Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99   

Zurückgestellte Beweisanträge

§ 567 Abs. 4 Satz 1 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, außerordentliche Beschwerde;

§ 490 ZPO, Bindung des Gerichts an die Tatsachenbehauptungen des Antragstellers

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Alpmann Schmidt

    ZPO § 490

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Prozessuale Grenzen des selbständigen Beweisverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 490
    Umfang des selbständigen Beweisverfahrens

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren - Umfang des selbständigen Beweisverfahrens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Antragsteller ist Herr des selbständigen Beweisverfahrens! (IBR 2000, 145)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 960
  • MDR 2000, 224
  • NZBau 2000, 246
  • WM 2000, 690
  • DB 2000, 1173 (Ls.)
  • BauR 2000, 599
  • IBR 2000, 145
  • ZfBR 2000, 171
  • ZfBR 2000, 75 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02  

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Aus den zu 1 dargelegten Gründen sieht der Senat keine Möglichkeit, an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten, die bei "greifbar gesetzwidrigen" Entscheidungen, insbesondere bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten, in eng begrenzten Ausnahmefällen eine außerordentliche Beschwerde zum Bundesgerichtshof für zulässig gehalten hat (vgl. BGHZ 119, 372; 121, 397; BGH, Beschl. v. 4. November 1999 - VII ZB 19/99, NJW 2000, 960; v. 8. November 2001 - IX ZB 44/01 aaO).

    Obwohl diese Entscheidungen zum Teil von anderen Senaten des Bundesgerichtshofs - dem V. Zivilsenat (BGHZ 121, 397) und dem VII. Zivilsenat (BGHZ 119, 372; BGH, Beschl. v. 4. November 1999 aaO) - erlassen wurden, ist der erkennende Senat zu einer Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen gemäß § 132 Abs. 2 GVG nicht gehalten.

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02  

    Arztrecht - Interesse an selbständigem Beweisverfahren

    Da der Antragsteller im selbständigen Beweisverfahren die Beweisfragen vorgebe und der Gegner nur das Recht zur Stellung des Gegenantrages habe (vgl. BGH, Beschluß vom 4. November 1999 - VII ZB 19/99 - NJW 2000, 960, 961), könne von Seiten des Gerichts nicht auf eine Präzisierung der Beweisfragen hingewirkt werden (vgl. OLG Köln, VersR 1998, 1420 f. = MDR 1998, 224 f.; OLG Nürnberg, MDR 1997, 501; Rehborn, MDR 1998, 16 ff.; Schinnenburg in MedR 2000, 185, 187 f. für die zahnärztliche Haftung).
  • BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08  

    Selbständiges Beweisverfahren

    Das mit einem Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens befasste Gericht ist verpflichtet, dem Antrag entweder stattzugeben oder ihn zurückzuweisen, wenn es an einer Zulässigkeitsvoraussetzung für das selbständige Beweisverfahren fehlt, oder wenn der Beweisantrag unzulässig ist (vgl. BGH 4. November 1999 - VII ZB 19/99 - NJW 2000, 960 = MDR 2000, 224, zu II 2 a der Gründe; Reichold in Thomas/Putzo 29. Aufl. § 490 ZPO Rn. 3).

    aa) Grundsätzlich ist es dem Gericht verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (BGH 16. September 2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488, zu II 2 der Gründe; 4. November 1999 - VII ZB 19/99 - NJW 2000, 960 = MDR 2000, 224, zu II 2 b (1) der Gründe).

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  • BGH, 08.11.2001 - IX ZB 44/01  

    Rechtsmittel gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß als ungeschriebene Ausnahme zu § 567 Abs. 4, § 133 Nr. 2 GVG unter bestimmten Voraussetzungen eine (weitere) außerordentliche Beschwerde gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte stattfindet (BGHZ 119, 372; 121, 397; BGH, Beschl. v. 4. November 1999 - VII ZB 19/99, NJW 2000, 960).
  • OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05  

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren: Privatgutachten wegen Unfall?

    Ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens kann nur dann verneint werden, wenn evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, NJW 2004, 3488; NJW 2000, 960, 961; OLG Köln, NJW-RR 1996, 573, 574; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 68; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1725, 1726).

