Rechtsprechung
| BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98 |
"gleich mitsterilisieren"
§ 223 StGB, mutmaßliche Einwilligung, §§ 16, 17 StGB
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
Vor § 1 StGB; § 16 StGB; § 17 StGB; § 223 StGB; § 230 StGB
Mutmaßliche Einwilligung; Operationserweiterung; Sterilisation nach Kaiserschnitt; Verbotsirrtum; (Fahrlässige) Körperverletzung; Selbstbestimmungsrecht. - DFR
Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung
- Alpmann Schmidt
StGB (Vor) § 1, §§ 16, 17, 223
- IWW
- opinioiuris.de
Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Körperverletzung durch Sterilisation bei einer Kaiserschnittoperation
- finanztip.de (Kurzinformation)
Beim Kaiserschnitt unfreiwillig sterilisiert - Bundesgerichtshof: Das ist schwere Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB (Vor) § 1, §§ 16, 17, 223
Körperverletzung durch Arzt
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 4.10.1999, 5 StR 712/98 (Ärztliches Fehlverhalten durch unzulässige Operationserweiterung)" von RA Dr. Klaus Wasserburg, original erschienen in: StV 2004, 371 - 376.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 45, 219
- NJW 2000, 885
- NStZ 2000, 30 (Ls.)
- StV 2004, 371
- FamRZ 2000, 424
- VersR 2000, 603
- JR 2000, 470
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 11.10.2011 - 1 StR 134/11
Körperverletzung mit Todesfolge nach eigenmächtiger Magenspiegelung (Vorsatz; …
Ein Verbotsirrtum ist gegeben, wenn der Arzt das Fehlen des Einverständnisses für möglich, den Eingriff aber für zulässig hält, weil er medizinisch geboten ist; die Vermeidbarkeit eines solchen Irrtums ist jedoch "kaum je zweifelhaft" (vgl. u.a. BGHSt 45, 219, 225).Das zur Wahrung der Persönlichkeit des Patienten erforderliche Selbstbestimmungsrecht (vgl. dazu u.a. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98 = BGHSt 45, 219, 225) steht einer voreiligen ärztlichen Maßnahme entgegen, zumal, wenn es sich - wie hier - nicht um eine dringende Heilbehandlung, sondern lediglich um eine Untersuchung aus Diagnosegründen handelt.
Ein Verbotsirrtum ist dann gegeben, wenn der Arzt das Fehlen des Einverständnisses für möglich, den Eingriff aber für zulässig hält, weil er medizinisch geboten ist; die Vermeidbarkeit eines solchen Irrtums ist jedoch "kaum je zweifelhaft" (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98 = BGHSt 45, 219, 225;… vgl. im Einzelnen auch Fischer, StGB, 58. Aufl., Rn. 16 zu § 223).
- BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Erteilung von Auskünften …
Auch das gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsinstitut der mutmaßlichen Einwilligung stellt einen eigenständigen Rechtfertigungsgrund dar (vgl. BGHSt 45, 219 [221]; 35, 246 [249]), der Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen der Strafbarkeit nach § 203 StGB rechtfertigen kann (…vgl. Tröndle/ Fischer, a. a. O., Rn. 28). - BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
Urteil gegen ehemaligen Zittauer Chefarzt rechtskräftig
a) Im Fall 1 hat das Landgericht zutreffend eine vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB darin gefunden, daß der Angeklagte bewußt und gewollt gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Nebenklägerin einen Adnex und die Gebärmutter entfernte (vgl. BGHSt 45, 219).Eine erhöhte Gefahr für Leib oder Leben der Nebenklägerin (vgl. BGHSt 35, 246 und 45, 219) hatte sich während der Operation nicht ergeben.
- OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 290/06
Haftung des Arztes bei Sterilisation einer Frau im Zuge einer Sectio; Darlegungs- …
Deshalb bedarf es, um einen medizinischen Eingriff aufgrund einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten legitimieren zu können, einer Situation, in der der Eingriff objektiv angezeigt ist, um gesundheitliche Gefahren abzuwenden, die in ihrer Schwere deutlich über das hinausgehen, was der Eingriff an Beeinträchtigungen mit sich bringt (BGH, NJW 1977, 337, 338; BGH, VersR 2000, 603 ; OLG Frankfurt, NJW 1981, 1322, 1324; Gehrlein, VersR 2004, 1488, 1496;… Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdn. 227). - OLG München, 17.01.2008 - 1 U 1541/07
Arzthaftung: Wirbelsäulenoperation zur Behandlung eines Bandscheibenschadens; …
Der Patient muss hierzu nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen Vorgehen abgewichen ist (BGH NJW 2000, 885).
