Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 264 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 267 StPO
Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht, Besonderheiten bei Kaufleuten); Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit); Überzeugungsbildung; Urteilsgründe (Freispruch: Erörterung der gegen den Angeklagten sprechenden Umstände, Gesamtwürdigung); Tateinheit; Tatmehrheit; Kognitionspflicht. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)
§ 263
Zusendung rechnungsähnlich gestalteter Angebote als konkludente Täuschung; Leichtgläubigkeit schließt Schutzbedürftigkeit nicht aus; Täuschung auch durch wahre Tatsachenbehauptungen möglich. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1
Täuschung durch Übersendung eines als Rechnung erscheinenden Angebotsschreibens; Erkennbarkeit der Täuschung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Betrug bei vorgetäuschter Rechung ?
- heise.de (Pressebericht, 03.02.2004)
BGH hebt Freispruch wegen rechnungsähnlicher Vertragsangebote auf
Besprechungen u.ä. (2)
- strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)
§ 263
Zusendung rechnungsähnlich gestalteter Angebote als konkludente Täuschung; Leichtgläubigkeit schließt Schutzbedürftigkeit nicht aus; Täuschung auch durch wahre Tatsachenbehauptungen möglich. - zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gängige Formen suggestiver Irrtumserregung als betrugsrelevante Täuschungen (Prof. Dr. Volker Erb; ZIS 2011, 368)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Urteilsanmerkung zu BGH vom 4.12.2003 - 5 StR 308/03 - Konkludente Täuschung trotz anderslautender ausdrücklicher Erklärung" von PD Dr. Hendrik Schneider, original erschienen in: StV 2004, 535 - 539.
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2004, 110
- StV 2004, 535
- MMR 2004, 241
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle
Weiter sei die sog. "Offertenrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (BGH, StV 2004, 535; BGHSt 47, 1) und des Senats (Beschluss vom 13.03.2003 - 1 Ws 126/02) - in diesen Fällen wurde in der Übersendung von Angebotsschreiben, in denen durch die Verwendung typischer Rechnungsmerkmale der Eindruck einer Zahlungspflicht erweckt wurde, eine konkludente Täuschung gesehen - auf den Fall übertragbar, weil in beiden Fällen aus dem Empfängerhorizont über die Entgeltlichkeit einer Dienstleistung und die Begründung einer vertraglichen Pflicht getäuscht werde.Wie bei einem Formular (dazu BGH, StV 2004, 535, 536 zu einem gedruckten Schreiben, dass auf der Vorderseite eine in sich geschlossene Erklärung und auf der Rückseite zusätzliche Angaben enthielt, die leicht der Aufmerksamkeit des Lesers entgingen) kann auch die äußerliche Gestaltung einer Website auf deren Inhalt zurückwirken.
- OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 1 Ws 371/10
Ping-Anrufe sind Betrug
Eine Täuschung liegt deshalb auch vor, wenn die Adressaten auf Grund der typischerweise durch die Situation bedingten mangelnden Aufmerksamkeit irren und dieses nach dem vom Täter verfolgten Tatplan auch sollen (BGH, Urteile v. 26.04.2001, 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, sowie v. 04.12.2003, 5 StR 308/03, NStZ-RR 2004, 110). - BFH, 18.06.2009 - V R 30/07
Voraussetzung der entgeltlichen Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Selbst wenn ein aufmerksamer Leser erkennen kann, dass es sich nur um Angebotsschreiben handelt, sind derartige Schreiben darauf angelegt, aufgrund einer Irreführung dadurch zu wirtschaftlichen Vorteilen zu gelangen, dass der Empfänger den im Anschreiben angegebenen Betrag in der Annahme überweist, es handele sich um einen Rechnungsbetrag für eine bereits erbrachte Leistung (BGH-Urteil vom 26. Januar 1995 I ZR 39/93, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 1361, unter III.1. zu § 1 UWG; vgl. auch BGH-Urteil vom 4. Dezember 2003 5 StR 308/03, Neue Zeitschrift für Strafrecht-Rechtsprechungsreport 2004, 110, unter II.1.a und II.2., zu § 263 des Strafgesetzbuchs).
