Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beweislast des Mandanten, dass Schaden durch fehlerhafte steuerliche Beratung entstanden ist - Keine Vermutung des beratungskonformen Verhaltens, wenn Mandant mehrere wirtschaftlich vernünftige Handlungsmöglichkeiten offenstehen

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 6b Abs. 4; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im Zusammenhang mit einem Verkauf eines Grundstücks; Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises in der Steuerberaterhaftung; Vermutungsregeln im Rahmen von Verträgen mit rechtlichen oder steuerlichen Beratern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht - Anscheinsbeweises in der Steuerberaterhaftung?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftungsrecht - Nicht jeder Beratungsfehler führt zur Haftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anscheinsbeweis in der Steuerberaterhaftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerberaterhaftung und der bestehende Verlustvortrag

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiserleichterung für Mandanten gilt nicht generell

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 05.02.2009, Az.: IX ZR 6/06 (Zur Anwendung des Anscheinsbeweises in der Steuerberaterhaftung)" von RA Rafael Meixner, RA/StB Dr. Uwe Schröder, original erschienen in: DStR 2009, 1284.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 05.02.2009, Az.: IX ZR 6/06 (Kein Anscheinsbeweis durch fehlerhafte steuerliche Beratung)" von RA Ferdinand Ballof, original erschienen in: AO-StB 2009, 134.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Höhere Hürden für Steuerberaterhaftung" von RA/StB/Dipl. Jur. Tim Lühn, original erschienen in: NWB 2009, 1685 - 1687.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2009, 1591
  • MDR 2009, 656
  • VersR 2009, 1551
  • WM 2009, 715
  • DB 2009, 729
  • AnwBl 2009, 385



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Wird zitiert von ... (26)  

  • OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09  

    Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters gegen den steuerlichen Berater

    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung (zuletzt BGH NJW 2009, 1591 ff., m.w.Nachw.) kann sich der Mandant eines Rechtsanwaltes bzw. eines Steuerberaters bei Fehlberatungen nur unter engen Voraussetzungen auf die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens berufen.

    Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGHZ 123, 311, 314 f; BGH NJW 2009, 1591, 1592, m.w.Nachw.).

    Auch soweit der Kläger im Schriftsatz vom 09.11.2009 (Gegenvorstellung zum Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Senats vom 22.10.2009) darauf verweist, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 05.02.2009 (NJW 2009, 1591 ff.) maßgeblich darauf abgestellt habe, ob mehrere "wirtschaftlich vernünftige" Entscheidungen möglich gewesen wären, ändert dies an der Bewertung des vorliegenden Sachverhaltes nichts.

    Da die Frage, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte, zur haftungsausfüllenden Kausalität zählt, gilt insoweit der Maßstab des § 287 ZPO (vgl. BGHZ 129, 386, 399; BGH NJW 2009, 1591 f. m.w.Nachw.).

    Der Tatrichter ist in diesem Rahmen zwar freier als bei Anwendung des § 286 ZPO, auch hier ist jedoch eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu verlangen (BGH, NJW 2004, 444, 445; NJW 2009, 1591, 1593).

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11  

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem

    Die Beweiserleichterung setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Vertragspartners typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 9]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 10]).

    Sofern mehrere Verhaltensvarianten ernsthaft in Betracht kommen, müssen dagegen die Alternativen und ihre Folgen geprüft und mit dem Handlungsziel des Betroffenen verglichen werden (vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 10]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 11]).

    Bei der insoweit erforderlichen Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität reicht allerdings eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die Annahme der Ursächlichkeit aus (§ 287 Abs. 1 ZPO, vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 14]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 10]).

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08  

    Rechtsanwälte - Bestreiten bezifferter Ansprüche im Regressprozess nicht möglich

    Ähnlich wie bei der Einbuße eines Verlustvortrags, der gleichfalls nur zweckgebunden - zur Verrechnung mit positiven Einkünften - verwendet werden kann und bei dem ein ersatzfähiger Schaden erst entstanden ist, wenn sich der Verlust konkret ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715, 718 Rn. 20), ist der Kläger daher auf die Schadensberechnung bei Eintritt des Versicherungsfalls angewiesen.
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