Rechtsprechung
| BGH, 05.05.1994 - VGS 1-4/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 21g Abs. 2 GVG Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
Anforderungen an Inhalt und Form der vom Vorsitzenden des Senats aufzustellenden Mitwirkungsgrundsätze zur Besetzung der Spruchkörper bei überbesetzten Senaten. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 21g Abs. 2
Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des Bundesgerichtshofes - Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beschluß der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs zu den Geschäftsverteilungsplänen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erfordernis der schriftlichen Präzisierung der Mitwirkungsgrundsätze für überbesetzte Zivilsenate
Verfahrensgang
- BGH, 07.11.1991 - I ZR 86/91
- BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92
- BGH, 05.05.1994 - VGS 1-4/93
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 126, 63
- BGHSt 40, 168
- NJW 1994, 1735
- NJW-RR 1995, 255 (Ls.)
- ZIP 1994, 809
- MDR 1994, 1179
- MDR 1994, 825
- GRUR 1994, 659
- NStZ 1994, 443
- StV 1994, 416
- VersR 1994, 1086
- DB 1994, 1413
Wird zitiert von ... (49)
- BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
Arztrecht - Lebenserhaltende und -verlängernde Maßnahmen
Für eine Vorlage nach § 132 Abs. 2 GVG kann - wovon auch die Vereinigten Großen Senate ausgehen (BGHZ 126, 63, 71 f. unter Bezugnahme auf BGHZ 88, 353, 357; 112, 127, 129; 117, 217, 221) - nichts anderes gelten. - BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Sie bedürfen der Schriftform (vgl. BGHZ 126, 63 (85 f.) zu § 21g Abs. 2 GVG) und müssen im voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und ebenso die Mitwirkung der Richter in überbesetzten Spruchkörpern regeln.Mit den vorstehenden Erwägungen trägt das Plenum des Bundesverfassungsgerichts der Tatsache Rechnung, daß sich die Vorstellungen von den Anforderungen an den gesetzlichen Richter im Laufe der Zeit allmählich verfeinert haben und im Zuge dieser Entwicklung die Forderung nach einer möglichst präzisen Vorherbestimmung auch der im Einzelfall an der gerichtlichen Entscheidung mitwirkenden Richter zunehmend stärkeres Gewicht gewonnen hat (vgl. dazu auch BGHZ 126, 63 (85)).
- BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01
Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in …
Denn die interne Geschäftsverteilung der Strafkammer 6 a für das Jahr 1997 genügte den rechtlichen Anforderungen, welche in der Übergangszeit zwischen dem Beschluß der Vereinigten Großen Senate vom 5. Mai 1994 (BGHZ 126, 63) und der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 ( BVerfGE 95, 322) an die Bestimmung der Grundsätze zu stellen waren, nach denen die Mitglieder eines überbesetzten Spruchkörpers an den Verfahren mitwirken.(3) Zutreffend weist die Revision allerdings darauf hin, daß bereits die Vereinigten Großen Senate in ihrem Beschluß vom 5. Mai 1994 (BGHZ 126, 63) - der unmittelbar nur die Anforderungen betraf, die vom Vorsitzenden eines überbesetzten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs unter der Geltung des § 21 g Abs. 2 GVG aF zu beachten waren - die schriftliche Abfassung der Mitwirkungsgrundsätze vorschrieben.
Die Vereinigten Großen Senate hielten daran fest, daß eine schriftliche Niederlegung der in § 21 g Abs. 2 GVG vorgeschriebenen Mitwirkungsgrundsätze nach Sinn und Zweck der Vorschrift nicht zwingend geboten erscheine (BGHZ 126, 63, 86).
Insbesondere lehnten sie in Übereinstimmung mit der damaligen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 344, 352) die im Schrifttum vertretene Auffassung ab, die Mitwirkungsgrundsätze seien als Teil der verfassungsrechtlich gebotenen Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) anzusehen und müßten deshalb in allen Einzelheiten dem Vorbild des gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans folgen (BGHZ 126, 63, 76 f.).
- BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02
Verfahrensrecht - Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage
Voraussetzung ist dabei nicht allein, daß eine klärungsbedürftige Frage dieser Art überhaupt besteht (…vgl. May, Die Revision, IV Rdn. 63); sie muß auch in dem anhängigen Rechtsstreit zu entscheiden sein (…vgl. Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 543 Rdn. 11 m.w.N.), sie muß - mit anderen Worten - entscheidungserheblich sein (Wenzel, NJW 2002, 3353, 3354. Denn auch ein Revisionsgericht hat nicht die Aufgabe, abstrakte Rechtsfragen zu beantworten; auch ein Revisionsgericht kann nur wegen einer Streitfrage angerufen werden, die sich im konkreten Rechtsstreit stellt. Der darin zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß sich wegen einer Rechtsfrage, deren abschließende Beantwortung durch eine übergeordnete Instanz zur Beseitigung bestehender Zweifel im Interesse der Rechtssicherheit liegen kann, diese Instanz mit dem zugrundeliegenden Rechtsstreit sachlich nur zu befassen hat, wenn die Beantwortung der Rechtsfrage im Hinblick auf die Entscheidung in diesem Rechtsstreit notwendig ist, liegt auch der Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Anrufung des Großen Senats und der Vereinigten Großen Senate zugrunde. Insoweit ist anerkannt, daß es auf die Rechtserheblichkeit der streitigen (vorgelegten) Rechtsfrage ankommt (BGH Vereinigte Große Senate, Beschl. v. 05.05.1994 - VGS 1-4/93, BGHZ 126, 63). - BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07
Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen
Diese Voraussetzung betrifft die zu treffende Entscheidung wie die vorhergehende Entscheidung, von der abgewichen werden soll (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 1 AZR 299/96 - zu II 3 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 59; zur Entscheidungserheblichkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Vorlage vgl. auch BGH Vereinigte Große Senate 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93 - BGHZ 126, 63, 71;… GMP/ Prütting 7. Aufl. § 45 Rn. 22 f.;… GK-ArbGG/ Dörner Stand April 2010 § 45 Rn. 26;… ErfK/ Koch 10. Aufl. § 45 ArbGG Rn. 4, 5). - BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95
Widerstreitende Steuerfestsetzungen bei geänderter Beurteilung der …
Zweck des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist es sicherzustellen, daß der den Einzelfall entscheidende Spruchkörper sowie der mit der Bearbeitung betraute Richter die gebotene Neutralität und Unparteilichkeit walten läßt (vgl. auch Beschluß der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 5. Mai 1994 VGS 1-4/93, BGHZ 126, 63, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1994, 1735, und BVerfG-Vorlagebeschluß vom 10. August 1995 1 BvR 1644/94, NJW 1995, 2703 zu den Anforderungen an die Geschäftsverteilung in "überbesetzten" Senaten). - BGH, 17.09.1998 - I ZR 93/96
Interne Mitwirkungsgrundsätze
Die Klägerin macht geltend, die Mitwirkungsgrundsätze des X. Zivilsenats würden den Maßstäben nicht gerecht, die vom Bundesgerichtshof in dem Beschluß der Vereinigten Großen Senate vom 5. Mai 1994 (BGHZ 126, 63) zu § 21g Abs. 2 GVG und vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß des Plenums vom 8. April 1997 (BVerfGE 95, 322) zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG aufgestellt worden sind.Auslegungszweifel hinsichtlich der Kriterien, die zur Vorausbestimmung des gesetzlichen Richters verwendet werden, sind unschädlich, weil sie nicht den Weg zu einer Besetzung der Richterbank von Fall zu Fall eröffnen, sondern zu einem rechtlich geregelten Verfahren führen, das der Klärung von Zweifeln dient (BVerfGE 95, 322, 330; vgl. auch BGHZ 126, 63, 81 f.).
Die Gründe, die dafür maßgeblich sind, daß das Präsidium bei der Aufstellung des jährlichen Geschäftsverteilungsplans in der Gestaltung frei ist und neben Neueingängen bereits anhängige Sachen zum Gegenstand einer - generelle Geltung beanspruchenden - Neuordnung machen kann, gelten uneingeschränkt für die spruchkörperinterne Geschäftsverteilung (vgl. auch BGHZ 126, 63, 81;… ferner Kissel aaO § 21g Rdn. 13).
Abgesehen davon, daß nicht bereits jeder Fehler bei der Bestimmung der mitwirkenden Beisitzer zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts i.S. des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO führt (BGHZ 126, 63, 70 f.;… BGH, Urt. v. 22.11.1994 - X ZR 51/92, GRUR 1995, 171, 174 f. = WRP 1995, 292 - Senatsbesetzung), kann diese Rüge schon deswegen keinen Erfolg haben, weil sich der Nichtigkeitsgrund des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO allein auf die Besetzung der Richterbank in der letzten mündlichen Verhandlung bezieht (vgl. BGH, Beschl. v. 26.3.1986 - III ZR 114/85, NJW 1986, 2115 zu § 551 Nr. 1 ZPO).
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92
Echtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts
Die Vereinigten Großen Senate haben durch Beschluß vom 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93, NJW 1994, 1735 - wie folgt erkannt:.Die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofes haben in ihrer Grundsatzentscheidung vom 5. Mai 1994 (NJW 1994, 1735 = GRUR 1994, 659 ) zu den in Zukunft zu stellenden Anforderungen Stellung genommen.
