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   BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00   

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Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Elterliche Sorge - Sorgeerklärung der Mutter ist höchstpersönlich

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 2472
  • MDR 2001, 871
  • FamRZ 2001, 907
  • Rpfleger 2001, 413



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99  

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    - den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19. Mai 1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1 in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Die dagegen eingelegte weitere Beschwerde wies der Bundesgerichtshof zurück (vgl. FamRZ 2001, S. 907).

  • BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04  

    Familienrecht - Ersetzung der Sorgeerklärung

    Zur Begründung hatte der Senat ausgeführt, die gemeinsame elterlicher Sorge komme bereits aus Rechtsgründen nicht in Betracht, da die Eltern nicht miteinander verheiratet seien und die nach § 1626 a Nr. 1 BGB grundsätzlich erforderliche, gerichtlich nicht ersetzbare Zustimmung der Mutter fehle (Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907 ff.).

    Beide Eltern erhalten damit gleichermaßen Zugang zur gemeinsamen Sorge nur, wenn sie dies übereinstimmend wollen (BVerfGE 107, 150, 175 ff. = FamRZ 2003, 285, 289, unter C I 2 a cc; vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 909 ff.).

    Zwar schützt die Menschenrechtskonvention das Familienleben unabhängig von einer Eheschließung der Eltern (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 911 m.N.).

    Insoweit sind die für Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 GG vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Eingriffs- und Regelungskriterien geeignet, Eingriffe in Art. 8 Abs. 1 EMRK (in Verbindung mit Art. 14 EMRK) in Form einer unterschiedlichen Gestaltung der Rechtspositionen von Mutter und Vater zu rechtfertigen, wenn dies dem Kindeswohl dient (Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 911).

    Vielmehr entspricht die angefochtene Entscheidung den Anforderungen des Senats, wonach es ausreichend ist, dass der wesentliche Inhalt einer Anhörung im tatbestandlichen Teil des Beschlusses vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergegeben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 908 m.N.).

  • OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03  

    Sorgerecht nicht verheirateter Eltern: Ersetzung der Sorgerechtserklärung eines

    Der BGH hat mit Beschluss vom 04.04.2001 (XII ZB 3/00, FamRZ 2001, 907) die weitere Beschwerde zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.12.1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19.05.1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes.

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  • OLG Naumburg, 16.01.2003 - 3 WF 3/03  
    Gegen den Willen der Kindesmutter kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht nicht erlangen (unter Berufung auf BGH in NJW 2001, 2472).

    Der Bundesgerichtshof hat dazu in seiner Entscheidung vom 04.04.2001 (NJW 2001, 2472) ausgeführt:.

  • OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07  

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr bei einem

    Das bedeutet eine zwingende persönliche, also mündliche Anhörung der Eltern (vgl. BGH, FamRZ 2001, 907; Keidel/Kunze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 13. Aufl., § 50 a Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05  

    Sorge- und Umgangsrecht: Pflicht zur Dokumentation der Anhörung von Kindern

    So muss das Familiengericht den Inhalt der nach § 50 b Abs. 1 FGG gebotenen Anhörung der Kinder in der Sitzungsniederschrift, einem Aktenvermerk oder in dem angefochtenen Beschluss selbst und zwar vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergeben (BGH, FamRZ 2001, 907; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 9 UF 59/02 - OLG Köln, FamRZ 2002, 337; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 1295).
  • OLG Jena, 19.08.2009 - 1 UF 143/09  

    gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern, rechtsmissbräuchliche

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 04.04.2001 (FamRZ 2001, 907 - 911), in der er sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 1626 a BGB auseinander gesetzt hat, darauf hingewiesen, dass Maßnahmen nach § 1666 BGB in Betracht kommen, wenn die Mutter als alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge das Elternrecht des anderen Elternteils nicht angemessen zur Geltung bringt und das Wohl des Kindes durch das Verhalten der Mutter gefährdet wird.
  • OLG Frankfurt, 10.01.2003 - 4 UF 105/02  

    Elterliche Sorge für nichteheliche Kinder: Voraussetzungen und Bedeutung des

    Diese gesetzliche Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, NJW 2001, 2472).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08  

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

    Das Ergebnis der Anhörung der Eltern ist weder im Sitzungsprotokoll noch in einem Anhörungsvermerk bzw. im angefochtenen Beschluss selbst wiedergegeben (vgl. insoweit BGH, FamRZ 2001, 907, 908; OLG Saarbrüchen, FamRZ 2006, 557 ).
  • BVerfG, 25.02.2003 - 1 BvR 933/01  
    - den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -,.
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 9 UF 35/10  

    Umfang der Aufklärung im Rahmen von Sorgerechtsentscheidungen

  • VG Stuttgart, 15.12.2004 - 18 K 3734/03  

    Aufenthaltsgenehmigung für nachgezogene Ehegatten

  • VG Stuttgart, 18.10.2002 - 1 K 2802/02  

    § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG enthält keine verbotene Ungleichbehandlung

  • VG Stuttgart, 20.09.2002 - 15 K 1133/00  

    Aufenthaltserlaubnis für im Inland geborenes Kind folgt der

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