Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98   

Volltextveröffentlichungen (5)

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Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers- Entzug der Fahrerlaubnis

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Gibt es auch bei Drogen eine absolute Fahruntüchtigkeit?

  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrt unter Drogeneinfluß

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 44, 219
  • NJW 1999, 226
  • MDR 1999, 91
  • NStZ 1999, 407 (Ls.)
  • NZV 1999, 48
  • StV 1999, 19
  • VersR 1999, 72



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Wird zitiert von ... (42)  

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Ebenso wie das BSG sich für Alkohol an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) orientiere, müsse im Interesse der Rechtseinheit und Rechtssicherheit mit dem BGH auch für die Fahruntüchtigkeit auf ein "rauschmittelbedingtes Leistungsbild" abgestellt werden (Hinweis auf BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98 - BGHSt 44, 219).

    Grundlage dieser Entscheidungen des BVerfG ist die Erkenntnis, dass es für Cannabis ebenso wie für zahlreiche andere Drogen im Unterschied zu Alkohol keine gesicherte Dosis-Wirkungs-Beziehung gibt und von daher auch keinen Wert für eine absolute Fahruntüchtigkeit (vgl Gesetzesbegründung zur Änderung des § 24a StVG: BT-Drucks 13/3764 S 5; BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 4 Str 365/98 - BGHSt 44, 219 mwN; aktuell: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2005 - 10 S 2143/05 - NJW 2006, 934 zu einem Modell CIF, das sich (noch) nicht durchgesetzt hat; Maatz, Blutalkohol 43/2006, 451, 457).

  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10  

    Berauschende Weihnachten, zugleich Anmerkung zu OLG Hamm und Verwertbarkeit von

    Dazu bedarf es außer des positiven Blutwirkstoffbefunds regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (BGH, NZV 1999, S. 48).

    Nicht unbedingt erforderlich ist, dass sich die rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen in Fahrfehlern ausgewirkt haben müssen; u. U. können auch Auffälligkeiten im Verhalten in der Anhaltesituation genügen, die konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (BGH, NZV 1999, S. 48).

    Hinzu kommen muss aber, dass das angefochtene Urteil ergibt, ob die festgestellten Werte im Sinne einer konkreten Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehung überhaupt als "hoch" anzusehen sind, was wegen der erheblichen Wirkungsunterschiede von Drogen in jedem Fall näherer Darlegung bedarf (BGH, BeckRS 2009, 5128; BGH, NZV 1999, S. 48).

  • BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00  

    Trunkenheit am Steuer; Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr; (Relative,

    Der Nachweis von Drogenwirkstoffen (Haschisch - THC) im Blut eines Fahrzeugführers rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit (vgl. BGHSt 44, 219).

    Zwar geht das Landgericht im Ansatz zutreffend davon aus, daß der Nachweis von Drogenwirkstoffen im Blut eines Fahrzeugführers für sich allein noch nicht die Annahme der Fahruntüchtigkeit rechtfertigt (vgl. BGHSt 44, 219).

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  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2005 - 10 S 2143/05  

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum - vorläufiger Rechtsschutz

    Die Fahruntüchtigkeit im Sinne der beiden Tatbestände des Strafgesetzbuches setzt voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers, insbesondere infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Ausfälle, so weit herabgesetzt ist, das er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke und zwar auch bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (vgl. BGH, Beschl. v. 03.11.1998 - 4 StR 395/98 -, BGHSt 44, 219-228).

    Bisher geht die höchstrichterliche strafrechtliche Rechtsprechung davon aus, dass noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, die es entsprechend der Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille erlauben, "Grenzwerte" der Blut-Wirkstoff-Konzentrationen für die Annahme "absoluter" Fahruntüchtigkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln zu bestimmen (vgl. BGH, Urt. v. 03.11.1998 - 4 StR 395/98 -, BGHSt 44, 219-228, in Bezug auf Heroin und Kokain).

