Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Telefax: Fehlversuche eines Rechtsanwalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1999, 583
- MDR 1999, 190
- VersR 1999, 638
- DB 1999, 380
- AnwBl 1999, 173
- JR 2000, 243
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06
EKU
Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form erlassenen Entscheidung zulässig wäre (Grundsatz der "Meistbegünstigung"; vgl. BGHZ 40, 265, 267 BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/98, NJW 1999, 583 f.;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 28. Aufl. vor § 511 Rdn. 8 f.). - BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde
Ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 362, 364 f; BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - VI ZB 29/98 - zur Veröffentlichung bestimmt).Es geht um die Beseitigung der Folgen von "Verlautbarungsfehlern" des Gerichts, das durch die Form seiner Entscheidung den Parteien einen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen hat (BGH, Beschluß vom 3. November 1998 aaO).
- BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03
Insolvenzrecht - Beginn der Frist zur Anfechtung des Insolvenzplans
Dieses Prinzip besagt, daß Entscheidungen, die in unrichtiger oder nicht eindeutiger Form erlassen worden sind, sowohl mit dem Rechtsbehelf angefochten werden können, der ihrer Form entspricht, als auch mit demjenigen, der bei verfahrensrechtlich korrekter Entscheidung gegeben wäre (BGHZ 98, 362, 364; 140, 208, 217; BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/98, NJW 1999, 583;… Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. vor § 511 Rn. 32;… Zöller/Gummer, ZPO 23. Aufl. vor § 511 Rn. 30 f).
- BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener …
a) Zur Vermeidung von Verwechslungen ist dem Büropersonal die Anweisung zu erteilen, bei der Versendung von Schriftsätzen mittels Telefax die Auswahl der richtigen Empfängernummer zu überprüfen (…BGH, Beschl. v. 24. April 2002 aaO; BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/96, NJW 1999, 583 f.; BGH, Beschl. v. 3. Dezember 1996 - XI ZB 20/96, NJW 1997, 948; ebenso BAG 79, 379, 382;… BAG, Urt. v. 25. Januar 2001 - 8 AZR 525/00, NJW 2001, 1594 f.). - BGH, 10.01.2000 - II ZB 14/99
Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
Es entspricht anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß ein Rechtsanwalt, der sich zulässigerweise bei der Anbringung fristgebundener Schriftsätze des Telefax-Verkehrs bedient, gehalten ist, durch organisatorische Anweisungen sicherzustellen, daß die notierten gerichtlichen Telefax-Nummern überprüft und ggfs. korrigiert werden (BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/98, LM Nr. 62 zu § 511 ZPO m.w.N.). - OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 20 W 13/08
Übernahmerechtliches Squeeze-Out: (Un-)Widerleglichkeit der Vermutung der …
Den Parteien stehen jedenfalls die Rechtsbehelfe zu, die nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft sind (vgl. BGH, NJW 1999, 583 [juris Rn. 18]). - OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über …
Der Streithelfer zu 4, der lediglich Berufung nach Ablauf der Beschwerdefrist eingelegt hat, hätte sich auch nicht auf den Meistbegünstigungsgrundsatz (BGHZ 40, 265, 267; 90, 1, 3; 98, 363, 364 f; BGH NJW 1999, 583, 584) berufen können, weil dieser nicht eingreift, wenn die an sich in einem Zwischenurteil zu treffende Entscheidung mit dem Endurteil in der Sache verbunden ist; denn das Gericht will dann nicht die Entscheidung über den Zwischenstreit fälschlicherweise als Endurteil ergehen lassen, sondern nur die doppelte Abfassung von Entscheidungen vermeiden. - BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98
Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung …
Nach diesem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz dürfen die Parteien keinen Rechtsnachteil dadurch erleiden, daß das Gericht seine Entscheidung in einer falschen Form verlautbart; ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (vgl. nur BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - VI ZB 29/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen m.w.N.). - BGH, 16.10.2003 - IX ZB 35/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unrichtiger Belehrung über den Beginn …
Dieses Prinzip besagt, daß Entscheidungen, die in unrichtiger oder nicht eindeutiger Form erlassen worden sind, sowohl mit dem Rechtsbehelf angefochten werden können, der ihrer Form entspricht, als auch mit demjenigen, der bei verfahrensrechtlich korrekter Entscheidung gegeben wäre (BGHZ 98, 362, 364; 140, 208, 217; BGH, Beschl. v. 3. November 1998 - VI ZB 29/98, NJW 1999, 583;… Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl. vor § 511 Rn. 32;… Zöller/Gummer, ZPO 23. Aufl. vor § 511 Rn. 30 f). - OLG Frankfurt, 03.09.2008 - 19 W 60/08
Verfahrensrecht - Keine Vorabentscheidung über Zulässigkeit des Rechtswegs
Das Gericht hat bei ihr keinen Verlautbarungsfehler begangen und deshalb durch die Form seiner Entscheidung den Parteien auch keinen falschen Weg für die Art der Anfechtung gewiesen (BGH NJW 1999, 583, 584 m.w.N.). - LAG München, 23.07.2003 - 10 Sa 904/02
Berufungsbegründungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil; Fehlerhafte Faxbedienung …
- OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 3 U 32/07
- BPatG, 03.11.2004 - 9 W (pat) 701/04
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