Rechtsprechung
   BGH, 05.01.1999 - 3 StR 608/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB i.d.F. des 6. StrRG; § 46 StGB
    Tenorierung bei Vergewaltigung; Anderes, das Opfer besonders erniedrigende sexuelle Handlung (Strafschärfung bei zweifacher Verwirklichung eines Regelbeispiels); Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 1041
  • NStZ 1999, 186
  • StV 1999, 372



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01  

    Waffeneigenschaft eines Gummiknüppels; Verwenden einer Waffe beim Tatbestand der

    Dies führt zur Aufhebung des Strafausspruchs, zumal hier ein Regelbeispiel nach Abs. 2 Satz 2 mehrfach und auf sehr massive Weise verwirklicht worden war (BGH NStZ 1999, 186).
  • BGH, 27.08.2003 - 2 StR 287/03  

    Verminderte Schuldfähigkeit; vertypter Milderungsgrund; sexuelle Nötigung;

    Soweit der Generalbundesanwalt insoweit auf die Entscheidungen BGH NStZ 1999, 186 f. und BGH NStZ-RR 1999, 293 f. hingewiesen hat, betrafen diese jeweils andere Fallgestaltungen.
  • BGH, 19.07.2000 - 2 StR 255/00  

    Vergewaltigung - Fassung des Schuldspruchs nach Änderung durch 6.StrRG

    Als das insoweit mildere Recht ist das jetzt geltende Recht anzuwenden und der Schuldspruch entsprechend zu berichtigen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 i.d.F. des 6. StrRG Strafzumessung 1 = NStZ 1999, 186 f.; BGH Beschl. v. 7. Mai 1999 - 3 StR 113/99; zur Fassung des Schuldspruchs: vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 10).
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