Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1987 - I ZR 100/86   

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBeratG Art. 1 § 1; UWG § 1
    Rentenberechnungsaktion; Unerlaubte Rechtsberatung durch Angebot der Rentenberechnung in einer Zeitschrift

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unerlaubte Rentenberechnung durch Zeitschrift in Zusammenwirken mit einer Versicherung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vermittlung von Computer-Rentenberechnungen durch eine Zeitschrift als unzulässige Rechtsbesorgung

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1987, 1894 (Ls.)
  • NJW-RR 1987, 875
  • ZIP 1987, 740
  • MDR 1987, 730
  • GRUR 1987, 373
  • BB 1987, 1909
  • AnwBl 1987, 342
  • afp 1987, 497



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98  

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Die Geschäftsmäßigkeit erfordert eine selbständige Tätigkeit, bei der der Handelnde beabsichtigt, sie - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - in gleicher Art zu wiederholen und dadurch zu einem dauernden und wiederkehrenden Teil seiner Beschäftigung zu machen; dafür kann eine einmalige Tätigkeit genügen (BGH, Urt. v. 5. Juni 1985 - IVa ZR 55/83, NJW 1986, 1050, 1051; v. 5. Februar 1987 - I ZR 100/86, NJW-RR 1987, 875, 876; BVerwG NJW 1988, 220; Altenhoff/Busch/Chemnitz, aaO Art. 1 § 1 Rdnr. 102 ff; Rennen/Caliebe, aaO Art. 1 § 1 Rdnr. 39 ff).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 214/99  

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO

    Dabei reicht zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs nach § 1 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG bereits das Erbieten zur Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung ohne entsprechende Erlaubnis aus (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.1987 - I ZR 100/86, GRUR 1987, 373 = WRP 1987, 462 - Rentenberechnungsaktion; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 205).
  • BGH, 09.04.2002 - X ZR 228/00  

    Allgemeines Vertragsrecht - abgetretene Forderung

    Zwar kann bereits eine einmalige Tätigkeit den Schluß auf ein geschäftsmäßiges Handeln rechtfertigen (BGH, Urt. v. 5.6.1985 - IVa ZR 55/83, NJW 1986, 1050, 1051; v. 5.2.1987 - I ZR 100/86, NJW-RR 1987, 875, 876; v. 17.2.2000 - IX ZR 50/98, NJW 2000, 1560, 1561).
mehr
  • BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 1807/98  
    Erfasst wird lediglich die unmittelbare Förderung konkreter Rechtsangelegenheiten dergestalt, dass diese einem gewissen Abschluss, sei es zwecks Rechtsgestaltung, sei es zwecks Rechtsverwirklichung, zugeführt werden sollen (vgl. BGH, NJW 1956, S. 591 [592]; NJW-RR 1987, S. 875; OLG Düsseldorf, AfP 1992, S. 153; OLG Dresden, AfP 1996, S. 180).
  • OLG Hamburg, 29.04.2004 - 3 U 204/03  

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Netzbetreiber - Klagebefugnis

    (cc) Das aufgezeigte Ergebnis steht auch der BGH-Entscheidung "Rentenberechnungsaktion" (BGH GRUR 1987, 373) nicht entgegen.
  • KG, 11.01.2000 - 5 U 7694/98  

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer sog. "Anwalts-Hotline"

    Vergleichbar mit dem Fall des Bundesgerichtshofs (GRUR 1987, 373 - Rentenberechnungsaktion) hat die Beklagte zu 2. mit dieser Anpreisung einen Teil der Verantwortung für die Beratung übernommen und mit der Bekanntgabe sowie der Organisation der Aktion einen eigenen Tatbeitrag geleistet, ohne den die Rechtsberatung nicht hätte stattfinden können.
  • OLG Koblenz, 28.05.1998 - 5 U 1626/97  

    Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Unternehmensberaters - Vergütung

    Für eine solche Sicht spricht, daß Immobilienmakler ohne weiteres zu dem Personenkreis gehören, den die Vorschrift erfaßt (vgl. Heinrichs a.a.O. § 196 Rn.22), und daß auch schon die Abwicklung eines einzelnen auf Gewinnerzielung gerichteten Geschäfts ein gewerbsmäßiges Handeln beinhalten kann, wenn ihm ein großes wirtschaftliches Gewicht zukommt und seine Durchführung längere Zeit in Anspruch nimmt (vgl. BGH NJW 1981, 1665, 1666; BGH NJW-RR 1987, 875, 876).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht