Rechtsprechung
| BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97 |
Mercedes Nachschlüssel
§§ 49 ff VVG, Kaskoversicherung, Beweiserleichterung zugunsten des Versicherungsnehmers bei einem behaupteten Diebstahl, 'äußeres Bild';
§ 286 Abs. 1 ZPO, keine Zurechnung der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen;
§ 61 VVG, Kausalität der Obliegenheitsverletzung
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach Entwendung eines Fahrzeugs
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Verdacht einer Diebstahlsvortäuschung wegen Schlüsselkopie
- rechtplus.de (Kurzinformation)
Verdacht einer Diebstahlsvortäuschung wegen Schlüsselkopie
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1999, 246
- NZV 1999, 163
- NZV 1999, 63
- VersR 1999, 181
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Kaskoversicherung - Kfz-Schein im Fahrzeug keine erhebliche Gefahrerhöhung
Dieser Beweis wird bei wechselnden und widersprüchlichen Angaben zum Geschehensablauf nicht erbracht (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 -10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 r+s 2000, 276, vom 21. September 2001 - 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319).Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - NJW-RR 1999, 246).
- OLG Saarbrücken, 14.07.2004 - 5 U 58/04
Kfz-Kaskoversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines versicherten …
Das äußere Bild ist im allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer zu beweisen vermag, dass er das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat (vgl. BGH, Urt.v. 4.11.1998 -IV ZR 302/97 - VersR 1999, 181).Auch darf aus Zweifeln an der Glaubwürdigkeit einer von dem Versicherungsnehmer angebotenen Zeugin, vor allem auch aus dem Umstand, dass sie Ehefrau des Versicherungsnehmers nicht, nicht von vornherein auf die Unglaubwürdigkeit seiner Darstellung des Versicherungsfalls geschlossen werden; ebenso wenig rechtfertigen Bedenken gegen die allgemeine Redlichkeit eines Versicherungsnehmers die Annahme der Unglaubwürdigkeit eines das äußere Bild bestätigenden Zeugen (vgl. BGH, Urt.v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - VersR 1999, 181; Urt.v. 22.9.1999 - IV ZR 171/98 - VersR 1999, 1535).
- OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls - …
Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteil vom 1.10.1999 -- 10 U 1846/97 -- OLGR 2000, 455).Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH Urteil vom 4.11.1998 -- IV ZR 302/97 -NJW-RR 1999, 246).
- OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der …
Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung und zu den Anforderungen der Erschütterungen dieser Beweiserleichterungen durch Indizienvortrag, dass mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem nur vorgetäuschten Diebstahl auszugehen ist (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276, vom 21. September 2001- 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319; Urteil vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - NJW-RR 1999, 246).
- OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 44/07
Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit im Diebstahlsfall wegen falscher Angaben …
Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3. BGHZ 132, 79, 81. VersR 2002, 431. VersR 1999, 181. VersR 1993, 571, 572). - OLG Koblenz, 25.05.2001 - 10 U 1141/00
Autoklau: Opfer muss Diebstahl beweisen können
Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (vgl. BGH, NJW 1995 S. 2169; NJW-RR 1999 S. 246; Senat, OLG-Report 2000 S. 455). - OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 1004/01 Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - NJW-RR 1999, 246).
- OLG Celle, 23.12.2004 - 8 U 78/04
Erschütterung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Anforderungen an einen …
Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später (unfreiwillig) nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3; 132, 79, 81; VersR 2002, 431 ; 1999, 181; 1993, 571, 572).
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