Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1995 - XI ZR 215/94   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Alpmann Schmidt

    AGBG § 3; BGB § 1191; HWiG § 1;

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anforderungen an eine formularmäßige Ausdehnung des Haftungsumfangs einer Grundschuld

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des HWiG auf die Unterzeichnung einer Sicherungszweckerklärung durch die Mutter des Kreditnehmers in ihrer Wohnung; Formularmäßige Zweckerklärung als überraschende Klausel

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Inhaltskontrolle einer formularmäßigen Zweckerklärung zur Sicherung "sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Ansprüche"

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 131, 55
  • NJW 1996, 191
  • NJW-RR 1996, 692 (Ls.)
  • ZIP 1995, 1979
  • MDR 1996, 248
  • WM 1995, 2133
  • BB 1996, 17
  • DB 1996, 34



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95  

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    a) § 1 HWiG ist anwendbar, wenn jemand, der allgemein werbend für einen anderen tätig ist, einen eigenen Angehörigen in dessen Privatwohnung mit dem Vorschlag überrascht, mit dem anderen ein Rechtsgeschäft abzuschließen (Abgrenzung von den Senatsurteilen vom 9. März 1993 XI ZR 179/92 = WM 1993, 683 und vom 4. Oktober 1995 XI ZR 215/94 = WM 1995, 2133).

    Der erkennende Senat hat mit der gleichen Begründung auch den Anwendungsbereich des Haustürwiderrufsgesetzes eingeengt und ein Widerrufsrecht in Fällen verneint, in denen eine Ehefrau von ihrem Ehemann (Senatsurteil vom 9. März 1993 - XI ZR 179/92 = WM 1993, 683) oder eine Mutter von ihrem Sohn (Senatsurteil vom 4. Oktober 1995 - XI ZR 215/94 = WM 1995, 2133, zur Veröffentlichung in BGHZ 131, 55 vorgesehen) bestimmt worden war, einer Bank Sicherheiten für Kreditschulden des Bestimmenden zu gewähren.

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96  

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Neuerdings verfährt die Rechtsprechung auch in dieser Weise, wenn eine formularmäßige Zweckerklärung die Grundschuldhaftung überraschend im Sinne des § 3 AGBG ausdehnt (BGHZ 131, 55, 60; BGH, Beschl. v. 24. März 1992 - XI ZR 205/91, BGHR AGBG § 6 Abs. 1 ergänzende Auslegung 3).
  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03  

    Immobilienanlage - Verjährungsverkürzung durch Prospekt?

    Der Überraschungscharakter einer derart ungewöhnlichen - nicht vertragstypkonformen - Klausel ist im allgemeinen nur dann beseitigt, wenn sie - wenigstens (vgl. BGHZ 131, 55) - drucktechnisch so hervorgehoben ist, daß erwartet werden kann, der Gegner des Verwenders werde von ihr Kenntnis nehmen (BGH, Urteil vom 21. Juni 2001 aaO S. 487; Palandt/Heinrichs aaO 63. Aufl. § 305c Rn. 4).
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