Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1999 - 2 StR 326/99   

Nebentätigkeit der Kriminalbeamten

§§ 263, 27, 13, § 258a StGB, §§ 163 Abs. 1, 152 Abs. 2 StPO, Kriterien für eine Garantenpflicht von Kriminalbeamten bei außerdienstlicher Kenntniserlangung von Straftaten, Dauerstraftaten, Abwägung im Einzelfall, Zumutbarkeit (vgl. hierzu BVerfG, «rechtswidrige Nebentätigkeit des Polizeihauptkommisars»)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 27 StGB; § 13 StGB
    Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen; Garantenpflicht von Kriminalbeamten

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1
    Garantenstellung und Garantenpflichten eines Polizeibeamten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2000, 147



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01  

    Bestimmtheit unechter Unterlassungsdelikte

    c) Die von einem Teil der Lehre als zu unbestimmt kritisierte, weil auf die Umstände des Einzelfalls abstellende, Auslegung der Vorschrift durch die Rechtsprechung verstößt nicht gegen Art. 103 Abs. 2 GG (krit. Wollweber, wistra 2000, S. 338 ; Mitsch, NStZ 1993, S. 384 f.; Laubenthal, Strafrechtliche Garantenhaftung von Polizisten und außerdienstliche Kenntniserlangung, JuS 1993, S. 907 ; Krause, Verfolgungspflicht bei privater Kenntnis und Strafvereitelung im Amt, JZ 1984, S. 548 ; gegen eine Anzeigepflicht auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 160 Rn. 10; Wache, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Auflage, § 158 Rn. 29; Rieß, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 160 Rn. 29; Geerds, JR 1989, S. 212 ; Wohlers, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 158 Rn. 12 ff.).
  • OLG Köln, 05.09.2000 - Ss 278/00  
    Auch einen Polizeibeamten trifft keine dienstliche Obliegenheit, über Wahrnehmungen im privaten Bereich als Zeuge auszusagen (vgl. allgemein zur Pflichtenstellung eines Polizeibeamten: BGH NStZ 1998, 194 und 2000, 147).
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