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers führt damit zur Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens, wobei der Senat an die vom Antragsteller vorgegebenen Beweisfragen gebunden ist (vgl. BGHZ 153, 302, 305; BGH, NJW 2000, 960, 961).

  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02  

    Zivilprozessreform: Wegfall des außerordentlichen Rechtsbehelfs der weiteren

    Bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten - insbesondere der Nichtbeachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Verpflichtung, keine Überraschungsentscheidungen zu erlassen - kommt ebenso wie bei den weiteren Fällen "greifbarer Gesetzwidrigkeit", in denen bislang die außerordentliche Beschwerde als gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf ausnahmsweise zugelassen worden ist (s. etwa BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135; BGHZ 121, 397 = NJW 1993, 1865 = LM H.7/1993 § 51 ZPO Nr. 26 m. Anm. Pape; BGH, NJW 2000, 960; BGH NJW 2002, 754), nur noch die Selbstkorrektur der Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, in Betracht (wie hier KG, MDR 2002, 1086).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06  

    Selbständiges Beweisverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Gericht bei der Prüfung der Voraussetzungen des selbständigen Beweisverfahrens an die Tatsachenbehauptungen des Antragstellers gebunden, es darf die Beweisbedürftigkeit und die Entscheidungserheblichkeit der behaupteten Tatsachen nicht überprüfen (BGH, Beschluss vom 4. November 1999 - VII ZB 19/99).

    Nach dem Beschluss des BGH vom 4. November 1999 - VII ZB 19/99 bestimmt der Antragsteller in eigener Verantwortung durch seinen Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens den Gegenstand der Beweisaufnahme und die Beweismittel.

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2007 - 5 W 112/07  

    Selbständiges Beweisverfahren - Unzulässige Beweismittel: kein Verfahren!

    Das Gericht ist an die Tatsachenbehauptungen des Antragstellers gebunden, es darf die Beweisbedürftigkeit und die Entscheidungserheblichkeit der behaupteten Tatsachen nicht überprüfen (BGH, MDR 2000, 224).
  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 5 W 255/08  

    Selbständiges Beweisverfahren - Rechtsmittel gegen gerichtliche Untätigkeit

    Wenn es dabei nicht in Übereinstimmung mit den in BGH NJW 2000, 960 f und BGH NZBau 2007, 98 f aufgestellten Leitlinien verfahren ist, bedeutet dies nicht, dass es sich von sach- und gesetzesfremden Überlegungen hätte leiten lassen.
  • OLG Hamm, 20.11.2009 - 19 W 31/09  

    Selbständiges Beweisverfahren - Einholung eines zweiten Ergänzungsgutachtens

    Nicht zu prüfen ist, ob die beantragte Ergänzung zulässige, weitere Veranlassungen im selbständigen Verfahren erfordernde Elemente enthält, weil in selbständigen Beweisverfahren Bindung an die Formulierung der Beweisfragen durch den Antragsteller besteht und es dem Gericht verwehrt ist, Veränderungen bzw. Umformulierungen auf einen zulässigen Zuschnitt vorzunehmen und danach dem Antrag stattzugeben (vgl. BGHZ 153, 302; NJW 2000, 960).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - 11 W 63/01  

    Verkehrsrecht; Verfahrensrecht; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein

  • OLG Köln, 29.04.2009 - 5 W 3/09  

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens hinsichtlich

  • OLG Köln, 18.12.2003 - 22 W 60/03  

    Unstatthaftigkeit von außerordentlichen Rechtsmitteln wegen "greifbarer

  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 5 W 61/07  

    Vorliegen eines rechtlichen Interesses für die Durchführung eines selbständigen

  • OLG Jena, 17.01.2008 - 4 W 431/07  

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe im Beweissicherungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2009 - 1 W 11/09  

    Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Sicherung von

  • OLG Brandenburg, 15.03.2001 - 11 W 12/01  

    Beweisverfahren: Stattgebender Beschluß unanfechtbar?

  • OLG Köln, 28.10.2010 - 5 W 31/10  

    Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der Verletzung

  • LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02  

    Örtliche Zuständigkeit; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

  • OVG Niedersachsen, 06.07.2010 - 15 KF 25/09  

    Selbständiges Beweisverfahren

  • OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10  

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10  
  • LG Bonn, 05.10.2006 - 1 OH 10/06  

    Selbständiges Beweisverfahren, Rechtschutzbedürfnis

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