Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Jugendnachtfahrten"; Verstoß gegen das Preisbindungsverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsrecht - Verstoß gegen das Preisbindungsverbot?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kartellsenat: Kieler Modell der Frauen- und Jugendnachtfahrten nicht kartellrechtswidrig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kieler Modell der Frauen- und Jugendnachtfahrten nicht kartellrechtswidrig

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Kieler Modell der Frauen- und Jugendnachtfahrten nicht kartellrechtswidrig

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 149, 391
  • NJW 2002, 2176
  • GRUR 2002, 644
  • WM 2002, 1468
  • DB 2002, 1430 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 09.07.2002 - KVR 1/01  

    Zur Kooperation auf dem Stellenanzeigenmarkt - Kooperation zwischen Süddeutscher

    - KZR 3/01, WuW/E DE-R 876, 878 - Jugendnachtfahrten).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04  

    Wettbewerbsteilnahme eines Sozialvereins

    Eine Kooperationsabsprache, die sich vorliegend darauf erstreckt, sich an gemeinsamen Bildungsprojekten zu beteiligen und gemeinsame Ressourcen (Dozenten, Curricula und Räumlichkeiten, etc.) zu nutzen, ist kartellrechtlich unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsgemeinschaft nach § 1 GWB dann unbedenklich, wenn es ansonsten jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen unmöglich oder jedenfalls kaufmännisch unvernünftig ist, sich als selbständiger Anbieter dem Wettbewerb zu stellen, während bei einem gemeinsamen Auftreten am Markt diese Hinderungsgründe entfallen (vgl. BGHZ 149, 391, 399, 400 - Jugendnachtfahrten).
  • VG Bayreuth, 27.04.2006 - B 1 S 06.283  
    § 284 StGB enthält keine Diskriminierung ausländischer Wettunternehmer, weil das Erlaubniserfordernis für alle Veranstalter gleichermaßen gilt (vgl. BGH vom 14.3.2002 in NJW 2002, 2176; OVG NRW vom 13.12.2003 in GewArch 2003, 164).

    Die Prüfung, ob eine nationale Regelung zur Beschränkung von Glücksspielen mit Gemein1schaftsrecht vereinbar ist, obliegt den nationalen Gerichten; es steht im Ermessen der nationalen Stellen des einzelnen Mitgliedsstaats, inwieweit auf seinem Gebiet im Bereich von Lotterien und anderen Glücksspielen Beschränkungen zum Schutz der Spieler und zum Schutz der Sozialordnung vorgesehen werden (vgl. BGH vom 14.3.2002 a.a.O. unter Hinweis auf EuGH vom 21.10.1999 in GewArch 2000, 19 "Zenatti").

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH vom 14.3.2002 a.a.O.) im Anschluss an das "Spielbanken-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 19.7.2000 in BVerfGE 102, 197 = NVwZ 2001, 790), wonach die Veranstaltung eines Glücksspiels auch dann rechtswidrig ist, wenn die Erlaubnis in rechtswidriger Weise versagt wurde (hierzu unten), ist die Tätigkeit der Antragstellerin außerdem auch dann nicht rechtmäßig (und kann daher ordnunqsrechtlich unterbunden werden), wenn die gegenwärtig in Bayern geltenden Normen mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sein sollten.

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  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 108/04  

    Vergabe - Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen

    Eine Kooperationsabsprache, die sich darauf erstreckt, sich bei Bildungsprojekten zu unterstützen und gemeinsame Ressourcen zu nutzen, ist unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsgemeinschaft nach § 1 GWB unbedenklich, wenn es ansonsten aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen kaufmännisch unvernünftig wäre, sich als selbständiger Anbieter dem Wettbewerb zu stellen (vgl. BGHZ 149, 391, 399, 400 - Jugendnachtfahrten).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08  

    Vergabe - Ausschluss wegen Unvollständigkeit

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass in kartellrechtlicher Hinsicht die Gründung und Beteiligung der Beigeladenen an Vergabeverfahren möglicherweise aus dem Gedanken der Arbeitsgemeinschaft gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.2002, KZR 2/01, Umdruck S. 12, BGHZ 149, 391 - Jugendnachtfahrten).
  • VG München, 31.01.2005 - M 22 S 04.4298  

