Rechtsprechung
| BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 339 StGB; § 239 StGB; § 13 StGB; Art. 97 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 182 GVG; § 306 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 307 Abs. 2 StPO; Art. 5 Abs. 4 MRK; Art. 6 Abs. 1 MRK
Rechtsbeugung (Anwendung von Verfahrensvorschriften; Ermessensmißbrauch; Verschleppungsabsicht); Beschleunigungsgrundsatz (Verbot rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei Haftsachen); Freiheitsberaubung; Unterlassen; Ordnungshaft; Beschwerde; Nachteil; Rechtsweggarantie; Rechtsstaatsprinzip; Rechtsbruch; Beweiswürdigung; Richterliche Unabhängigkeit; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; "Fall Schill". - lexetius.com
StGB § 339
- DFR
Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
StGB § 339
- IWW
- NWB SteuerXpert START
StGB § 339
- opinioiuris.de
Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)
- wikipedia.org
Ronald Schill / Anklage wegen Rechtsbeugung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 339
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Rechtsbeugungsverfahren gegen den Hamburger Amtsrichter Schill muß neu verhandelt werden
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Rechtsbeugungsverfahren gegen den Hamburger Amtsrichter Schill muß neu verhandelt werden
- 123recht.net (Kurzinformation)
Veruteilung Schills aufgehoben
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Rechtsbeugungsverfahren gegen den Hamburger Amtsrichter Schill muß neu verhandelt werden
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Rechtsbeugungsverfahren gegen den Hamburger Amtsrichter Schill muß neu verhandelt werden
- spiegel.de (Pressebericht, 29.12.2001)
Raben und Krähen
- 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.09.2000)
"Richter Gnadenlos" ging zu weit - Jetzt steht er selbst vor Gericht
- archive.org (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.1999)
Neue Vorwürfe gegen Richter Schill: Freilassung verhindert?
Vor Ergehen der Entscheidung:
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 47, 105
- NJW 2001, 3275
- NJW 2002, 112
- NStZ 2001, 651
- NStZ 2002, 146 (Ls.)
- StV 2002, 303
- JR 2002, 254
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
Gesetzlicher Richter (Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; Umfang der Sache: Zahl …
Rechtsbeugung kann auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden kann (vgl. BGHSt 42, 343, 344; 47, 105, 109;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; jeweils m.w.N.).Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).
Die Strafkammer geht zu Recht davon aus, dass Rechtsbeugung auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden kann (vgl. BGHSt 42, 343, 344; 47, 105, 109;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; jeweils m.w.N.).
Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).
- BGH, 29.10.2009 - 4 StR 97/09
Rechtsbeugung (Erfordernis des elementaren Rechtsbruchs; Beachtung der …
Das Tatbestandsmerkmal der "Beugung" enthält insoweit ein normatives Element, wonach nur elementare Rechtsverstöße und offensichtliche Willkürakte erfasst werden sollen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 38, 381, 383; 40, 272, 283; 47, 105, 108 f.).Auf den Maßstab (bloßer) Unvertretbarkeit darf dabei schon im Interesse der Rechtssicherheit nicht abgestellt werden ( BGHSt 47, 105, 109).
Das Tatbestandsmerkmal der "Beugung" enthält insoweit ein normatives Element, wonach nur elementare Rechtsverstöße und offensichtliche Willkürakte erfasst werden sollen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 38, 381, 383; 40, 272, 283; 47, 105, 108 f.).
Auf den Maßstab (bloßer) Unvertretbarkeit darf dabei schon im Interesse der Rechtssicherheit nicht abgestellt werden ( BGHSt 47, 105, 109).
- OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03 Selbst die (bloße) Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründet eine Rechtsbeugung nicht (ständige Rspr. des BGH; vgl. nur BGH NStZ 2001, 651; NStZ-RR 2001, 243 m. w. N; vgl. auch Senat NStZ 2001, 112).
Diese im Begriff der Beugung des Rechts angelegte Einschränkung des Tatbestands des § 339 StGB trägt zum Einen dem Bedürfnis Rechnung, Sachverhalte auszugrenzen, die mit dem Verbrechensverdikt des § 339 StGB überbewertet wären (vgl. BGHSt 41, 247, 251; 38, 381, 383), und dient der Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit (BGHSt 10, 294, 298; BGH NStZ 2001, 651, 652), indem sie eine grundlegende Beeinträchtigung der Unabhängigkeit richterlichen Entscheidens vermeidet (vgl. BGH NStZ 1988, 218, 219; 2001, 651, 652; BGHSt 32, 357, 363;… Senat aaO).
Dieser dem Richter im Grundsatz zuzubilligende großzügige Ermessensspielraum bei der Einteilung seiner Dienstgeschäfte schließt strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot indes nicht in jedem Falle aus (BGH NStZ 2001, 651, 652).
Für die Annahme, der Angeschuldigte habe bei der zeitweilig unterbliebenen Förderung der im Anklagesatz aufgeführten Verfahren aus sachfremden Erwägungen gezielt zum Vorteil oder Nachteil einer Partei gehandelt (BGH NStZ 2001, 651, 652), geben - wovon auch die Staatsanwaltschaft in der Anklage ausgeht - die Ergebnisse der Ermittlungen keinen Anhalt.
- BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ausschließlich bei Hinweisen auf …
Diese subjektiven Beweggründe sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für das Vorliegen eines schwerwiegenden Rechtsverstoßes im Sinne des Rechtsbeugungstatbestands von Bedeutung (vgl. BGHSt 47, 105 [113 f.]). - LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00 ... lichen Gesichtspunkten eine Überprüfung richterlicher Tätigkeit am wenig konkreten Maßstab des Beschleunigungsgebots nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der sachlichen Unabhängigkeit des Richters führen (BGH NStZ 2001, 651 (652) und BGH NStZ 1988, 218).
c2) Zur tatbestandsmäßigen Handlung ... Strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Beschleunigungsgebot sind dagegen denkbar, wenn der Richter gegen zwingende Vorschriften verstößt, in denen der Gesetzgeber (wie etwa in § 115 StPO) das allgemeine Beschleunigungsgebot konkretisiert hat (einschränkend OLG Frankfurt NJW 2000, 2037), besondere Umstände etwa die Freilassung eines Inhaftierten nach Aufhebung des Haftbefehls sofortiges Handeln zwingend gebieten oder der Richter mit seiner Verfahrensweise aus sachfremden Erwägungen gezielt zum Vorteil oder Nachteil einer Partei gehandelt hat (zu diesen Varianten: BGH NStZ 2001, 651 (652, 653)).
- OLG Naumburg, 06.10.2008 - 1 Ws 504/07
Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich des Vorwurfs der Rechtsbeugung …
Zwar kann Rechtsbeugung auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (BGHSt 32, 357; 38, 381; 42, 343; 47, 105). - OLG Naumburg, 23.04.2012 - 1 Ws 48/12
Verfolgung eines das Urteil nach Fertigstellungsfrist teilweise abändernden …
Das Tatbestandsmerkmal "Beugung" des Rechts enthalte ein normatives Element und solle nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege erfassen, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entferne (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92; Urteil vom 05. Dezember 1996 - 1 StR 376/96; Urteil vom 04. September 2001 - 5 StR 92/01; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09;… zuletzt Beschluss vom 07. Juli 2010 - 5 StR 555/09, Uebele in Münchner Kommentar, StGB , § 339 Rn. 31).Die Begehung einer Rechtsbeugung ist grundsätzlich auch bei einem Verstoß gegen Verfahrensvorschriften möglich (vgl. BGH, Urteil vom 05. Dezember 1996 - 1 StR 376, 96; Urteil vom 04. September 2001 - 5 StR 92/01; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09; Beschluss vom 07. Juli 2010 - 5 StR 555/09).
- OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 987/01
Verzögerung der Eröffnungsentscheidung in Strafsachen: Zulässigkeit der …
Ob die Kammer wegen Überlastung des Spruchkörpers - auch unter Berücksichtigung des Gebots der besonders zügigen Bearbeitung in Haftsachen ( BGH, Urteil vom 4.9.2001, 5 StR 92/01 ) - nicht in der Lage ist, unverzüglich in die gebotene sachliche Prüfung des Hauptverfahrens einzutreten, hat bei der Entscheidungsfindung des Senates unberücksichtigt zu bleiben. - OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 986/01
Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Zulässigkeit bei Nichtbescheidung …
Ob die Kammer wegen Überlastung des Spruchkörpers - auch unter Berücksichtigung des Gebots der besonders zügigen Bearbeitung in Haftsachen ( BGH, Urteil vom 4.9.2001, 5 StR 92/01 nicht in der Lage ist, unverzüglich in die gebotene sachliche Prüfung des Hauptverfahrens einzutreten, hat bei der Entscheidungsfindung des Senates unberücksichtigt zu bleiben. - BGH, 14.05.2003 - XII ZB 154/02 25 BGH NJW 1997, 1455; 1999, 1122; dazu U. Schulz NJW 1999, 3471.26 OLG Frankfurt NJW 2000, 2037 (hierzu Schäfer NJW 2000, 1996); BGH NJW 2001, 3275.
- OLG Hamm, 18.02.2005 - 2 Ws 36/05
Ungebühr; Tätlichtkeit gegenüber Verfahrensbeteiligten; subjektive …
- OLG Frankfurt, 19.10.2001 - 3 Ws 905/01
Gegenvorstellung: Keine Verfahrensbeteiligung der Strafkammer im …
- OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00
Gültigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel
- OLG Schleswig, 02.03.2000 - 11 U 119/98
- AGH Niedersachsen, 05.06.2003 - AGH 27/02
- OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 1 Ws 401/05
GG Art. 17; StGB § 339; StPO § 172; ZPO § 114
- AGH Niedersachsen, 03.02.2003 - AGH 15/02
- OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 1 Ws 401/07
Umfang des Petitionsrecht; Zum Vorwurf der Rechtsbeugung durch einen Richter
- OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 1 Ws 403/05
- OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 1 Ws 405/05
- OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 1 Ws 402/05
- OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 1 Ws 403/07
- OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 1 Ws 402/07
- OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 1 Ws 404/05
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