Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2009 - 4 StR 19/09   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 74c StGB; § 73a StGB; § 134 BGB
    Einziehung von Wertersatz und Verfall von Wertersatz bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Nichtigkeit der Übereignung; Verfall von Wertersatz hinsichtlich der Erlöse).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Einziehung des Wertersatzes gem. § 74c Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Vorliegen der Nichtigkeit eines inländischen Erfüllungsgeschäfts gem. § 134 BGB

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 320



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 67/10  

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Eigenverbrauch); kein (erweiterter)

    Die Voraussetzungen für eine Einziehung des Wertersatzes nach § 74 c Abs. 1 StGB liegen ebenfalls nicht vor, da die Betäubungsmittel dem Angeklagten nicht gehörten oder zustanden (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 320).
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