Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 35/99   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbraucherkreditgesetz: Keine Anwendung bei Kredit zur Erweiterung einer ausgeübten gewerblichen Tätigkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerbrKrG § 1 Abs. 1

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verbrauchereigenschaft eines bereits ein Gewerbe Betreibenden (hier: Getränkehandel) bei Abschluss eines eng damit zusammenhängenden Leasingvertrages (hier: Aufstellung von Getränkeautomaten)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 1 Abs. 1
    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes bei Kredit zur Erweiterung einer ausgeübten gewerblichen Tätigkeit

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Verbraucherkreditgesetz: Wer im Rahmen seines Gewerbes einen Kreditvertrag schließt, ist kein Verbraucher

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verbrauchereigenschaft eines bereits ein Gewerbe Betreibenden (hier: Getränkehandel) bei Abschluss eines eng damit zusammenhängenden Leasingvertrages (hier: Aufstellung von Getränkeautomaten)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2000, 719
  • ZIP 2000, 670
  • MDR 2000, 319
  • ZMR 2000, 203
  • WM 2000, 81
  • WM 2000, 939
  • DB 2000, 416



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09  

    Schadenspauschalierungsklausel in AGB eines KFZ-Händlers rechtmäßig

    Das ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal die Angemessenheit der Pauschale in den Tatsacheninstanzen weder angegriffen war noch der angesetzte Wert als ungewöhnlich hoch angesehen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1999 - VIII ZR 35/99, WM 2000, 81, unter II 2).
  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99  

    Abgrenzung zwischen der Aufnahme einer neuen und der Erweiterung einer bereits

    Übt der Kreditnehmer aber - wie hier der Beklagte mit der selbständigen Vermittlung von Informationsdienstleistungen einer Datenbankbetreiberin - bereits eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit aus, ist er nur dann Verbraucher, wenn die bereits ausgeübte Tätigkeit mit der neuen Tätigkeit nicht im Zusammenhang steht und davon klar abgegrenzt ist (BGHZ aaO 162 f; Senatsurteile vom 5. Februar 1997 - VIII ZR 14/96, WM 1997, 1356 unter III 1, vom 5. November 1997 - VIII ZR 351/96, WM 1998, 126 unter II 1, insoweit in BGHZ 137, 115, 118 nicht abgedruckt, und vom 3. November 1999 - VIII ZR 35/99, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 1 a).
  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 322/99  

    Geschäftsnachfolgeklausel in einem Bierlieferungsvertrag

    Diesem Beweisantrag der Klägerin dafür, daß die Pauschalierung sich im Rahmen des gewöhnlich zu erwartenden Schadens halte, ist daher ebenfalls noch nachzugehen (vgl. BGHZ 67, 312, 319; BGH, Urteil vom 3. November 1999 - VIII ZR 35/99, NJW-RR 2000, 719 unter II 2; MünchKomm-Basedow, 3. Aufl., § 11 Nr. 5 AGBG Rdnr. 67; Paulusch aaO Rdnr. 298).
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  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05  

    Pachtrecht - Pachtvertrag: Verbindung mit Verbraucherkreditvertrag

    aa) Allerdings steht eine Privatperson dann nicht unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes, wenn sich die umstrittene Tätigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als bloße Erweiterung oder Änderung einer bisher schon ausgeübten gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit darstellt, so dass von einer Existenzgründung keine Rede sein kann (vgl. BGH NJW-RR 2000, 719 = MDR 2000, 319 und NJW-RR 2000, 1221 = MDR 2000, 383).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2007 - 24 U 110/07  

    Unwirksamkeit einer Schadenspauschale bei Kündigung eines

    Eine Pauschale, die zu einer Bereicherung des Verwenders führt, weil sie sich nicht am gewöhnlichen Lauf der Dinge orientiert, widerspricht wesentlichen Gedanken des Schadensersatzrechts (§ 252 BGB) und benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben auch dann unangemessen, wenn dieser Unternehmer ist (BGH, NJW-RR 2000, 719; NJW 1998, 592 (593);; NJW 1994, 1060; NJW 1985, 2941; BeckOK/BGB/Becker, Stand 01. Februar 2007, § 309 Nr. 5 Rn. 39).
  • OLG Dresden, 06.09.2011 - 5 U 1627/10  

    Mietrecht - Pauschalierter Schadensersatz bei Rücktritt vom Gewerbemietvertrag?

    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Pauschale ungewöhnlich hoch ist, ist das Vorbringen des Klauselverwenders unschlüssig, wenn er die Angemessenheit nicht darlegt (BGH, NJW-RR 2000, 719).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11  

    Zulässige Höhe einer Schadenspauschale für eine Rücklastschrift

    Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen muss dartun und beweisen, dass die Schadenspauschale dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht, wobei er seine eigene Kostenkalkulation nicht offen legen muss, vielmehr genügt der branchenübliche Durchschnittsschaden (vgl. Staudinger/Coester-Waltjen, 2006, § 309 Nr. BGB , Rn. 18; MüKom.-Kieninger, BGB , 5. Aufl., § 309 Nr. 5, Rn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB , 71. Aufl., § 309 , Rn. 29; so auch in der Tendenz BGH vom 10.11.1976, VIII ZR 115/75, Juris Rn. 18, und vom 03.11.1999, VIII ZR 35/99, Juris Rn. 18).
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