078 - Berühmungsaufgabe; BGH GRUR 92, 627, 630 - Pajero; BGH WRP 91, 470 - Telefonwerbung IV). - OLG Hamburg, 20.10.2010 - 11 U 127/09
Abweisung der Schadensersatzklage eines Aktionärs wegen rechtsmissbräuchlicher …
Ist ein Hilfsantrag derart Gegenstand eines Prozesses, dass eine Sachentscheidung nur für den Fall der Erfolglosigkeit des Hauptantrages begehrt wird, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Bedingung auch bei einer Prozess- oder Teilabweisung eintritt (…Zöller-Greger, ZPO , 28. Aufl. 2010, § 260 Rn. 4; für die Annahme des Eintritts der Bedingung bei Erledigung der Hauptsache: BGH NJW 2003, 3202 (3202)). - BPatG, 01.02.2010 - 19 W (pat) 4/09 Die Stellung des Hilfsantrags ist danach (nur) unter der Bedingung erfolgt, dass der Hauptantrag zurückgewiesen wird oder sich sonst erledigt (vgl. BGH GRUR 2003, 903, 904 (II.1) (Nr. 17)).
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