- BFH, 07.04.2011 - V R 44/09
Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises
So ist es in dem Fall, dass - wie im Streitfall - der Steuerpflichtige einen Gewerbebetrieb anmeldet, damit zu betrügerischen Zwecken (vgl. hierzu BGH-Urteil vom 4. Dezember 2003 5 StR 308/03, Neue Zeitschrift für Strafrecht, Rechtsprechungsreport 2004, 110) angebliche Leistungen abgerechnet werden sollen oder die geschäftliche Tätigkeit in Kenntnis und mit dem Einverständnis desjenigen erfolgt, der das Gewerbe zu diesem Zweck angemeldet hat. - LG Frankfurt/Main, 05.03.2009 - 27 KLs 3330 Js 212484/07
Betrug: Konkludente Täuschung durch Verschleierung der Kostenpflichtigkeit der …
Zur tatbestandlichen Täuschung wird ein Verhalten hierbei dann, wenn der Täter die Eignung einer - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung der Adressaten verfolgt (BGH a. a. O., Rdnr. 15, BGH NStZ-RR 2004, 110 f., OLG Frankfurt NJW 2003, 3215 ff., LG Frankfurt WRP 2005, 642 ff.). - OLG Köln, 16.05.2008 - 81 Ss 17/08
Strafrecht - Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Sachlich-rechtlich fehlerhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH NJW 2003, 907 [909 f.], BGH NStZ-RR 2004, 110). - LG Hamburg, 21.03.2012 - 608 KLs 8/11
Abo-Fallen sind gewerbsmäßiger Betrug // Auch Anwalt verurteilt, der für die …
Eine Täuschung im Sinne des § 263 StGB liegt jedoch auch dann vor, wenn der Täter die objektive Eignung einer inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (…BGH, Urt. v. 26.04.2001, Az. 4 StR 439/00;… BGH, Urt. v. 19.07.2001, Az. 4 StR 457/00; BGH, Urt. v. 04.12.2003, Az. 5 StR 308/03; jew. zit. nach Juris;… vgl. auch Fischer, StGB, 68. Aufl., § 263 Rn. 28 m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 05.03.2009 - 27 KLs 3330 Js 212484/07
Abofalle
Zur tatbestandlichen Täuschung wird ein Verhalten hierbei dann, wenn der Täter die Eignung einer - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung der Adressaten verfolgt (BGH a.a.O., Rdnr. 15, BGH NStZ-RR 2004, 110f., OLG Frankfurt NJW 2003, 3215ff., LG Frankfurt WRP 2005, 642ff.). - LG Cottbus, 03.05.2010 - 22 Qs 44/10 Jedoch wird ein Verhalten auch dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge sondern der Zweck der Handlung ist (BGH, 5. Senat, Urteil vom 4. Dezember 2003, 5 StR 308/03, BeckRS 2004 00469).
- LG Frankfurt/Main, 05.03.2009 - 27 KIs 3330 Js 212
§ 263 StGB; §§ 204, 203 StPO
Zur tatbestandlichen Täuschung wird ein Verhalten hierbei dann, wenn der Täter die Eignung einer - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung der Adressaten verfolgt (BGH a.a.O. I Rdnr. 15, BGH NStZ-RR 2004, 110f., OLG Frankfurt NJW 2003, 3215ff., LG Frankfurt WRP 2005, 642ff.). - LG Frankfurt/Main, 05.03.2009 - 27 KLs 12/08
Betrug: Konkludente Täuschung durch Verschleierung der Kostenpflichtigkeit der …
- AG Hamburg, 05.03.2010 - 822 C 420/09
§ 823 Abs 2 BGB, § 263 StGB
- AG Hamburg-Barmbek, 05.03.2010 - 822 C 420/09
