Rechtsprechung
| BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93 |
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Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- StV 1993, 474
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Vorlagebeschluss zur Auslegung des (vollendeten) Handeltreibens im …
Nach alledem ist das Tatbestandsmerkmal Handeltreiben weit auszulegen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36;… Weber aaO § 29 Rdn. 144 ff., 295 und NStZ 2004, 66, 67;… vgl. auch Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 83 a.E.).Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH…, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315).
- BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98
Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit …
Der Schuldspruch wegen (Mit-) Täterschaft hinsichtlich der unerlaubten Einfuhr bedingt nicht notwendig auch die Bewertung des Vorgehens des Angeklagten als täterschaftliches Handeltreiben (BGHSt 38, 319; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25 und 36).Vielmehr bedarf es der Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).
Eine ganz untergeordnete Tätigkeit genügt in aller Regel nicht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 42 und 47; BGH StV 1995, 198).
Der Schuldspruch wegen (Mit-) Täterschaft hinsichtlich der unerlaubten Einfuhr bedingt nicht notwendig auch die Bewertung des Vorgehens des Angeklagten als täterschaftliches Handeltreiben (BGHSt 38, 319; vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1984, 413, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25 und 36; vgl. auch BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97;… Urt. vom 12. August 1998 - 3 StR 160/98).
Vielmehr bedarf es der Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).
Eine ganz untergeordnete Tätigkeit genügt in aller Regel nicht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 42 und 47; BGH StV 1995, 198).
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Tätigkeit von Rauschgiftkurieren zunächst überwiegend als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1983, 124; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), wenn die Rolle des Kuriers nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung war (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 57; BGH NStZ-RR 1999, 24).bb) Eine Bewertung von Transporttätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06 - Gründung von Exportgesellschaften für die Beförderung der Drogen), etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).
- BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Auch die Tätigkeit eines Kuriers, der selbständig gegen Entlohnung Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, kann mittäterschaftliches Handeltreiben sein, sofern dessen Rolle nicht ganz untergeordnet ist (BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handeltreiben 36).Eine Bestrafung wegen tateinheitlichen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist nur dann gegenüber dem Handeltreiben subsidiär, wenn dieses in Täterschaft begangen wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 47).
Allerdings kann auch die Tätigkeit eines Kuriers, der selbständig gegen Entlohnung Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, mittäterschaftliches Handeltreiben sein, sofern dessen Rolle nicht ganz untergeordnet ist (BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handeltreiben 36).
Der Besitz ist nur dann gegenüber dem Handeltreiben subsidiär, wenn dieses in Täterschaft begangen wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 47).
- BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft; …
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Tätigkeit von Rauschgiftkurieren zunächst überwiegend als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1983, 124; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), wenn die Rolle des Kuriers nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung war (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 57; BGH NStZ-RR 1999, 24).bb) Eine Bewertung von Transporttätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06 - Gründung von Exportgesellschaften für die Beförderung der Drogen), etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).
- BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99
Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben
Das trifft indes nicht zu (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 14, 21, 24, 36, 47).Angesichts dessen kommt dem Umstand, daß die Angeklagte sich - wie das Landgericht annimmt - für die Durchführung des Transports einen finanziellen Vorteil versprach, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1984, 413; StV 1985, 14; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36), zumal auch nicht etwa festgestellt ist, daß die Entlohnung in einem Anteil am Erlös aus dem Rauschgiftgeschäft bestehen sollte.
- BGH, 12.03.2002 - 3 StR 404/01
Erwerb; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
- BGH, 02.07.1998 - 1 StR 280/98
BtMG § 29, § 29 a
Es bedarf aber gerade insoweit der Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).Insgesamt spricht damit das, was zur Tat festgestellt ist, eher für eine untergeordnete Rolle des Angeklagten (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 24, 36).
- BGH, 21.11.2000 - 1 StR 433/00
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unerlaubtes …
Die Abgrenzung von Mittäterschaft zur Beihilfe erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25, 36).Die Abgrenzung von Mittäterschaft zur Beihilfe erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25, 36).
- BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99
Mittäterschaft; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist - wie auch sonst (BGH NStZ 1984, 413) - maßgebend, weicher Art der Tatbeitrag ist und mit weicher Willensrichtung er geleistet wird (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36, 39).daß der Angeklagte sich für seine Tätigkeiten einen finanziellen Vorteil versprach, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1984 413, 414: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 24, 36).
- BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit …
- OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05
Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die …
- BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe; …
- OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss 153/07
unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit …
- BGH, 25.10.2006 - 2 StR 359/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier).
- BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung …
- BGH, 21.04.2004 - 5 StR 122/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und …
- BGH, 26.07.2001 - 5 StR 304/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
- BGH, 15.03.1995 - 2 StR 15/95
BtMG § 29, § 30
- BGH, 12.11.2004 - 2 StR 429/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Mittäterschaft …
- BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
BtMG § 29, § 29 a, § 30
- BGH, 24.03.1999 - 1 StR 84/99
Handeltreiben: Mittäterschaft; Beihilfe; Kurier
- BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97
BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a
- BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97
BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a
- BGH, 21.03.1996 - 4 StR 83/96
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
- BGH, 30.07.1997 - 2 StR 340/97
BtMG § 29, § 29a
- OLG Oldenburg, 30.05.1994 - Ss 43/94
Handeltreiben, Eigennützigkeit