Wie in dem Beschluß der Vereinigten Senate (NJW 1994, 1735, 1736 - zu II. 3. a)) mit umfangreichem Fundstellennachweis im einzelnen ausgeführt ist, führt nicht jeder Fehler bei der Bestimmung der mitwirkenden Gerichtspersonen zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO .
- BGH, 15.02.2000 - XI ZR 10/98
Zulässigkeit einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen
Die Entscheidungserheblichkeit der gestellten Fragen ist Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Vorlage (BGH, Vereinigte Große Senate, Beschl. v. 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93, BGHZ 126, 63, 71; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 24. Oktober 1983 - GmS-OGB 1/83, BGHZ 88, 353, 357; BGH, Beschl. v. 7. November 1985 - GSSt 1/85, BGHSt 33, 356, 359; v. 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 225).Die Vereinigten Großen Senate vertreten für die Vorlage nach § 132 GVG keine davon abweichende Auffassung, wie die Bezugnahme auf die oben genannten Entscheidungen im Beschluß vom 5. Mai 1994 belegt (vgl. BGHZ 126, 63, 72).
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 191/10
Widerruf - AGB-Kontrolle - ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen
Diese Voraussetzung betrifft die zu treffende Entscheidung wie die vorhergehende Entscheidung, von der abgewichen werden soll (…BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 37 ff. mwN, EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 15; 23. Oktober 1996 - 1 AZR 299/96 - zu II 3 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 59; BGH Vereinigte Große Senate 5. Mai 1994 - VGS 1-4/93 - BGHZ 126, 63, 71). - BGH, 25.05.2009 - II ZR 259/07
Verfahrensrecht - Zuweisung ausgesuchter Sachen an den entscheidenden Richter
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 53/92
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
- BVerfG, 03.05.2004 - 2 BvR 1825/02
Verfassungsmäßigkeit der Besetzung einer Großen Strafkammer mit einem …
- BGH, 21.10.1994 - V ZR 151/93
Bindungswirkung der Feststellung der Verhinderung durch den Vorsitzenden
- BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 118/92
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 137/92
- BGH, 05.05.2004 - 2 StR 383/03
Absoluter Revisionsgrund der falschen Besetzung; gesetzlicher Richter; Beschluss …
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 117/92
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
- BFH, 08.12.1994 - VII K 1/94
- BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 170/08
Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen
- BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09
Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch bis Bescheidung einer Rüge nicht erledigt
- BVerwG, 29.04.1998 - 11 C 6.97
Verfahrensrecht - Vorsitzender eines Flurbereinigungsgerichts
- BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99
Gesetzlicher Richter; Spruchkörperinterne Geschäftsverteilung der Strafkammer des …
- BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95
"Fensterstellungserfassung"; Zuständigkeitsabgrenzung der technischen …
- BGH, 25.11.1994 - V ZR 124/93
- BVerfG, 02.02.2000 - 2 BvR 1032/99
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
- BGH, 05.05.2004 - 2 StR 382/03
Absoluter Revisionsgrund der falschen Besetzung; Besetzungsrüge; gesetzlicher …
- BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
Gesetzlicher Richter; spruchkörperinterne Geschäftsverteilung (schriftlicher …
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 41/93
- BFH, 17.12.1997 - VIII R 12/92
- OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02
Ablehnung, Rechtsmittel, erkennender Richter, Einstellung, Zustimmung, Bedingung
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 192/10
Inhaltskontrolle; Formale Anforderungen an einen Widerrufsvorbehalt; Ergänzende …
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 196/10
Inhaltskontrolle; Formale Anforderungen an einen Widerrufsvorbehalt; Ergänzende …
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 194/10
Inhaltskontrolle; Formale Anforderungen an einen Widerrufsvorbehalt; Ergänzende …
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 193/10
Inhaltskontrolle; Formale Anforderungen an einen Widerrufsvorbehalt; Ergänzende …
- BGH, 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09
Verfahrensrecht - Disziplinarverfahren gegen Richter
- VGH Hessen, 26.10.1999 - 12 UZ 2902/99
Besetzungsrüge: fehlerhafte Bestimmung des Einzelrichters
- BFH, 24.11.1994 - III B 281/90
- BVerwG, 29.04.1998 - 11 C 10.97
Flurbereinigungsgericht; Vorsitzender; vorschriftsmäßige Besetzung eines …
- OLG Frankfurt, 16.09.1999 - 15 U 238/97
Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers
- BFH, 26.10.1994 - III B 389/90
- BFH, 09.12.1994 - III B 59/90
- BFH, 26.04.1996 - III K 35/95
- VG Frankfurt/Main, 30.11.1999 - 9 E 1399/99
- BFH, 27.10.1994 - I K 1/92
