Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 27, 176
  • NJW 1977, 1544



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81  

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

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  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99  

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot.

    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 86, 87; 27, 176, 178; 29, 269, 270).
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80  

    StPO § 358 Abs. 2

    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 27, 176, 178 m. w. N.).
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  • BGH, 16.09.2004 - 1 StR 233/04  

    Beweiswürdigung (bedingter Tötungsvorsatz beim Umgang mit Schusswaffen: Vertrauen

    Der Täter verwendet die Waffe schon dann, wenn er sie zur Drohung mit Gewalt einsetzt (BGHSt 27, 176, 180).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 3 Ss 43/08  

    Härteausgleich; Verschlechterungsverbot

    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 86 [87] = NJW 1955, 600; BGHSt 27, 176 [178] = NJW 1977, 1544; BGHSt 29, 269 [270] = NJW 1980, 1967).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08  

    Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer

    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 27, 176, 178 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 Ss 14/09  

    Strafzumessung: Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen; Bestimmung der

    Denn der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung eines Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen ( BGHSt 7, 86, 87; BGHSt 27, 176, 178; BGHSt 29, 269, 270; BGHSt 45, 308, 310).
  • BGH, 15.06.1977 - 2 StR 762/76  
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