Rechtsprechung
| BGH, 05.03.2009 - 4 StR 19/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 74c StGB; § 73a StGB; § 134 BGB
Einziehung von Wertersatz und Verfall von Wertersatz bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Nichtigkeit der Übereignung; Verfall von Wertersatz hinsichtlich der Erlöse). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für eine Einziehung des Wertersatzes gem. § 74c Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Vorliegen der Nichtigkeit eines inländischen Erfüllungsgeschäfts gem. § 134 BGB
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2009, 320
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.03.2010 - 2 StR 67/10
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Eigenverbrauch); kein (erweiterter) …
Die Voraussetzungen für eine Einziehung des Wertersatzes nach § 74 c Abs. 1 StGB liegen ebenfalls nicht vor, da die Betäubungsmittel dem Angeklagten nicht gehörten oder zustanden (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 320).
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