Rechtsprechung
| BGH, 04.07.1979 - 3 StR 130/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
AO 1977 § 371 III
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 29, 37
- NJW 1980, 1291 (Ls.)
- NJW 1980, 248
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § …
Der Staat will dadurch, dass er bei einer Selbstanzeige Straffreiheit in Aussicht stellt, sowohl Hinweise auf bisher verschlossene Steuerquellen erlangen, um in den Besitz aller ihm geschuldeten Steuern zu kommen, als auch Hinweise auf unberechtigt geltend gemachte Steuererstattungen erhalten, um im Besitz der Steuern zu bleiben, damit er seine Aufgaben erfüllen kann (vgl. BGHSt 29, 37, 40; 12, 100 f.).Der Staat will dadurch, daß er bei einer Selbstanzeige Straffreiheit in Aussicht stellt, sowohl Hinweise auf bisher verschlossene Steuerquellen erlangen, um in den Besitz aller ihm geschuldeten Steuern zu kommen, als auch Hinweise auf unberechtigt geltend gemachte Steuererstattungen erhalten, um im Besitz der Steuern zu bleiben, damit er seine Aufgaben erfüllen kann (vgl. BGHSt 29, 37, 40; 12, 100 f.).
- BFH, 27.06.1991 - V R 9/86
Hinterziehungszinsen aufgrund von Veruntreuung der Mandantengelder durch …
Bei der Feststellung des "objektiven" Vorteils komme es auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise an (Hinweise auf Äußerungen im Schrifttum sowie auf das Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Juni 1979 3 StR 130/79, BGHSt 29, 37, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1980, 248).c) Mit seiner Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zum Urteil des BGH vom 22. Juli 1987 3 StR 224/87 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1988, 244) sowie zu dem - vom Kläger erwähnten - BGH-Urteil in BGHSt 29, 37.
- BFH, 19.04.1989 - X R 3/86
Steuerhinterziehung durch Geschäftsführer einer Personengesellschaft
Das vom Kläger zitierte BGH-Urteil vom 4. Juli 1979 3 StR 130/79 (BGHSt 29, 37 = Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 371, Rechtsspruch 2) befaßt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein an der Steuerhinterziehung Beteiligter im Sinne des § 371 Abs. 3 AO 1977 "zu seinen Gunsten" Steuern hinterzogen hat.
- BFH, 31.01.1989 - VII R 77/86
Exkulpationsbeweis bei Steuerhinterziehung
Die Betrachtung der Vermögenslage des Steuerpflichtigen kann zum Ergebnis führen, daß sich die Steuerhinterziehung für ihn finanziell günstig ausgewirkt hat, obwohl ihm die steuerlichen Vorteile aus der Steuerhinterziehung nicht zugute gekommen sind (vgl. dazu das Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Juli 1979 3 Str 130/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1979, 537, das freilich zu dem nicht voll vergleichbaren Begriff "zu seinen Gunsten" des § 371 Abs. 3 AO 1977 ergangen ist, jedoch zutreffende Ausführungen zu der Abgrenzung zwischen steuerlichen und wirtschaftlichen Vorteilen enthält). - BGH, 22.07.1987 - 3 StR 224/87
AO § 371 Abs. 3
Nach der Entscheidung des Senats, BGHSt 29, 37 ff. hinterzieht Steuern "zu seinen Gunsten", wer sie selbst schuldet, wie auch, wer bei wirtschaftlicher Betrachtung einen unmittelbaren Vorteil aus der Tat erlangt.Der Senat hat keine Bedenken, die in seiner Entscheidung BGHSt 29, 37 ff., 42 aufgezeigten Kriterien auch auf den gesetzlichen Vertreter einer GmbH anzuwenden, wenn dessen Stellung nicht über die eines abhängigen Angestellten hinausgeht.
- BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87
Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung
§ 371 AO gewährt Straffreiheit nicht als Belohnung für bessere Einsichten und eigene Aufklärungsarbeit des Steuersünders, sondern als Anreiz zur Aufdeckung bisher verschlossener Steuerquellen; die Vorschrift beruht auf rein fiskalischen Erwägungen (vgl. BGH NJW 1974, 2293; BGHSt 29, 37, 40). - BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88
AO § 371 Abs. 2 Nr. 2
Es ist nicht auszuschließen, dass es bei ihrer Berücksichtigung eine strafbefreiende Selbstanzeige bejaht hätte, falls die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. dazu § 371 Abs. 3 AO ; BGHSt 29, 37 f.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1987 - 3 StR 224/87 - zur Haftung für die gesamte hinterzogene Umsatzsteuer, auch soweit sie anteilmäßig nicht auf den Angeklagten entfällt: BFH, NJW 1986, 2969, 2970). - BGH, 19.02.1985 - 5 StR 798/84
AO § 371 Abs. 3
Nach BGHSt 29, 37 kommt es darauf an, ob dem Täter oder Teilnehmer bei wirtschaftlicher Betrachtung ein unmittelbarer Vorteil aus der Tat zugeflossen ist. - OLG Karlsruhe, 08.02.1996 - 2 Ss 107/95
AO § 153 Abs. 1, § 371 Abs. 4, § 378 Abs. 3 S. 2; EStG § …
Den Feststellungen ist aber nichts dafür zu entnehmen, daß der Angeklagte, dessen Verhalten allein zur steuerlichen Nichtberücksichtigung der Nutzung der Firmen-PKW s durch die Arbeitnehmer führten, "zu seinen Vorteil" gehandelt haben könnte (vgl. dazu BGHSt 29, 37, 40 ff.; BGH wistra 1985, 104 f., mit krit. Anm. Joecke wistra 1985, 151 f.). - BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03 Der Staat will dadurch, daß er bei einer Selbstanzeige Straffreiheit in Aussicht stellt, sowohl Hinweise auf bisher verschlossene Steuerquellen erlangen, um in den Besitz aller ihm geschuldeten Steuern zu kommen, als auch Hinweise auf unberechtigt geltend gemachte Steuererstattungen erhalten, um im Besitz der Steuern zu bleiben, damit er seine Aufgaben erfüllen kann (vgl. BGHSt 29, 37, 40; 12, 100 f.).
- OLG Hamburg, 21.11.1985 - 1 Ss 108/85
AO § 371
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