Rechtsprechung
| BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 52 StGB; § 240 StGB; § 241 StGB; § 66 Abs. 2 StGB; § 62 StGB
Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten, die auf Spontanentschlüssen beruhen; Bedrohung; Nötigung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung; Lebensalter; Wirkungen des Strafvollzuges); Hang - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- jurawelt.com
Brennende Zigarette als gefährliches Werkzeug i.S.d. § 224 I Nr.2 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2002, 30
- StV 2002, 21
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01
Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden …
Nach der aufrechterhaltenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Zufügen von Brandwunden durch glimmende Zigaretten und das Ausdrücken einer Zigarette auf der Stirn unmittelbar über der Nase ebenso wie das Zufügen von Verletzungen mittels eines brennenden Feuerzeuges jeweils ohne weiteres als gefährliche Körperverletzung zu werten (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01).Maßgebend ist nicht (allein) die eingetretene Verletzungsfolge, sondern die potentielle Gefährlichkeit der konkreten Benutzung des Werkzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01).
Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1999, 616; BGH, Urteil vom 4. September 2001 -1 StR 232/01; zu § 223 a StGB a.F. vgl. BGHSt 3, 105, 109; 14, 152, 155).
Diese Beurteilung der potentiellen Gefährlichkeit von Körperverletzungen mittels einer brennenden Zigarette widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die das Zufügen von Brandwunden durch glimmende Zigaretten und das Ausdrücken einer Zigarette auf der Stirn unmittelbar über der Nase ebenso wie das Zufügen von Verletzungen mittels eines brennenden Feuerzeuges jeweils ohne weiteres als gefährliche Körperverletzung gewertet hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01;… BGHR StGB 170 d Fürsorgepflichtiger 1).
Maßgebend ist nicht (allein) die eingetretene Verletzungsfolge, sondern die potentielle Gefährlichkeit (…vgl. Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 224 StGB Rn. 9) der konkreten Benutzung des Werkzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01).
- BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
Gesamtstrafenbildung; vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Verhältnis zur …
Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Umstände vermögen insoweit die Ermessensentscheidung allerdings nicht entscheidend zu beeinflussen (BGH NStZ 2002, 535, 536; 2002, 30 f.). - BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03
Urteil gegen Augenärzte und Arzneimittellieferanten aufgehoben
Da hieraus eine Gesamtstrafe zu bilden sein wird, kann der Strafausspruch nicht bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01 - insoweit in NStZ 2002, 30 und StV 2002, 21 nicht abgedruckt).
- BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02
Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte …
Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331); soweit es in anderen Entscheidungen heißt, sie dürften berücksichtigt werden (BGH NStZ 1985, 261; 1989, 67; 2002, 30;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6), besagt dies inhaltlich nichts anderes.Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1); soweit es in anderen Entscheidungen heißt, sie dürften berücksichtigt werden (BGH NStZ 1985, 261; 1989, 67; 2002, 30;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6), besagt dies inhaltlich nichts anderes.
- BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei …
Zwar kann der Tatrichter auch bereits bei seiner Entscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und dem Alter des Angeklagten bei Strafentlassung Bedeutung beimessen, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig eine Haltungsänderung des Angeklagten sicher zu erwarten ist (BGH NStZ 2002, 30 f.; 2005, 211;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6).Zwar kann der Tatrichter auch bereits bei seiner Entscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und dem Alter des Angeklagten bei Strafentlassung Bedeutung beimessen, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig eine Haltungsänderung des Angeklagten sicher zu erwarten ist (BGH NStZ 2002, 30 f.; 2005, 211;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6).
- BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer …
Zwar darf der Tatrichter bei seiner Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB dem Alter des Angeklagten und den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzuges auch Bedeutung beimessen; diese Umstände sind aber nur beachtlich, wenn sie - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung - eine Haltungsänderung des Angeklagten erwarten lassen (…BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; siehe auch BGH NStZ 2002, 30, 31). - BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02
Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht; …
Deshalb ist er jeweils wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit mehreren Nötigungen und mehreren - bezüglich R.: gefährlichen - Körperverletzungen rechtskräftig schuldig gesprochen (Senatsurteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, teilweise abgedruckt in NStZ 2002, 30 f.). - BGH, 22.11.2001 - 1 StR 367/01
Erstreckung des Ausschluss des Angeklagten von der Vernehmung eines Zeugen auf …
Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Strafe und der Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung hergestellt ist (vgl. BGH Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01). - BGH, 22.04.2009 - 2 StR 43/09
Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung …
Das Lebensalter von 44 Jahren bei Entlassung aus der Strafhaft nach Vollverbüßung stünde weiteren Straftaten der bisher begangenen Art offensichtlich nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 2002, 30, 31 Rdn. 10 f.). - BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10
Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher …
Dabei darf der Tatrichter im Rahmen der Ermessensentscheidung auch die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen berücksichtigen (BGH…, Urteil vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3; BGH…, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; BGH, Urteil vom 5. Februar 1985 - 1 StR 833/84, NStZ 1985, 261; BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, 31). - BGH, 08.02.2012 - 1 StR 427/11
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei der stundenlangen Peinigung eines …
- KG, 28.01.2005 - 1 Ss 333/04
Gefährliche Körperverletzung: Verletzung "mittels" eines Pkws als anderes …
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