Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1997 - XI ZR 149/96   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verstoß einer Zinsberechnungsklausel gegen Transparenzgebot

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Transparenzgebots bei formularmäßigen kundenbelastenden Zinsberechnungsklauseln; Gegenstand eines Unterlassungsverfahrens

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kundenbelastende Zinsberechnungsklausel in AGB-Darlehensvertrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Intransparenz einer Zinsberechnungsklausel wegen fehlender Darstellung des Zusammenhangs mit der Tilgungsverrechnung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 1068
  • NJW-RR 1997, 1277 (Ls.)
  • ZIP 1997, 496
  • MDR 1997, 561
  • WM 1997, 518
  • BB 1997, 644
  • DB 1997, 819



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98  

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Diese sind, da kein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei der vom Einzelfall losgelösten Wirksamkeitsprüfung im Verbandsverfahren nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 77/91 = NJW 1992, 503 unter II 2 a; vom 7. Februar 1996 aaO. unter II; vom 9. Februar 1997 - XI ZR 149/96 = NJW 1997, 1068 unter II 2).
  • OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 106/03  

    Bauvertrag - Vorfälligkeitsentschädigung in Vertrag über Bausparsofortdarlehen

    Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Kunden, die erforderliche Transparenz durch eine gedankliche Operation für sich erst herzustellen (BGH ZIP 1997, 496, 497).

    Vielmehr muss der Verwender den inhaltlichen Zusammenhang zwischen räumlich weit auseinanderstehenden Klauseln durch entsprechende Formulierungen und ggf. räumliche Anordnung oder anderweitige optische Hervorhebung selbst verdeutlichen (BGH NJW 1995, 2286, 2287; BGH ZIP 1997, 496, 497).

  • OLG München, 26.06.2008 - 29 U 2250/08  

    Internet-Handel: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im

    Wer verurteilt ist, eine Bestimmung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden, darf sich auch bei der Abwicklung bereits abgeschlossener Verträge nicht mehr auf diese Bestimmung berufen (vgl. BGH NJW 1981, 1511; BGH NJW 1997, 1068, 1069).
  • KG, 16.02.2010 - 5 U 139/07  

    Irreführung bei der Bewerbung einer Club-Mitgliedschaft als kostenlos/ Abgrenzung

    Der Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB begründet auch einen Unterlassungsanspruch nach § 1 UKlaG (vgl. BGH, NJW 1997, 1068; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1 UKlaG Rn. 6).
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