Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1996, 442
  • StV 1996, 483



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00  

    Begriff der Bande

    Trotz der erheblichen Kritik am herkömmlichen Bandenbegriff hat die Rechtsprechung bisher keinen Anlaß gesehen, ihre Definition der Bande zu ändern; sie hat es auch nicht für gerechtfertigt gehalten, den vom Bundesverfassungsgericht ( NJW 1997, 1910, 1911) gebilligten Begriff der Bande durch das Erfordernis organisatorischer Strukturen restriktiv auszulegen (BGH StV 1997, 592, 593; BGHR BtMG § 30 a Bande 3).
  • BGH, 10.07.1997 - 4 StR 258/97  

    BtMG § 30, § 30a; StPO § 267

    a) Die Verbindung zu einer Bande nach §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30 a Abs. 1 BtMG setzt voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen (BGHSt 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 a Bande 2 und 3).

    Die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung (Bandenabrede) kann hierbei auf einer ausdrücklichen oder aber auch stillschweigenden Abrede beruhen (BGHSt aaO; BGHR BtMG § 30 a Bande 1 und 3).

    b) Notwendige Voraussetzung für eine Bande ist hingegen nicht das Vorliegen einer "bandenmäßigen Organisation", in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind (BGHR BtMG § 30 a Bande 3 und 5, 1etztere Entscheidung zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10  

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Eine solche gesamtschuldnerische Haftung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 1. Juni 1995 - 1 StR 181/95; Urteil vom 4. Juni 1996 - 1 StR 235/96; Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 586/03, NStZ 2005, 454, 455; Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 344/05; Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 71; Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08, NStZ 2008, 623; vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, NStZ-RR 2009, 320; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 192/09; zu § 73 Abs. 3 StGB auch Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 253).
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  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07  

    Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung; Bande; Jugendstrafe (schädliche

    Es genügt hingegen nicht, wenn sich die Täter von vornherein nur zu einer einzigen Tat verbunden haben und in der Folgezeit jeweils aus neuem Entschluss wiederum derartige Taten begehen (BGH StV 1996, 99; NStZ 1996, 442; BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Bande 3).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98  

    BtMG § 30, § 30 a; StGB § 73 a, § 73 c

    Das Vorliegen einer bandenmäßigen Organisation, in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind, oder ein "mafiaähnlicher" Charakter wird allerdings nicht gefordert (BGH NStZ 1996, 339, 340; 442; NStZ-RR 1997, 395, 396; BGHR BtMG § 30 a Bande 3, 8).
  • BGH, 27.01.2000 - 5 StR 646/99  

    (Mitglied einer) Bande; Bewertungseinheit (Silotheorie)

    Lag es so, daß sich die beiden Beteiligten von vornherein nur zu einer einzigen Tat verbunden hatten, so erfüllten sie nach BGHR BtMG § 30a Bande 3 nicht das Merkmal der Bandentäterschaft nach § 30a Abs. 1 BtMG.
  • BGH, 07.04.2005 - 3 StR 453/04  

    Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Die Verwirklichung dieses Tatbestands hat das Landgericht mit der Begründung verneint, daß das verkaufte Heroingemisch aus einer einheitlichen Gesamtmenge gestammt hat und deshalb eine Verurteilung wegen bandenmäßiger Begehung nicht habe erfolgen können (vgl. BGH NStZ 1996, 442).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98  

    BtMG § 30, § 30a

    Das Vorliegen einer bandenmäßigen Organisation, in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind, oder ein "mafiaähnlicher" Charakter wird allerdings nicht gefordert (BGH NStZ 1996, 339, 340; 442; NStZ-RR 1997, 395, 396; BGHR BtMG § 30 a Bande 3, 8).
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 81/97  

    StGB § 21; StPO § 261

    Aus dem mitgeteilten umfassenden Geständnis und dem übrigen Zusammenhang der Urteilsgründe ergaben sich keine hinreichend konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Bandenabrede, wie sie § 30 a Abs. 1 BtMG voraussetzt (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 4. Juni 1996 - 1 StR 235/96 - und vom 12. November 1996 - 1 StR 469, 470/96 -).
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