Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69   

Kassenfehlbestand

§§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, se ut dominum gerere

Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org

    §§ 242, 246 StGB
    Zur Annahme von Zueignungsabsicht, wenn die Verfügung des Täters über das Tatobjekt (Geld des Dienstherrn) bei rein natürlicher Betrachtung letztlich zur Wiederherstellung des Besitzstandes des Berechtigten führt; Abgrenzung zum bloßen Täuschungswillen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 24, 115
  • NJW 1971, 1469 (Ls.)
  • NJW 1971, 900



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09  

    Versicherungsrecht - Valorenversicherung

    Indes reicht diese Erweiterung nicht so weit, dass eine Unterschlagung oder Veruntreuung durch den Versicherungsnehmer auch dann einen eigenständigen Versicherungsfall darstellt, wenn sie nicht zu einem Sachverlust oder -schaden während des versicherten Transportwegs führt, weil sie nur auf den in einer Sache verkörperten wirtschaftlichen Wert, nicht aber die Sache selbst Zugriff nimmt (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119 f.; Vogel in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2010 § 242 Rn. 163, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86  

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

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  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88  

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

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