    Dementsprechend kommt in der strafrechtlichen Praxis des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte eine Verurteilung nach § 315c Abs. 1 oder § 316 StGB im Hinblick auf den Konsum z.B. von Cannabis derzeit nur in Betracht, wenn der Wirkstoff im Blut des Betroffenen nachgewiesen worden ist und zusätzlich ein charakteristischer Fahrfehler oder andere Ausfallerscheinungen vorliegen, die die Fahruntüchtigkeit begründen (relative Fahruntüchtigkeit; vgl. BGH, Beschl. v. 03.11.1998 - 4 StR 395/98 -, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.01.2004 - 1 Ss 242/03 -, VRS 106, 288 = DAR 2004, 409 jeweils m.w.Nachw.).

  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07  

    Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit:

    Relative Fahruntüchtigkeit (genauer: Fahrunsicherheit), setzt voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge geistiger und/oder körperlicher Mängel soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83, 90; 44, 219, 221).

    Relative Fahruntüchtigkeit (genauer: Fahrunsicherheit), wie sie hier allein in Betracht zu ziehen ist, setzt voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers infolge geistiger und/oder körperlicher Mängel soweit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83, 90; 44, 219, 221).

  • LG Coburg, 01.08.2001 - Gs 188/01  

    Bei Drogen im Blut ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich?

    a) Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es keinen absoluten Grenzwert für die Beurteilung der Fahruntüchtigkeit nach Einnahme von Drogen im Sinne von § 1 BtMG (OLG Frankfurt, NZV 1997, 197, 128 BGH NZV 1995, 116; BayObLG, NZV 1999, 48).

    Fahruntüchtigkeit setzt danach voraus, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers, namentlich infolge Enthemmung sowie geistig-seelischer und körperlicher Ausfälle, soweit herabgesetzt ist; dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, und zwar bei plötzlichem Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGH., NZV 1999, 48).

    Weder ist das Begehen eines Fahrfehlers Tatbestandsmerkmal des s 316 StGB, noch gibt es einen allgemeinen Rechtsoder Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit nur durch Fahrfehler nachgewiesen werden kann (BayObLG, NZV 1997, 127, 128; BGH, NZV 1999, 48, 49).

    Danach kann der Nachweis der Fahruntüchtigkeit nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blutwirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (BGH NZV 1999, 48, 49).

  • BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08  

    Verwertung der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung (Verlesung von

    Anders als beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein auf Grund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft (noch) nicht zu begründen (vgl. BGHSt 44, 219, 221).

    Anders als beim Alkoholkonsum eines Kraftfahrers ist eine Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Drogen allein auf Grund eines positiven Wirkstoffspiegels im Blut nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft (noch) nicht zu begründen (vgl. BGHSt 44, 219, 221; vgl. auch Fischer StGB 56. Aufl. § 315 c Rdn. 4 c, § 316 Rdn. 39 f. m.w.N.).

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 3 RVs 45/10  

    Anforderungen an die Feststellung der rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit

    Dazu bedarf es außer des positiven Blutwirkstoffbefundes regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (BGH, NZV 1999, S. 48).

    Nicht unbedingt erforderlich ist, dass sich die rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen in Fahrfehlern ausgewirkt haben müssen; u. U. können auch Auffälligkeiten im Verhalten in der Anhaltesituation genügen, die konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (BGH, NZV 1999, S. 48).

    Hinzu kommen muss aber, dass das angefochtene Urteil ergibt, ob die festgestellten Werte im Sinne einer konkreten Dosis-Konzentrations-Wirkungs-beziehung überhaupt als "hoch" anzusehen sind, was wegen der erheblichen Wirkungsunterschiede von Drogen in jedem Fall näherer Darlegung bedarf (BGH, BeckRS 2009, 5128; BGH, NZV 1999, S. 48).

  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07  

    Trunkenheitsfahrt - Drogenbedingte relative Fahruntüchtigkeit

    Die Annahme der drogenbedingten Fahruntüchtigkeit muss an dieselben Voraussetzungen anknüpfen, die die Rechtsprechung für die Anwendung des § 316 StGB auf das Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss entwickelt hat (BGH MDR 1999, 91).

    a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.).

