Rechtsprechung
| BGH, 04.09.2002 - VIII ZR 251/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
AGBG § 11 Nr. 14 lit. a a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schuldmitübernahme des Geschäftsführers der Leasingnehmerin in Antragsformular des Leasinggebers: Unwirksamkeit mangels "gesonderter Erklärung" i. S. des § 11 Nr. 14a AGBG
- NWB SteuerXpert START
AGBG § 11 Nr. 14 lit. a a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der gesonderten Erklärung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag - Gesonderte Erklärung im Sinne des § 11 Nr. 14a AGB-Gesetz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorliegen einer "gesonderten Erklärung" in Bezug auf eine Schuldmitübernahme des Vertreters nach dem AGBG?
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 3464
- MDR 2002, 1423
- WM 2003, 257
- BB 2002, 2248
- DB 2002, 2530
Wird zitiert von ...
- LG Essen, 17.04.2008 - 6 O 241/07 Der Beklagte ist zwar Geschäftsführer der G GmbH, damit aber kein Kaufmann (vgl. BGH NJW 2002, 3464), und selbst dann kein Unternehmer, wenn er - wie hier - eine T3 seiner GmbH mit übernimmt (vgl. BGH NJW 2006, 431).
Die Erklärung muss aber deutlich vom Wortlaut des Hauptvertrages abgesetzt sein, so dass der Doppelcharakter der Verpflichtung klar hervortritt (vgl. BGH NJW 2002, 3464).
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