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   BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09   

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https://dejure.org/2011,4898
BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09 (https://dejure.org/2011,4898)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2011 - X ZR 1/09 (https://dejure.org/2011,4898)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2011 - X ZR 1/09 (https://dejure.org/2011,4898)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 54 Abs 1 EuPatÜbk, Art 54 Abs 2 EuPatÜbk
    Patentfähigkeit: Annahme mangelnder Neuheit eines Gerätesatzes - Dentalgerätesatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitpatente bestimmen die Ausmessung der Zahnzwischenräume und dabei deren Gängigkeit für eine Interdentalbürste; Bestimmung der Ausmessung der Zahnzwischenräume und deren Gängigkeit für eine Interdentalbürste durch Streitpatente; Ausschluss bestimmter medizinischer ...

  • rewis.io

    Patentfähigkeit: Annahme mangelnder Neuheit eines Gerätesatzes - Dentalgerätesatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentfähigkeit: Annahme mangelnder Neuheit eines Gerätesatzes - Dentalgerätesatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 53 Buchst. c S. 1; PatG § 2a Abs. 1 Nr. 2
    Bestimmung der Ausmessung der Zahnzwischenräume und deren Gängigkeit für eine Interdentalbürste durch Streitpatente; Ausschluss bestimmter medizinischer Verfahren von der Patentierung

  • datenbank.nwb.de

    Patentfähigkeit: Annahme mangelnder Neuheit eines Gerätesatzes - Dentalgerätesatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Neuheit eines funktionalen Gerätesatzes gegenüber den Einzelteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mangelnde Neuheit eines Gerätesatzes

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Dentalgerätesatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 707
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09
    Hinsichtlich der nicht mehr verteidigten Patentansprüche 8 bis 13 ist das Streitpatent ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 - Carvedilol II; Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857 - Rauchgasklappe; insoweit nicht in BGHZ 133, 57 abgedruckt).

    Ihr Zweck ist es, Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers vom Patentschutz auszunehmen, um die Entscheidungsfreiheit des Arztes bei der Auswahl von Maßnahmen zur Beseitigung von Krankheiten oder von Untersuchungsmethoden zu deren Erkennung zu erhalten (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 - Carvedilol II; Beschluss vom 28. November 2000 - X ZB 20/99, GRUR 2001, 321 - Endoprotheseeinsatz; zur Schutzfähigkeit eines im Zusammenhang mit der Durchführung eines chirurgischen Verfahrens verwendeten Verfahrens vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 9/09, GRUR 2010, 1081 - Bildunterstützung bei Katheternavigation).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09
    Sie bietet, wie auch der gerichtliche Sachverständige angenommen hat, keinen Anhalt für die Annahme, aus fachmännischer Sicht werde das Problem und die Möglichkeit der Bestimmung von Interdentalbürsten "mitgelesen" (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Rn. 26 - Olanzapin).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09
    Die Klägerin kann auch nicht mit dem unter Berufung auf das Urteil "Dreinahtschlauchfolienbeutel" des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44) vorgetragenen Argument durchdringen, die Erfordernisse einer optimalen Zahnreinigung stellten kein technisches, sondern ein zahnmedizinisches Problem dar, aufgrund dessen der Zahnarzt eine Vorgabe formuliere, die der Hersteller und Entwickler von Interdentalbürsten zu berücksichtigen habe (und das folglich bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht zu berücksichtigen sei).
  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09
    Allein aus der gemeinsamen Anordnung der Geräte in einem Schaukasten folgt aber nicht eine Anregung für den Fachmann, die einzelnen Sondierelemente des Sondiergeräts jeweils einer bestimmten Interdentalbürste zuzuordnen (Merkmal 2.2.1; zu der erforderlichen Anregung beim Vorliegen erfinderischer Tätigkeit vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 Rn. 17 - einteilige Öse).
  • BGH, 12.11.2002 - X ZR 118/99

