Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 66 StGB; § 176 StGB
    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch von Kindern; Sicherungsverwahrung (Hang, zulässiges Verteidigungsverhalten; Absehen von der Sicherungsverwahrung bei Erwartung einer Besserung im Strafvollzug).

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anvertrautsein i.S.d. § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt ein Abhängigkeitsverhältnis des Jugendlichen zu dem Betreuer im Sinne einer Unter- und Überordnung voraus

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 2011, 482



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11  

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Verurteilung wegen

    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf nicht hang- oder gefahrbegründend verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482 mwN).

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f. mwN; ferner BGH, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO, und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11).

  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11  

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11  

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung;

    Die gilt für § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB a.F. entsprechend (BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11).
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 64/12  

    Bewertung von zulässigem Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu dessen

    Die Maßregelanordnung war schon deshalb aufzuheben, weil die Strafkammer bei der Prüfung des Hangs und im Rahmen der Gefahrenprognose zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu dessen Nachteil verwertet hat (vgl. hierzu u. a. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11; BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11 und BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11 jeweils mwN).
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