Rechtsprechung
| BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 73a Satz 1 StGB
Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde Sicherstellung; entgegenstehende Ansprüche bei eingesetztem Scheinkaufgeld; Begriff des Erlangten: etwas). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintritt eines Wertersatzverfalls gem. § 73a S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei von Ermittlungsbehörden für Betäubungsmittelaufkäufe eingesetztes Kaufgeld; Möglichkeit einer Anordnung des Verfalls von eingesetztem Scheinkaufgeld im Hinblick auf § 73 Abs. 1 S. 2 StGB; Kompensation verletzter Interessen der öffentlichen Hand durch eigenständige Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Einsatz von Scheinkaufgeld
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Scheinkaufgeld
Besprechungen u.ä.
- reference-global.com (Entscheidungsbesprechung)
Verfall von eingesetztem, nicht sichergestelltem Scheinkaufgeld? (Dr. Volker Stiebig; JR 2010, 34)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 04.02.2009, Az.: 2 StR 504/08 (Wertersatzverfall von für Betäubungsmittelaufkäufe eingesetztem Kaufgeld)" von Dr. Volker Stiebig, original erschienen in: JR 2010, 35 - 38.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 04.02.2009, Az.: 2 StR 504/08 (Von Ermittlungsbehörden eingesetztes Scheinkaufgeld als "erlangtes Etwas" bei der Vermögensabschöpfung)" von Prof. Dr. Thomas Rönnau, original erschienen in: JZ 2009, 1125 - 1128.
Verfahrensgang
- BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
- BGH, 12.03.2009 - 2 StR 504/08
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 53, 179
- NJW 2009, 2073
- NStZ 2009, 499
- StV 2009, 353
- JR 2010, 34
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246; vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 m. Anm. Rönnau m.w.N.).Unerheblich ist dagegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat, ob also der aus der Tat zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse gemindert wurde (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124, 1125 m. Anm. Rönnau).
- BGH, 02.11.2010 - 4 StR 473/10
Verfall von Wertersatz (Erlangtes; lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist ( BGHSt 52, 227, 246), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (BGH JZ 2009, 1124; BGH vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10 m.w.N.).a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (BGH, Urteile vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 m. Anm. Rönnau und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10 m.w.N.).
- BGH, 02.07.2009 - IX ZR 174/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § …
Die Frage, ob § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nur im Falle des Verstoßes gegen ein individualschützendes Strafgesetz anwendbar ist, ist in der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs geklärt (BGH, NStZ 1999, 560 ; Urt. v. 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, Rn. 5). - BGH, 24.05.2011 - 4 StR 198/11
Voraussetzungen an den Wertersatzverfall und Erörterungsmangel hinsichtlich einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB (hier i.V.m. § 73a Satz 1 StGB), wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 mit Anmerkung Rönnau m.w.N.).
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