Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebrMG §§ 12a, 19 Satz 3
    "Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein Unterlassungsbegehren nach Zurückweisung eines Löschungsantrags

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 134, 353
  • NJW 1998, 147
  • MDR 1997, 868
  • GRUR 1997, 454



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05  

    Pumpeinrichtung

    Denn zum Erfolg des sogenannten Formstein-Einwands ist es nötig, dass die Gesamtheit derjenigen Merkmale der als patentverletzend beanstandeten Ausführung, deretwegen festgestellt werden kann, dass diese in den Schutzbereich des Patentanspruchs fällt, als gegenständliche Lehre zum technischen Handeln den gesetzlichen Anforderungen für einen Patentschutz nicht genügt hätte, wenn sie zum Prioritätszeitpunkt des erteilten Patents angemeldet worden wäre (BGHZ 98, 21 f. - Formstein; BGHZ 134, 353, 357 f. - Kabeldurchführung I).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01  

    "Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung

    Auch bei der Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung (zur Patentverletzung vgl. etwa BGHZ 125, 303, 310 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme m.w.N.), ist eine erschöpfende Erörterung erforderlich, welche Lehre zum technischen Handeln der Fachmann dem Schutzanspruch entnimmt (Senat, Urt. v. 04.02.1997 - X ZR 74/94, GRUR 1997, 454, 455 - Kabeldurchführung I).
  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 176/99  

    Kabeldurchführung II; Übernahme von Ergebnissen eines Sachverständigengutachtens

    Auf die Revision des Klägers hat der Senat dieses Berufungsurteil aufgehoben (Urt. v. 04.02.1997, BGHZ 134, 353 - Kabeldurchführung).
mehr
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 183/99  

    Schadensersatz bei mittelbarer Patentverletzung

    Der Erstreckung des Aquivalenzbereiches wegen dieser Abwandlungen vom Wortlaut auf die angegriffenen Ausführungsformen stünde auch nacht der Stand der Technik entgegen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der sog. Formstein-Einwand nur dann durchgreifen kann, wenn die Zugehörigkeit der als äquivalent angegriffenen Ausführungsform zum Schutzbereich nicht ausschließlich mit solchen Überlegungen verneint werden kann, die - in gleicher Weise auf den Gegenstand des Schutzrechts angewendet - zwingend zu der Feststellung führen müßten, das zuerkannte Schutzrecht beinhalte keine schutzrechtsfähige Lehre zum technischen Handeln (BGH GRUR 1997, 454, 451 - Kabeldurchführung).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 93/03  

    Zur Patentfähigkeit eines mobilen schirmartig aufspannbaren Reflektors

    Die Zugehörigkeit einer als äquivalent angegriffenen Ausführungsform zum Schutzbereich des Klagepatents kann daher nicht ausschließlich mit solchen Überlegungen verneint werden, die - in gleicher Weise auf den Gegenstand des Klageschutzrechtes angewendet - zwingend zu der Feststellung führen müssten, auch dieses Schutzrecht beinhalte keine schutzrechtsfähige Lehre zum technischen Handeln (vgl. dazu BGH, GRUR 1997, 454, 457 - Kabeldurchführung I).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2004 - 2 U 38/03  

    Verpackungen unter Vakuum

    Mit diesem Vorbringen kann der "Formstein"-Einwand jedoch nicht begründet werden, vielmehr ist die Beklagte insoweit auf die Nichtigkeitsklage zu verweisen (vgl. auch BGH GRUR 1997, 454 - 458 - Kabeldurchführung).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 182/99  

    Blasfolienherstellung

    Der Erstreckung des Äquivalenzbereiches wegen dieser Abwandlungen vom Wortlaut auf die angegriffenen Ausführungsformen stünde auch nicht der Stand der Technik entgegen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der sog. Formstein-Einwand nur dann durchgreifen kann, wenn die Zugehörigkeit der als äquivalent angegriffenen Ausführungsform zum Schutzbereich nicht ausschließlich mit solchen Überlegungen verneint werden kann, die - in gleicher Weise auf den Gegenstand des Schutzrechts angewendet - zwingend zu der Feststellung führen müßten, das zuerkannte Schutzrecht beinhalte keine schutzrechtsfähige Lehre zum technischen Handeln (BGH GRUR 1997, 454, 457 - Kabeldurchführung).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 122/10  
    Auch bei der Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung (zur Patentverletzung vgl. etwa BGHZ 125, 303, 310 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme m.w.N.), ist eine erschöpfende Erörterung erforderlich, welche Lehre zum technischen Handeln der Fachmann dem Schutzanspruch entnimmt (BGH GRUR 1997, 454, 455 - Kabeldurchführung I).
  • LG Düsseldorf, 20.01.2005 - 4b O 16/04  

    Schachtabdeckungswechsler

    Dies bedingt, dass die Zugehörigkeit der als äquivalent angegriffenen Ausführungsform zum Schutzbereich nicht allein mit solchen Erwägungen verneint werden kann, die - in gleicher Weise auf den Gegenstand des Klagepatents angewendet - zu der Feststellung führen müssten, das Schutzrecht enthalte keine patentfähige Lehre zum technischen Handeln (BGH, GRUR 1997, 454 - Kabeldurchführung).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2002 - 2 U 92/99  

    Staubsauger-Saugrohr

    Unabhängig davon, dass auch nach dem Vortrag der Beklagten der Mangel der Patentfähigkeit bei der angegriffenen Ausführungsform nicht gerade durch die Abweichungen vom Wortsinn der Merkmale 9 und 11 begründet werden soll, was aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. GRUR 1997, 454, 457 - Kabeldurchführung) erforderlich wäre, um den "Formstein"-Einwand geltend machen zu können, ist die angegriffene Ausführungsform durch den von den Beklagten genannten Stand der Technik, insbesondere auch die DE-OS 28 29 839 (Anl. Ax 11), weder neuheitsschädlich vorweggenommen noch auch nur nahegelegt.
  • LG Düsseldorf, 27.10.2005 - 4a O 412/04  

    Rohrschelle

  • LG Düsseldorf, 20.12.2011 - 4b O 170/09  

    Sicherheitsetikett

  • BPatG, 10.05.2012 - 35 W (pat) 465/09  
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