Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 37, 331
  • NJW 1962, 1913



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74  

    Abgeordnetenbestechung

    Die rechtskräftige Feststellung von Vorfragen oder Elementen eines Rechtsverhältnisses ist nach allgemeiner Rechtsübezeugung nicht durchzusetzen (BGHZ 22, 43, 48; 37, 331, 333 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89  

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden Ehegatten wird in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend auf die Regeln über die Anfechtung durch den Erblasser beim Erbvertrag verwiesen (vgl. z.B. BGHZ 37, 331, 333).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84  

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Nicht zulässig ist nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefestigten Auffassung eine Feststellung zur Klärung einzelner Vorfragen, soweit es nicht dabei wiederum um ein eigenes Rechtsverhältnis geht, zur Klärung der Elemente eines Rechtsverhältnisses oder zur Klärung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs oder einer Leistungspflicht (BGHZ 22, 43, 48; 37, 331, 333; 68, 331, 332; BGH, NJW 1982, 1878, 1879).
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