Rechtsprechung
| BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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PatG § 83
Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein analytisches Testgerät - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- BPatG, 07.03.2002 - 3 Ni 11/01
- BPatG, 13.08.2002 - 3 Ni 11/01
- BPatG, 07.06.2005 - 3 Ni 11/01
- BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05
Airbag-Auslösesteuerung
Ausreichend ist vielmehr, dass dem Fachmann die entscheidende Richtung angegeben wird, in der er ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit mit Erfolg weiterarbeiten kann (…vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1967 - Ia ZB 14/66, GRUR 1968, 311 - Garmachverfahren; v. 24.3. 1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1005 - Leuchtstoff; v. 4.11.2008 - X ZR 154/05, st. Rspr.). - BGH, 21.04.2009 - X ZR 153/04
Druckmaschinen-Temperierungssystem II
Unschädlich ist, wenn er bei der Nacharbeitung auf Unvollkommenheiten stößt, die er als solche erkennt und mit Hilfe seines Wissens im Sinne der Erfindung überwinden kann, ohne selbst erfinderisch tätig werden zu müssen (vgl. Sen. Urt. v. 4.11.2008 - X ZR 154/05, Tz. 20 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 62/04
Schwangerschaftstestgerät XIV
Auf die Berufung hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung durch Urteil vom 4. November 2008 (X ZR 154/05; Anlage MBP-A 28) abgeändert und das Klagepatent I mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass Patentanspruch 1 folgende - einer Selbstbeschränkung entsprechende - Fassung erhalten hat (im Nichtigkeitsverfahren erfolgte Änderungen durch Unterstreichung hervorgehoben) :.Radiomarkierungen, Chromophore bzw. Fluorophore können mittels Strahlungsdetektoren, Spektrophotometern oder mit dem bloßen Auge nachgewiesen werden; bei Enzymmarkierungen wird ein nachweisbares Signal durch die Aktivierung einer Verbindung wie etwa eines Farbstoffs im Rahmen eines Reaktionssystems erzeugt (vgl. BGH, Urt. v. 04.11.2008 - X ZR 154/05 [nachfolgend: NU], Anlage MBP-A 28, Seite 11, Tz. 9).
- BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 34/08
Streitpatent: Lagerungsverfahren
Weitere Unterlagen sind zur Bestimmung des Offenbarungsgehalts nur dann heranzuziehen, wenn in der zu prüfenden Entgegenhaltung darauf Bezug genommen wird, wenn hinreichend deutlich gemacht wird, welche daraus ersichtlichen Informationen in Bezug genommen und zur Grundlage der Entgegenhaltung gemacht werden und wenn sie dem Leser zum jeweils maßgeblichen Datum zugänglich sind (BGH, Urt. v. 4.11.2008 - X ZR 154/05 Tz. 26). - BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 64/08
Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für ein Verfahren zur …
Ausreichend ist vielmehr, dass dem Fachmann die entscheidende Richtung angegeben wird, in der er ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit mit Erfolg weiterarbeiten kann (…vgl. BGH, Urt. v. 21.12.1967 - Ia ZB 14/66, GRUR 1968, 311 - Garmachverfahren; v. 24.3.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1005 - Leuchtstoff; v. 4.11.2008 - X ZR 154/05, st. Rspr.). - OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 26/10
Aktivlegitimation des Patentinhabers im Verletzungsprozess; Ansprüche wegen …
Radiomarkierungen, Chromophore bzw. Fluorophore können mittels Strahlungsdetektoren, Spektrophotometern oder mit dem bloßen Auge nachgewiesen werden; bei Enzymmarkierungen wird ein nachweisbares Signal durch die Aktivierung einer Verbindung wie etwa eines Farbstoffs im Rahmen eines Reaktionssystems erzeugt (vgl. die Ausführungen des BGH zum Stammpatent, Urt. v. 04.11.2008 - X ZR 154/05 (im folgenden "Nichtigkeitsurteil", abgekürzt "NU" genannt), Anlage MBP-C 7, Seite 11, Tz. 9). - BPatG, 28.06.2010 - 20 W (pat) 36/06 Ihm wird keine Richtung angegeben, in der er ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit mit Erfolg weiterarbeiten kann (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.2009 -Xa ZR 56/05, GRUR 2009, 743 -Airbag-Auslösesteuerung; vom 21.12.1967 -Ia ZB 14/66, GRUR 1968, 311 -Garmachverfahren; vom 24.03.1998 -X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1005 -Leuchtstoff; vom 4.11.2008 -X ZR 154/05, abrufbar im Internet unter www.juris.de).
- LG Düsseldorf, 21.01.2010 - 4b O 296/03
Schwangerschaftstestgerät VIII
Hierfür sprechen insbesondere auch die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in der den Rechtsbestand des Stammpatentes betreffenden Berufungsentscheidung, wonach das Trägermaterial auch mehrstückig ausgestaltet sein kann (vgl. Urteil vom 4. November 2008, Aktenzeichen X ZR 154/05, Seite 16 Absatz 17). - LG Düsseldorf, 21.01.2010 - 4b O 216/04
Schwangerschaftstestgerät VII
Hierfür sprechen insbesondere auch die Ausführungen des Bundesgerichtshofes in der den Rechtsbestand des Stammpatentes betreffenden Berufungsentscheidung, wonach das Trägermaterial auch mehrstückig ausgestaltet sein kann (vgl. Urteil vom 4. November 2008, Aktenzeichen X ZR 154/05, Seite 16 Absatz 17).
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