Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verjährung bei einem Feststellungsurteil über regelmäßig wiederkehrende Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig wiederkehrende Leistungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    30jährige Verjährung bei allgemein die Ersatzpflicht des Schädigers aussprechendem Feststellungsurteil für bis Eintritt der Rechtskraft fällige Ansprüche

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1989, 215
  • ZIP 1988, 1570
  • MDR 1989, 250
  • WM 1988, 1855
  • WM 1988, 1856
  • DB 1989, 877



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Wird zitiert von ... (50)  

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99  

    Immobilienmakler - Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Sie erstreckt sich auch auf deren Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag sowie ungerechtfertigter Bereicherung, wenn diese wirtschaftlich an die Stelle des Erfüllungsanspruchs treten und trotz des unterschiedlichen Rechtsgrundes eine wirtschaftlich enge Verknüpfung damit besteht (BGHZ 32, 13, 15; 48, 125, 127; 72, 229, 233 f.; BGH, Urt. v. 3. November 1988 - IX ZR 203/87, BGHR BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8, 9 Schadensersatzanspruch 1).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07  

    Rechtsanwälte - "Gebot des sichersten Weges" bei Prüfung von Verjährungsfristen

    Dieser Ersatzanspruch war daher von vornherein und seiner Natur nach auf Leistungen gerichtet, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (vgl. BGHZ 98, 174, 182; BGH, Urt. v. 3. November 1988 - IX ZR 203/87, NJW-RR 1989, 215).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass Schadensersatzansprüche, soweit sie auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen gerichtet sind, unter die kurze Verjährungsfrist der §§ 197, 201 BGB fallen (BGHZ 98, 174, 187; BGH, Urt. v. 3. November 1988 - IX ZR 203/87, aaO; Beschl. v. 2. März 1993 - XI ZR 133/92, NJW 1993, 1384).

    Jedenfalls nach dem gerade für Verjährungsfragen maßgeblichen "Gebot des sichersten Weges" (BGH, Urt. v. 29. April 1993 - IX ZR 101/92, aaO; v. 14. Juli 1994 - IX ZR 204/93, NJW 1994, 2822, 2823; Zugehör, aaO Rn. 576) hätten die Beklagten die Gefahr erkennen müssen, dass es im Hinblick auf die zu § 197 BGB ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (BGHZ 98, 174, 187; BGH, Urt. v. 3. November 1988 - IX ZR 203/87, aaO; Beschl. v. 2. März 1993 - XI ZR 133/92, aaO) nahe lag, auch die gegen Dr. R. gerichteten Ersatzansprüche der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB zu unterwerfen.

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00  

    Rechtsanwälte - Entfallen der Belehrungspflicht gegenüber Mandanten

    Er kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verpflichtete den Berechtigten nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlaßt hat, sein Anspruch sei auch ohne Rechtsstreit vollständig zu befriedigen (vgl. Senatsurt. v. 3. November 1988 - IX ZR 203/87, WM 1988, 1855, 1858), oder wenn der Verpflichtete bei dem Berechtigten den Eindruck erweckt oder aufrechterhält, dessen Ansprüche nur mit sachlichen Argumenten bekämpfen zu wollen, und ihn dadurch von der rechtzeitigen Klageerhebung abhält (vgl. BGH, Urt. v. 4. November 1997 - VI ZR 375/96, NJW 1998, 902, 903).
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