Rechtsprechung
   BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 35, 21
  • NJW 1988, 79
  • MDR 1987, 1041
  • NStZ 1988, 452
  • NStZ 1989, 8
  • JR 1988, 119



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95  

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Falschgeld ist stets dann in Verkehr gebracht, wenn der Täter es derart aus seinem Gewahrsam oder seiner sonstigen Verfügungsgewalt entlassen hat, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgeldes zu bemächtigen und mit ihm nach eigenem Belieben umzugehen, insbesondere es weiterzuleiten (RGSt 67, 167, 168; BGHSt 1, 143, 144; BGH NJW 1952, 311 f; BGHSt 35, 21, 23).

    Das war mit der Übergabe des Falschgeldes an I. geschehen; denn für das Inverkehrbringen der insoweit gleich zu behandelnden Begehungsdelikte des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB und § 147 StGB reicht es aus, wenn das Falschgeld an einen Eingeweihten zur freien Verfügung überlassen wird (BGHSt 29, 311, 313 f; 32, 68, 78; 35, 21, 23; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 f; Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 23; Stree in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 146 Rdn. 22; a.A. Rudolphi SK § 146 Rdn. 12 f).

    Es besteht deshalb kein Bedürfnis, über die bisher anerkannten Voraussetzungen einer einheitlichen Tat nach § 146 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 StGB hinaus (vgl. BGHSt 34, 108, 109 f; 35, 21, 27), auch dann einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 Abs. 1 StGB (eine deliktische Einheit) anzunehmen, wenn derselbe Täter dasselbe Falschgeld sich mehrfach verschafft und mehrfach erneut in Verkehr bringt.

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97  

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Das Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass der Täter das Falschgeld mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung annimmt (Aufgabe von BGHSt 35, 21).

    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" ( BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).

    b) Diese Entwicklung der Auslegung des Begriffs "Sichverschaffen" ist in der Literatur überwiegend auf Ablehnung gestoßen, weil danach insbesondere auch bloße Verteilungsgehilfen und Empfangsboten als Täter des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfaßt werden könnten (vgl. Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 146 Rdn. 15; Prittwitz NStZ 1989, 8 f.; Puppe JZ 1997, 490, 499; a.A. S. Cramer NStZ 1997, 84).

    Er gibt daher die in seinen Entscheidungen BGHSt 35, 21 und BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4 zum Merkmal "Sichverschaffen" vertretene Rechtsauffassung auf.

  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 558/97  

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung (beabsichtigte

    Er fragt im Hinblick auf die Senatsentscheidungen BGHSt 35, 21 und BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4 bei den anderen Strafsenaten an, ob dortige, diesen Entscheidungen entsprechende Rechtsprechung entgegensteht.

    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" ( BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).

    b) Die skizzierte Entwicklung der Auslegung des Begriffs "Sichverschaffen" ist in der Literatur überwiegend auf Ablehnung gestoßen, weil danach insbesondere auch bloße Verteilungsgehilfen und Empfangsboten als Täter des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfaßt werden könnten (vgl. Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 196 Rdn. 15; Prittwitz NStZ 1989, 8 f.; Puppe JZ 1997, 490, 499; a.A. S. Cramer NStZ 1997, 84).

    Der Senat will daher die in seinen Entscheidungen BGHSt 35, 21 und BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sicherverschaffen 4 zum Merkmal "Sichverschaffen" vertretene Auffassung aufgeben.

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