    Dagegen reichen allgemeine Merkmale des Drogenkonsums nicht aus (BGHSt 44, 219; OLG Zweibrücken a.a.O.), wie: gerötete Augen, erweiterte Pupillen, "verwaschene" Sprache u.ä.

  • OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03  

    Trunkenheitsfahrt - Fahruntüchtigkeit nach Canabiskonsum

    Relative Fahruntüchtigkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. BGHSt 31, 42, 44 ff; BGHSt 44, 219; OLG Köln, NJW 1990, 2945, 2946; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 174, 175).

    Vielmehr kann die Beeinträchtigung auch aus einem Leistungsverhalten nach der Tat abgeleitet werden, das sichere Rückschlüsse auf mangelnde Fahrtüchtigkeit , so z. B. schwerwiegende Einschränkungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, zulässt (BGHSt 44, 219, 225 ff).

  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11  

    Beweisanforderungen bei einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2005 - 10 S 143/05  
  • BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01  

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrunsicherheit nach Drogenkonsum, Amfetamin,

  • OLG Hamm, 03.04.2003 - 4 Ss 158/03  

    Fahruntüchtigkeit, relative; Anzeichen, Alkoholgenuss, Amphetamingenuss

  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 167/99  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Minder

  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00  

    StGB §§ 55 Abs. 2, 69a

  • OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02  

    Wer high ist, ist nicht zwangsläufig fahruntauglich // Enthemmung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 19 A 2549/99  
  • OLG Naumburg, 14.07.2005 - 4 U 184/04  

    Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum - Leistungsausschluß in der privaten

  • KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02  

    Nachweis drogenbedingter Fahrunsicherheit

  • OLG Jena, 08.05.2007 - 1 Ss 81/07  

    Trunkenheit im Verkehr

  • LG Waldshut-Tiengen, 04.06.2012 - 4 Qs 12/12  

    Strafverfahren: Feststellung der Fahruntüchtigkeit nach dem Konsum von Drogen

  • KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01  

    Straßenverkehrsstrafrecht: Absolute Fahrunsicherheit nach Konsum von Alkohol und

  • OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04  

    Strafrecht

  • BGH, 22.02.2005 - 4 StR 593/04  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98  

    StGB § 315 c, § 316; StPO § 154 a; StrEG § 8, § 5

  • AG Moers, 10.07.2003 - 606 OWi 804 Js 270/03  
  • LG Saarbrücken, 22.06.2004 - 4 Qs 29/04  
  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02  

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

  • OVG Saarland, 07.01.1999 - 9 V 28/98  

    StVG (a.F.) § 4 Abs. 1; StVZO (a.F.) § 15b Abs. 1; StVG (n.F.) § 3 Abs. 1, § 24a

  • OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10  

    [Drogenfahrt, Drogenenthemmungsmerkmale, Fahruntüchtigkeit]

  • OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05  

    Anforderungen an den Nachweis rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit

  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 54/06  

    Strafprozessrecht: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 428/98  

    StGB § 316, § 315 c; StPO § 154 a; StrEG § 5, § 8

  • AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05  

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche

  • AG Aachen, 07.03.2007 - 41 Gs 785/07  

    Relative Fahrunsicherheit nach Betäubungsmittelkonsum

  • VG München, 01.08.2008 - M 1 S 08.3407  

    Fahrerlaubnisentziehung während eines laufenden Strafverfahrens

  • OLG Nürnberg, 01.06.2006 - 2 St OLG Ss 92/06  

    Verkehrsstrafrecht: Fahrunsicherheit nach Drogenkonsum, Amfetamin

  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/99  
  • LG Saarbrücken, 08.05.2001 - 4 Qs 40/01 2. Saarländisches Oberlandesgericht  
  • LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03  
  • LG Saarbrücken, 08.05.2001 - 4 Qs 40/01  
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