Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
§ 218 StGB; § 218a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 218 Abs. 2 StGB; § 219 StGB; § 27 Abs. 1 StPO; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 53 Abs. 1 Nr. 3a StPO; § 53 Abs. 2 StPO; § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 97 Abs. 2 S. 1 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis (gerichtliche Überprüfbarkeit, ärztlicher Beurteilungsspielraum); Besorgnis der Befangenheit bei wechselseitiger Entscheidung über Befangenheitsanträge; Beschlagnahme von Patientenkarteikarten. - Alpmann Schmidt
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Begriff der ärztlichen Erkenntnis bei Schwangerschaftsabbruch - Beschlagnahme ärztlicher Patientinnenkartei bei Verdacht des Abbruchs der Schwangerschaft
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-freiburg.de (Entscheidungsbesprechung)
"Ärztliche Erkenntnis" und richterliche Überprüfung bei Indikation zum Schwangerschaftsabbruch nach § 218a StGB (Albin Eser; Gieseking 1992, 155)
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die verfassungskonforme Auslegung des § 97 Abs.1 Nr.3 StPO (Prof. Dr. Matthias Jahn; ZIS 2011, 453)
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Memminger Prozess
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 05.05.1989 - 1 KLs 23 Js 9443/86
- BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
- LG Augsburg, 12.01.1994 - 8 KLs 200 Js 6776/92
- BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 291/92
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 38, 144
- NJW 1992, 328
- NJW 1992, 763
- MDR 1992, 272
- NStZ 1992, 328
- StV 1992, 106
- JR 1992, 206
Wird zitiert von ... (16)
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Dass § 97 StPO nicht einschlägig ist, wenn ein als Journalist an sich Zeugnisverweigerungsberechtigter selbst Beschuldigter oder Mitbeschuldigter der Straftat ist, um deren Aufklärung es geht, entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BGHSt 19, 374; 38, 144 ; BVerwG…, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3/01 -, NJW 2001, S. 1663 sowie statt vieler G. Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 97 Rn. 25, 137 m.w.N.). - BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Der Bundesgerichtshof hat jedoch sowohl in seiner zivilrechtlichen als auch in seiner strafrechtlichen Judikatur den Tatbestand der allgemeinen Notlagenindikation ebenso wie die anderen in § 218a StGB a.F. normierten Indikationstatbestände als Rechtfertigungsgrund ausgelegt (vgl. BGHZ 86, 240 [245]; 95, 199 [204 ff.]; BGHR StGB § 218a Abs. 1 Indikation 1).Sie haben sich zu vergewissern, daß die Annahme einer allgemeinen Notlage nach ärztlicher Erkenntnis nicht unvertretbar war - insoweit können sie sich an den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHR StGB § 218a Abs. 2 Erkenntnis 1; BGHZ 95, 199 [204 ff.]) orientieren - und die Vorschriften über die Beratung (§ 218b StGB a.F.) und das Indikationsfeststellungsverfahren (§ 219 StGB a.F.) nicht mißachtet wurden.
- BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
Recht auf Verteidigerbeistand (Konsultationsrecht; freier Verkehr mit dem …
§ 97 Abs. 1 StPO ist nicht anwendbar, wenn der Zeugnisverweigerungsberechtigte wie im vorliegenden Fall selbst Beschuldigter der Straftat ist (vgl. BGHSt 38, 144, 146 f.; BVerfG NJW 2005, 965; OLG Frankfurt NJW 2005, 1727, 1730;… Nack in KK StPO, 6. Aufl. § 97 Rn. 8;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 97 Rn. 10;… Schäfer in Löwe-Rosenberg StPO, 25. Aufl. § 97 Rn. 25 m.w.N.;… Wohlers in SK-StPO 2008 § 97 Rn. 13).§ 97 StPO ergänzt die Regelungen über das Zeugnisverweigerungsrecht und soll deren Umgehung verhindern ( BGHSt 38, 144, 146).
Auch in diesen Fällen geht es jedoch stets um den Geheimnisträger in seiner Prozessstellung als Zeuge, nicht als Beschuldigter (vgl. BGHSt 38, 144, 146 f.).
- BVerfG, 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertritt allerdings die Auffassung, ein Richter dürfe über ein Befangenheitsgesuch, mit dem geltend gemacht wird, die abgelehnten Richter hätten ein gegen ihn gerichtetes Befangenheitsgesuch fehlerhaft abgelehnt, grundsätzlich nicht sachlich entscheiden; entscheide er dennoch, so begründe dies in der Regel die Besorgnis der Befangenheit (vgl. die in BGHSt 38, 144 nicht mitabgedruckte Äußerung in NJW 1992, 763 f. unter Hinweis auf die hauptsächlich eine andere Frage betreffende Entscheidung in NJW 1984, 1907, 1909).Dieser Grundsatz gilt jedoch, wie der 2. Strafsenat klargestellt hat (NJW 1992, 763 ), nicht stets und ausnahmslos.
