Rechtsprechung
| BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
mehr- verkehrslexikon.de
Zum Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der Einhaltung der bereits verlängerten Berufungsbegründungsfrist
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gem. § 234 Abs. 1 , 2 ZPO bei erkrankungsbedingter Hinderung eines Prozessbevollmächtigten an der Einhaltung einer bereits verlängerten Berufungsbegründungsfrist; Wegfall einer Erkrankung oder Verweigerung einer Zustimmung zu einer erneuten Fristverlängerung durch den Prozessgegner als maßgeblicher Zeitpunkt eines Fristbeginns
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wegfall der Erkrankung für Wiedereinsetzung maßgeblich
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Frist für Wiedereinsetzung beginnt mit Wegfall der eine Berufungsbegründung hindernden Erkrankung
Verfahrensgang
- AG München, 10.07.2009 - 412 C 34269/08
- LG München I, 29.09.2010 - 14 S 16479/09
- BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 1601
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.02.2012 - VIII ZB 3/12
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags
Der vorliegende Fall unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von den Sachverhaltsgestaltungen, die den Entscheidungen des Senats (Senatsbeschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 18) und des II. Zivilsenats vom 6. Juli 2009 (…II ZB 1/09, NJW 2009, 3037 Rn. 10) zugrunde lagen. - BPatG, 28.11.2012 - 10 W (pat) 2/10 Zwar ist die Patentabteilung danach zutreffend davon ausgegangen, dass das Hindernis nicht erst bei Kenntnis des wahren Sachverhalts, sondern vielmehr bereits dann entfällt, wenn der Säumige die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen, d. h. wenn die Unkenntnis und damit die Verhinderung nicht mehr als unverschuldet anzusehen ist (Vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2011 XII ZB 88/11, MDR 2011, 1208 Rn. 7; Beschluss vom 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601 Rn. 9).
- OLG Frankfurt, 22.06.2011 - 7 U 233/10
Anspruch auf Rückkaufwert einer Versicherung fällt in die Insolvenzmasse
Hierzu reicht es aus, dass die Partei konkludent zum Ausdruck bringt, dass sie das Verfahren trotz verspäteter Einreichung der Rechtsmittel- oder Begründungsschrift fortsetzen will (BGH, Beschl. v. 5. April 2011 - VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601, 1602 m. w. Nachw.; st. Rspr.).
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