Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 73a Satz 1 StGB
    Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde Sicherstellung; entgegenstehende Ansprüche bei eingesetztem Scheinkaufgeld; Begriff des Erlangten: etwas).

  • lexetius.com

    StGB §§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73a Satz 1

  • openjur.de
mehr
  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    StGB § 73 Abs. 1, § 73a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt eines Wertersatzverfalls gem. § 73a S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei von Ermittlungsbehörden für Betäubungsmittelaufkäufe eingesetztes Kaufgeld; Möglichkeit einer Anordnung des Verfalls von eingesetztem Scheinkaufgeld im Hinblick auf § 73 Abs. 1 S. 2 StGB; Kompensation verletzter Interessen der öffentlichen Hand durch eigenständige Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Einsatz von Scheinkaufgeld

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheinkaufgeld

Besprechungen u.ä.

  • reference-global.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verfall von eingesetztem, nicht sichergestelltem Scheinkaufgeld? (Dr. Volker Stiebig; JR 2010, 34)

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 04.02.2009, Az.: 2 StR 504/08 (Wertersatzverfall von für Betäubungsmittelaufkäufe eingesetztem Kaufgeld)" von Dr. Volker Stiebig, original erschienen in: JR 2010, 35 - 38.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 04.02.2009, Az.: 2 StR 504/08 (Von Ermittlungsbehörden eingesetztes Scheinkaufgeld als "erlangtes Etwas" bei der Vermögensabschöpfung)" von Prof. Dr. Thomas Rönnau, original erschienen in: JZ 2009, 1125 - 1128.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 53, 179
  • NJW 2009, 2073
  • NStZ 2009, 499
  • StV 2009, 353
  • JR 2010, 34



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10  

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246; vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 m. Anm. Rönnau m.w.N.).

    Unerheblich ist dagegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben hat, ob also der aus der Tat zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse gemindert wurde (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124, 1125 m. Anm. Rönnau).

  • BGH, 02.11.2010 - 4 StR 473/10  

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist ( BGHSt 52, 227, 246), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (BGH JZ 2009, 1124; BGH vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10 m.w.N.).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB erlangt, wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (BGH, Urteile vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 m. Anm. Rönnau und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10 m.w.N.).

  • BGH, 02.07.2009 - IX ZR 174/08  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des §

    Die Frage, ob § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nur im Falle des Verstoßes gegen ein individualschützendes Strafgesetz anwendbar ist, ist in der Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs geklärt (BGH, NStZ 1999, 560 ; Urt. v. 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, Rn. 5).
  • BGH, 24.05.2011 - 4 StR 198/11  

    Voraussetzungen an den Wertersatzverfall und Erörterungsmangel hinsichtlich einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert aus der Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB (hier i.V.m. § 73a Satz 1 StGB), wenn er dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen ist (BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09), er an ihm also unmittelbar aus der Tat (tatsächliche, aber nicht notwendig rechtliche) Verfügungsmacht gewonnen und dadurch einen Vermögenszuwachs erzielt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, JZ 2009, 1124 mit Anmerkung Rönnau m.w.N.).
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