Ähnlich wie in dem Fall, den der 1. Strafsenat bereits zu entscheiden hatte (NJW 1992, 763 f.), ist es auch hier nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer (am 11. März 1993) das erneute Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht als unbegründet verworfen hat:.
1. Mit seiner rechtzeitig erhobenen Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer u.a., der 1. Strafsenat habe ihn dadurch seinem gesetzlichen Richter entzogen, daß er von der Entscheidung des 2. Strafsenats (NJW 1984, 1907 [1909] in Verbindung mit der Stellungnahme NJW 1992, 763 f.) abgewichen sei und die Verpflichtung zur Vorlage an den Großen Senat außer acht gelassen habe.
In der Stellungnahme des 2. Strafsenats gegenüber dem 1. Strafsenat (NJW 1992, S. 763 ) heißt es, ein Richter dürfe grundsätzlich über ein Befangenheitsgesuch nicht sachlich entscheiden, mit dem geltend gemacht werde, die abgelehnten Richter hätten ein gegen ihn gerichtetes, früheres Befangenheitsgesuch fehlerhaft zurückgewiesen; entscheide er dennoch, dann begründe dies in der Regel - jedoch nicht stets und ausnahmslos - die Besorgnis der Befangenheit.
- BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …
Dies hatte der Beschwerdeführer indes auch nicht verlangt, sondern die willkürliche Behandlung eines zuvor gestellten Ablehnungsgesuchs als Grund für die Besorgnis der Befangenheit angegeben (vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 -, NJW 1992, S. 763 f.). - BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Zwar enthält, wie der Beschwerdeführer zu Recht geltend macht, die unverändert zugelassene Anklage vom 27. April 1998 - auch bei der erforderlichen weiten Auslegung der konkret angeklagten Lebenssachverhalte (…vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14) - keine Angaben zu einer versuchten Täuschung der Versicherungen; daß die Anklage als anzuwendende Vorschriften ausdrücklich auch die §§ 263, 22 StGB aufführt und im abstrakten Anklagesatz deren gesetzliche Merkmale angibt, reicht für sich nicht aus (vgl. BGH NJW 1992, 763, 764; 1994, 2966; StV 1996, 432, Kuckein StraFo 1997, 33, 34). - BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 291/92
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen strafgerichtliche …
b) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 -,.Die Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGHSt 38, 144 ff.) und des Landgerichts Memmingen ist mangels ausreichender Substantiierung im Sinne der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 90 Abs. 1, 92 BVerfGG unzulässig.
- BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94
StPO § 302
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertritt allerdings die Auffassung, ein Richter dürfe über ein Befangenheitsgesuch, mit dem geltend gemacht wird, die abgelehnten Richter hätten ein gegen ihn gerichtetes Befangenheitsgesuch fehlerhaft abgelehnt, grundsätzlich nicht sachlich entscheiden; entscheide er dennoch, so begründe dies in der Regel die Besorgnis der Befangenheit (vgl. die in BGHSt 38, 144 nicht mitabgedruckte Äußerung in NJW 1992, 763 f. unter Hinweis auf die hauptsächlich eine andere Frage betreffende Entscheidung in NJW 1984, 1907, 1909).Dieser Grundsatz gilt jedoch, wie der 2. Strafsenat klargestellt hat (NJW 1992, 763 ), nicht stets und ausnahmslos.
Ähnlich wie in dem Fall, den der 1. Strafsenat bereits zu entscheiden hatte (NJW 1992, 763 f.), ist es auch hier nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer (am 11. März 1993) das erneute Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht als unbegründet verworfen hat:.
- BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06
Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als …
Schon in der bisherigen fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei der Behandlung derartiger Befangenheitsanträge die Gefahr einer unzulässigen Entscheidung in eigener Sache und einer sich daraus regelmäßig ergebenden Besorgnis der Befangenheit besonders groß ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 -, NJW 1992, S. 763 f.; BGH…, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 -, NJW 1984, S. 1907 = NStZ 1984, S. 419 m. Anm. Gössel;… anders unter Annahme eines Ausnahmefalls BGH, NStZ 1994, S. 447 f. und hieran anschließend Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914). - BVerwG, 27.03.2008 - 2 C 30.06
Abfindung; Abwendungsbefugnis; Beamtenversorgung; Dynamisierung; fiktive Rente; …
Das verbietet es, Gedanken und Überlegungen zu verwirklichen, die - mögen sie noch so bedenkenswert sein - eben nicht Gesetz geworden sind (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 - BGHSt 38, 144 Rn. 72). - BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93
Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung
- BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter; …
- BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97
Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; …
- OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04
Dresden weist Klage der AOK gegen Pflegheim zurück // Keine Pflichtverletzung …
- BVerwG, 19.04.2000 - 2 WDB 2.00
- LG Stuttgart, 07.09.2007 - 7 Qs 71/07
