Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Entzug eines ausländischen Führerscheins

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 44, 194
  • NJW 1999, 228
  • MDR 1998, 1476
  • NZV 1999, 134 (Ls.)
  • NZV 1999, 47
  • VersR 1998, 1563
  • NVwZ 1999, 218 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00  

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Soweit der Generalbundesanwalt beanstandet, das Urteil erschöpfe den Eröffnungsbeschluß nicht, weil die Tat II der zugelassenen Anklage im Urteil nicht behandelt werde, ist dem Senat eine Entscheidung dazu verwehrt, weil das Verfahren insoweit nicht hier - sondern noch beim Landgericht - anhängig ist (vgl. BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4; BGH NStZ 1993, 551 f.; BGH, Beschlüsse vom 1. September 1998 - 4 StR 407/98 - und vom 3. September 1998 - 4 StR 243/98; Meyer-Goßner JR 1985, 452, 453 f.).
  • BGH, 26.07.2005 - 4 StR 271/05  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

    Hat der Täter - wie hier - keine (in- oder ausländische) Fahrerlaubnis und liegen die Voraussetzungen des § 69 StGB vor, so wird gemäß § 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB nur die Sperre angeordnet (vgl. BGHSt 44, 194, 196).
  • OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ss 374/08  

    Ausländische Fahrerlaubnis - Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Ob das Landgericht nach der Rechtsprechung des BGH auch die ... Fahrerlaubnis hätte einziehen können (zu vgl. BGHSt 44, 194 ff), kann offen bleiben, da der Angeklagte durch ein Absehen davon nicht beschwert ist.".
mehr
  • OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11  

    Fahrerlaubnisentziehung: Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis

    Die Wirkung der Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmt sich nach § 69b StGB, der auch auf die Fälle anzuwenden ist, dass ein Täter zwar eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, mit dieser in Deutschland jedoch nicht fahren darf, vgl. BGHSt 44, 194.
  • OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 6 Ss 605/11  

    Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde: Umschreibung eines falschen

    Eine entspre-chende Maßregel kommt auch hinsichtlich einer ausländischen Fahrerlaubnis ohne Gültigkeit im Bundesgebiet in Betracht (vgl. BGHSt 44, 194 ff.).
  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 416/10  

    Anordnung des Verfalls von Wertersatz (Ermessensmangel; Härtefallregelung);

    Zwar liegen die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 StGB vor, weshalb die Kammer dem Angeklagten die (türkische) Fahrerlaubnis entziehen und verbunden damit eine Sperrfrist bestimmen durfte (§§ 69, 69a StGB); dies auch vor dem Hintergrund, dass eine türkische Fahrerlaubnis nicht zum Führen eines Fahrzeugs im Inland berechtigt (vgl. BGHSt 44, 194, 195 f.).
  • OLG Hamm, 13.12.2006 - 3 Ss 473/06  

    Entziehung; Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Maßregel

    Das widerspräche aber dem Sinn des Gesetzes, durch die Maßregel ungeeignete Fahrzeugführer kontrollierbar von der Teilnahme vom Kraftverkehr auszuschalten (vgl. BGH NZV 1999, 47).
  • OLG Köln, 12.12.2000 - Ss 442/00  
    Der fehlenden Berechtigung zur Teilnahme am inländischen Kraftverkehr stand aber die Entziehung der Fahrerlaubnis und der Anwendung des § 69 b StGB a.F. nicht entgegen (BGH NZV 1999, 47 = DAR 1999, 33 = VRS 96, 194).
  • LG Köln, 23.02.2011 - 23 O 357/08  
    Maßnahmen der künstlichen Befruchtung sind nach ständiger Rechtsprechung dann medizinisch notwendig, wenn die versicherte Person an einer organisch bedingten Sterilität leidet, die Maßnahme weiterhin das einzig mögliche Mittel zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ist und eine deutliche Erfolgsaussicht der Maßnahme besteht, die dann zu bejahen ist, wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit mindestens 15 % beträgt (vgl. dazu BGH VersR 2006, 1673 = NJW 2006, 3560 [3561]; BGHZ 164, 122 [128] = VersR 2005, 1673 = NJW 2005, 3738; 133, 208 [215] = VersR 1996, 1224 [1226] = NJW 1996, 3074; 99, 228 [235] = VersR 1987, 278 [280]).
  • OLG München, 15.01.2007 - 4St RR 223/06  

    Entzug einer EU-Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht

    Die rechtskräftige Entziehung der belgischen Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht Schleiden, beginnend mit der Entscheidung vom 28.7.2000, fortgesetzt in den Entscheidungen vom 26.6.2002 und 20.12.2002, denen jeweils die - unter Berücksichtigung der nun vorliegenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof - unzutreffende Rechtsansicht zugrunde lag, der Angeklagte sei nicht berechtigt, aufgrund der belgischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge im Inland zu führen, haben ungeachtet ihrer Fehlerhaftigkeit die Wirkung einer Aberkennung des Rechts (BGHSt 44, 194/196), von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.
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