Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2009 - IX ZR 85/07   

Volltextveröffentlichungen (14)

mehr
  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Insolvenzanfechtung: Übertragung des nahezu gesamten Gesellschaftsvermögens zur Kreditsicherung bei der Unternehmensgründung lässt nicht auf Gläubigerbenachteiligungsvorsatz schließen

  • NWB SteuerXpert START

    InsO § 133 Abs. 1

  • rws-verlag.de

    InsO §§ 129, 133 Abs. 1 Satz 1
    Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung von Sicherheiten zur Finanzierung einer Unternehmensgründung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 129, 133 Abs. 1 Satz 1
    Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung von Sicherheiten zur Finanzierung einer Unternehmensgründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Übertragung des nahezu gesamten Vermögens eines Unternehmens auf die finanzierende Bank zur Sicherung ihrer Kredite; Übertragbarkeit der von der Rechtsprechung für die anfechtungsrechtliche Beurteilung von Sanierungskrediten entwickelten Grundsätze auf die Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Geschäftsgründung: Benachteiligungsvorsatz bei Kreditsicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de

    Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung von Sicherheiten zur Finanzierung einer Unternehmensgründung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Existenzgründungskredite und ihre Besicherung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 133 Abs. 1 Satz 1
    Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung von Sicherheiten zur Finanzierung einer Unternehmensgründung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nahezu vollständige Vermögensübertragung eines Unternehmensgründers auf eine finanzierende Bank begründet noch keinen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung von Sicherheiten zur Finanzierung einer Unternehmensgründung

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 05.03.2009, Az.: IX ZR 85/07 (Anfechtungsrechtliche Beurteilung der Anschubfinanzierung neu gegründeter Unternehmen)" von RA Dr. Mark Zeuner, original erschienen in: DZWIR 2009, 305.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 5.3.09, Az.: IX ZR 85/07 (Keine Übertragung der Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung von Sanierungskrediten auf Gründungsfinanzierung)" von PräsLG Prof. Dr. Michael Huber, original erschienen in: NZI 2009, 373 - 374.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 180, 98
  • NJW 2009, 1601
  • ZIP 2009, 922
  • MDR 2009, 952
  • NZI 2009, 372
  • WM 2009, 905
  • BB 2009, 1025
  • DB 2009, 1123



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 62/10  

    Drohende Zahlungsunfähigkeit trotz gewährter Darlehnsprolongation

    Auch die nur drohende Zahlungsunfähigkeit stellt nach der Rechtsprechung des Senats ein starkes Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners dar, wenn sie ihm bei der Vornahme der Rechtshandlung bekannt war (BGH, Urteil vom 13. April 2006 - IX ZR 158/05, BGHZ 167, 190 Rn. 14; vom 29. November 2007 - IX ZR 121/06, BGHZ 174, 314 Rn. 32; vom 5. März 2009 - IX ZR 85/07, BGHZ 180, 98 Rn. 10; vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 8).

    Droht die Zahlungsunfähigkeit, bedarf es konkreter Umstände, die nahe legen, dass die Krise noch abgewendet werden kann (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 97/06, WM 2007, 1579 Rn. 8; vom 5. März 2009, aaO).

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06  

    Insolvenzrecht - Kein Ausschluss der Vorsatzanfechtung bei fehlenden Gläubigern

    Insbesondere wird - bezogen auf die Schuldnerin - zu prüfen sein, ob der Schluss auf ihre Zahlungsunfähigkeit und sodann von erkannter Zahlungsunfähigkeit auf den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGHZ 167, 190, 195; BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 - IX ZR 79/07, ZIP 2009, 573, 574 Rn. 13; Urt. v. 5. März 2009 - IX ZR 85/07, ZIP 2009, 922, 923 Rn. 10, jeweils m.w.N.) auch dann möglich ist, wenn - wie bisher im Streitfall -nur zu den Verbindlichkeiten der Schuldnerin gegenüber der Beklagten vorgetragen ist.
  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 156/09  

    Insolvenzrecht - Anzeichen für subjektive Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung

    aa) Ein erhebliches Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners ist nach der Rechtsprechung des Senats gegeben, wenn der Gläubiger eine Befriedigung erhält, die er nicht, nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, mithin eine inkongruente Befriedigung (etwa BGH, Urteil vom 5. März 2009 - IX ZR 85/07, BGHZ 180, 98 Rn. 17 mwN).

    Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Gewährung einer inkongruenten Befriedigung Bestandteil eines ernsthaften, letztlich aber fehlgeschlagenen Sanierungsversuchs ist (BGH, Urteil vom 12. November 1992 - IX ZR 236/91, WM 1993, 270, 273; vom 1. April 2004 - IX ZR 305/00, ZIP 2004, 957, 959; vom 16. Oktober 2008 - IX ZR 183/06, ZIP 2009, 91 Rn. 52; vom 5. März 2009 - IX ZR 85/07, BGHZ 180, 98 Rn. 17).

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  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 67/09  

    Insolvenzrecht - Sicherungsübereignetes Lager verkauft: Gläubigerbenachteiligung

    Da ein Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kennt, regelmäßig mit dem Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO handelt (BGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 169/02, BGHZ 155, 75, 83 f; vom 3. April 2006 - IX ZR 158/05, BGHZ 167, 191 Rn. 14; vom 5. März 2009 - IX ZR 85/07, BGHZ 180, 98 Rn. 10), liegt die Annahme nahe, die Schuldnerin habe mit dem Vorsatz gehandelt, die Gesamtheit ihrer Gläubiger zu benachteiligen, indem sie der Beklagten im Wege der Verrechnung den Zugriff auf die erlösten Kaufpreise eröffnete.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 12 U 156/10  

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen der späteren Insolvenzschuldnerin an ihre

    Der Schuldner handelt mit dem gemäß § 133 Abs. 1 S. 1 InsO erforderlichen Benachteiligungsvorsatz, wenn er bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge erkannt und gebilligt hat, wozu er entweder wissen muss, dass er neben dem Anfechtungsgegner nicht alle Gläubiger innerhalb angemessener Zeit befriedigen kann, oder sich diese Folge zumindest als möglich vorstellen, aber in Kauf nehmen, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2009, IX ZR 85/07, NJW 2009, 1601, 1602 [unter II 2 a]).

    Regelmäßig handelt der Schuldner in einem solchen Fall nur dann nicht mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er auf Grund konkreter Umstände mit einer baldigen Überwindung der Krise rechnen kann oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit konkrete Umstände nahelegen, dass die Krise noch abgewendet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2009, IX ZR 85/07, NJW 2009, 1601 [unter II 2 a]).

  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 68/11  

    Retention-Vereinbarung

    2009 - IX ZR 85/07, NJW 2009, 1601, 1602, unter Rz. 10 [juris]; BGH v. 18.12.2008 - IX ZR 79/07, NJW-RR 2009, 518, 521, unter Rz. 13 [juris]; BGH v. 10.2.
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZA 29/09  

    Vorliegen eines starken Beweisanzeichens für einen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt die Gewährung und Entgegennahme einer inkongruenten Deckung ein starkes Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die entsprechende Kenntnis des Anfechtungsgegners dar (BGHZ 123, 320, 326; zuletzt BGH, Urt. v. 5. März 2009 - IX ZR 85/07, ZIP 2009, 922, 924 Rn. 17, z.V.b. in BGHZ 180, 98, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG München, 20.09.2011 - 6 Sa 74/11  

    Retention-Vereinbarung

    2009 - IX ZR 85/07, NJW 2009, 1601, 1602, unter Rz. 10 [juris]; BGH v. 18.12.2008 - IX ZR 79/07, NJW-RR 2009, 518, 521, unter Rz. 13 [juris]; BGH v. 10.2.
  • OLG Jena, 28.05.2009 - 1 U 985/07  

    zur Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners -

    Allerdings hat der BGH (vgl. Urteil vom 5.3.2009 IX ZR 85/07 [NSW INSO BGH Intern § 133]) in einer jüngeren Entscheidung die Ansicht vertreten, dass die "Entziehung" von Haftungsmasse durch die Gestellung einer Sicherheit einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz allein nicht begründen kann.
  • OLG Hamburg, 21.12.2009 - 1 U 10/09  

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz durch Zahlung von

    Er muss also entweder wissen, dass er neben dem Anfechtungsgegner nicht alle Gläubiger innerhalb angemessener Zeit befriedigen kann, oder sich diese Folge zumindest als möglich vorgestellt, aber in Kauf genommen haben, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGH, Urt. v. 5. März 2009, IX ZR 85/07, NJW 2009, 1601 ff.) Kennt der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit oder seine drohende Zahlungsunfähigkeit, kann daraus nach ständiger Rechtsprechung auf einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden (BGH, Urt. v. 27. Mai 2003, IX ZR 169/02, BGHZ 155, 75 ff.; Urt. v. 24. Mai 2007, IX ZR 97/06, ZIP 2007, 1511 ff.; Urt. v. 29. November 2007, IX ZR 121/06, BGHZ 174, 314 ff.).
  • BGH, 12.01.2012 - IX ZR 127/10  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 12 U 34/11  
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