    Vermittlung von Sportwetten illegal

    Es steht im Ermessen der nationalen Stellen des einzelnen Mitgliedstaats, inwieweit im Bereich von Lotterien und anderen Glücksspielen Beschränkungen zum Schutz der Spieler und zum Schutz der Sozialordnung vorgesehen werden sollen; die Prüfung, ob eine solche nationale Regelung zur Beschränkung von Glücksspielen mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, obliegt den nationalen Gerichten (EuGH vom 6.11.2003 GewArch 2004, 30 "Gambelli"; BGH vom 14.3.2002 NJW 2002, 2176 unter Hinweis auf EuGH vom 21.10.1999 GewArch 2000, 19 "Zenatti").

    Dies gilt sogar dann, wenn die Versagung der Erlaubnis rechtswidrig wäre (HessVGH vom 27.10.2004 GewArch 2005, 17; BayVGH vom 29.9.2004 Az. 24 BV 03.3162; OVG NRW vom 13.11.2003 Az. 4 B 1897/03 unter Einbeziehung des Urteils "Gambelli"; BGH vom 14.3.2002 a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG vom 19.7.2000 NVwZ 2001, 790 "Spielbanken-Urteil", zum Vorliegen des unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB selbst dann, wenn die Versagung der Erlaubnis Grundrechte des Antragstellers verletzt).

  • BGH, 11.07.2006 - KVZ 44/05  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in einem kartellrechtlichen Verfahren

    Die vom Beschwerdegericht gegebene Begründung entspricht den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die subjektive Entscheidung des Unternehmens allein nicht ausreichen lässt, sondern vielmehr im Blick auf die wettbewerblichen Auswirkungen eine Bewertung durch den Tatrichter verlangt (BGH, Urt. v. 13.12.1983 - KRB 3/83, WuW/E 2050, 2051 - Bauvorhaben Schramberg; Urt. v. 7.7.1992 - KZR 2/91, WuW/E 2777, 2779 - Freistellungsende bei Wegenutzungsrecht; Urt. v. 5.2.2002 - KZR 3/01, WuW/E DE-R 876, 878 - Jugend- und Frauennachtfahrten).
  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05  

    Vergabe - Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

    Unter dem 07.01.2005 hat die ASt ihr Vorbringen ergänzt und unter Bezugnahme auf das Urteil des Kartellsenats beim BGH vom 05.02.2002 (KZR 3/01) die Auffassung vertreten, dass es sich bei der XXX eG um einen nicht genehmigten Zusammenschluss handele, dessen Marktanteil 5 % überschreite.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2008 - Verg 33/07  

    Erfallen der Erhöhungsgebühr im Vergabeverfahren

    Bietergemeinschaften zeichnen sich dadurch aus, dass durch die Bündelung ihrer Leistungskraft bei gleichzeitiger Koordinierung ihres Auftretens gegenüber der anderen Seite überhaupt erst die Möglichkeit geschaffen wird, eine bestimmte am Markt nachgefragte Leistung zu erbringen, während es einem einzelnen Unternehmen aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen unmöglich oder es jedenfalls kaufmännische unvernünftig ist, sich als selbständige Anbieter dem Wettbewerb zu stellen (vgl. zur Bildung einer Bietergemeinschaft auf Anbieterseite: BGH, Urt. v. 5.2.2002, KZR 3/01- Jugendnachtfahrten).
  • VG München, 10.05.2006 - M 22 S 06.1513  
    Darüber hinaus wäre die öffentliche Veranstaltung von Sportwetten ohne die nach § 284 StGB erforderliche Erlaubnis selbst dann verboten, wenn die Erlaubnis in rechtswidriger Weise versagt würde, so dass die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auch dann untersagt werden könnte, wenn die gegenwärtige Rechtslage mit Verfassungsrecht nicht vereinbar sein sollte (vgl. BVerfG v. 19.7.2000 NVwZ 2001, 790 ; BGH v. 14.3.2002 NJW 2002, 2176 ).
  • VG München, 11.05.2006 - M 22 S 06.1473  
  • VG München, 29.03.2004 - M 22 S 04.873  
  • VG München, 31.03.2004 - M 22 S 04.1266  
  • VG München, 21.05.2004 - M 22 S 04.1205  
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