Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96 |
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Kurzfassungen/Presse
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Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 1997, 299
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur …
Dieser Rechtsprechung haben sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95 - und vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen. - BGH, 08.01.2004 - 4 StR 147/03
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtwidrige Tat: …
Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluß vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist. - BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97
StGB § 20, § 21
Sollte sich eine Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 63 StGB nicht mit der Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten rechtfertigen, so wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten zur Tatzeit, seine Angaben zu seinem täglichen Alkoholkonsum und die festgestellten Entzugserscheinungen nach seiner Festnahme (UA 14) die Frage erneuter Erörterung bedürfen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt vorliegen (vgl. BGHR StGB § 63 Tat 5; Senatsbeschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 87/97).
- BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03
Vollrausch (Sichberauschen; Anfragebeschluss); Unterbringung in einem …
Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95). - BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
StGB § 212
- KG, 15.05.2002 - 1 Ss 90/02 Da das angefochtene Urteil davon ausgeht, daß es sich bei dem Angeklagten um einen "Gamma-Alkoholiker" nach Jellinek handelt, dem nach dem in eigener Verantwortung getroffenen Trinkbeginn aufgrund eines erst dann eintretenden Kontrollverlustes ein Aufhören nicht mehr möglich ist, hätte es zur Annahme der Schuldform des Vorsatzes genauer Feststellung bedurft, daß der Angeklagte sich bei Trinkbeginn des danach drohenden Kontrollverlustes bewußt war und ihn zumindest billigend in Kauf nahm (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 299).
Da der aufgezeigte Rechtsfehler die zu der im Rausch begangenen Straftat getroffenen Feststellungen unberührt läßt, konnten diese bestehen bleiben (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 299; Senat, Beschluß vom 28. August 2000 - (4) 1 Ss 247/00 (132/00) m.w.N.).
- OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 Ss 135/07
Vollrausch; Vorsatz; Feststellungen
Allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßig eintretenden Kontrollverlust rechtfertigt nicht die Annahme, die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 299). - BGH, 08.07.1997 - 4 StR 289/97
StGB § 21, § 323a
Die im Rahmen der rechtlichen Würdigung getroffene Feststellung (UA S. 11), der Angeklagte habe noch steuern können, wann er welche Menge Alkohol trinken wollte, besagt noch nichts über eine mögliche erhebliche Verminderung dieser Fähigkeit bei der Alkoholaufnahme selbst (…BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1, 2; BGH, Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96). - OLG Jena, 25.11.2005 - 1 Ws 226/05
Strafprozessrecht: Stillschweigende Inanspruchnahme als Pflichtverteidiger
Da die Bestellung des Pflichtverteidigers nicht formgebunden ist, kann sie auch durch schlüssi-ges Verhalten des für die Beiordnung zuständigen Gerichtsvorsitzenden erfolgen, wenn diesem unter Beachtung der sonstigen, erheblichen Umstände ein entsprechender Erklärungswert zu-kommt (…Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141, Rn. 7; BGH NStZ-RR 1997, 299). - BGH, 08.01.2004 - 4 StR- (3) 147/03 Der Senat hat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob der Entscheidung des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 (= NStZ 1996, 41), der sich der 1. Strafsenat (Beschluss vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (u.a. Beschluss vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und auch der erkennende Senat (Beschluss vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen haben, der Grundsatz zu entnehmen ist, dass bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat, dass somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist.
- KG, 12.09.2000 - 1 Ss 107/00