    Zulässigkeit einer Patent-Nichtigkeitsklage; Patentfähigkeit einer Erfindung

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09
    Es handelt sich vielmehr um eine Zusammenstellung unter technischen Gesichtspunkten, bei der gleichartige Gegenstände unterschiedlichen, aufeinander abgestimmten Ausmaßes zu einem Zweck funktionsbestimmt zusammengefügt werden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. November 2002 - X ZR 118/99, juris; Gegenstand des dortigen Streitpatents war ein Satz zylindrischer Körper für Osteosynthesearbeiten).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09
    Allein aus der gemeinsamen Anordnung der Geräte in einem Schaukasten folgt aber nicht eine Anregung für den Fachmann, die einzelnen Sondierelemente des Sondiergeräts jeweils einer bestimmten Interdentalbürste zuzuordnen (Merkmal 2.2.1; zu der erforderlichen Anregung beim Vorliegen erfinderischer Tätigkeit vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 Rn. 20 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 Rn. 17 - einteilige Öse).
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09
    Ob solche Kombinationen von technischen und nichttechnischen Merkmalen vom Patentschutz ausgeschlossen sind, hängt allein davon ab, ob sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 288 - Steuerungseinrichtungen für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 = GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung; Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09
    Hinsichtlich der nicht mehr verteidigten Patentansprüche 8 bis 13 ist das Streitpatent ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 - Carvedilol II; Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857 - Rauchgasklappe; insoweit nicht in BGHZ 133, 57 abgedruckt).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09
    Ob solche Kombinationen von technischen und nichttechnischen Merkmalen vom Patentschutz ausgeschlossen sind, hängt allein davon ab, ob sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 288 - Steuerungseinrichtungen für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 = GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung; Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen).
  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09
    Ob solche Kombinationen von technischen und nichttechnischen Merkmalen vom Patentschutz ausgeschlossen sind, hängt allein davon ab, ob sie neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 288 - Steuerungseinrichtungen für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 = GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung; Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen).
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • BGH, 28.11.2000 - X ZB 20/99

    Endoprotheseeinsatz; Fehlende Patentfähigkeit eines Verfahrens zum Entfernen

  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

  • BPatG, 22.08.2018 - 4 Ni 10/17

    Zigarettenpackung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zigarettenpackung

    Eine Lehre ist ausführbar, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH GRUR 2011, 707 - Dentalgerätesatz).
  • BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12

    System zur Umpositionierung von Zähnen - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Umfasst der auf ein System mehrerer Instrumente gerichtete Patentanspruch (hier zum inkrementellen Einstellen der Zahnposition) die Lehre, dass diese erfindungsgemäß aufeinander abgestimmten Instrumente nach der Herstellung als Gesamtpaket dem Behandler zur Verfügung gestellt werden, so leistet nur die Anweisung zur Ausbildung als Gesamtpaket einen technischen Beitrag zur Lehre und zur Abgrenzung gegen den Stand der Technik (im Anschluss an BGH GRUR 2011, 707 - Dentalgerätesatz), nicht jedoch die einbezogene Art des Empfängers und die näheren Umstände der Bereitstellung.

    Hierbei ist unter Berücksichtigung des technischen Sinngehalts des gesamten Patentanspruchs und des auch in der Beschreibung und Aufgabe zum Ausdruck kommenden Erfindungsgedankens für den Fachmann zwangsläufig verbunden, dass die einzelnen Instrumente des Gesamtpakets nach den Merkmalen 3 bis 5 aufeinander abgestimmt sind (vgl auch BGH GRUR 2011, 707 - Dentalgerätesatz).

  • BPatG, 24.07.2012 - 4 Ni 21/10

    Fixationssystem - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fixationssystem" -

    Eine Erfindung ist aber nur ausführbar offenbart, wenn der angesprochene Fachmann aufgrund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in die Lage versetzt wird, den angestrebten Erfolg zu erreichen (BGH GRUR 2011, 707, Tz. 20 - Dentalgeräteeinsatz; GRUR 2010, 916, Tz. 17 - Klammernahtgerät).
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