Rechtsprechung
| BGH, 05.03.1963 - VI ZR 15/62 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1963, 1107
- VersR 1963, 583
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03
Bahnrecht - Schadensersatz des Gleisbetreibes an Betreiber des Zuges
Ein Betriebsunfall im Sinne des § 1 Abs. 1 HPflG liegt vor, wenn ein unmittelbarer äußerer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung der Bahn besteht oder wenn der Unfall durch eine dem Bahnbetrieb eigentümliche Gefahr verursacht worden ist (BGHZ 1, 17, 19; Senatsurteile vom 18. Dezember 1956 - VI ZR 166/56 - VersR 1957, 112; vom 5. März 1963 - VI ZR 15/62 - VersR 1963, 583, 584; vom 10. März 1987 - VI ZR 123/86 - VersR 1987, 781). - BGH, 10.03.1987 - VI ZR 123/86
Verletzung eines Mitschülers während einer Klassenfahrt; Verletzung eines …
Ein Betriebsunfall im Sinne des § 1 Abs. 1 HPflG liegt nicht nur vor, wenn der Unfall durch eine dem Eisenbahnbetrieb eigentümliche Gefahr verursacht worden ist, sondern auch dann, wenn ein unmittelbarer äußerer - örtlicher und zeitlicher - Zusammenhang zwischen dem Unfall und einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung der Eisenbahn besteht (BGHZ 1, 17, 19; Senatsurteile vom 18. Dezember 1956 - VI ZR 166/56 VersR 1957, 112 und vom 5. März 1963 - VI ZR 15/62 - NJW 1963, 1107 = VersR 1963, 583, 584, jeweils m.w.N.). - BGH, 07.10.1966 - VI ZR 262/64
Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall eines Motorradfahrers an einer …
Auf die Revision der Klägerin ist das Berufungsurteil durch das Urteil des BGH vom 5. März 1963 (NJW 1963, 1107) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden. - BGH, 19.11.1985 - IVa ZB 13/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
