Rechtsprechung
| BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 27 Abs. 3 BerlLBG; § 172 GVG; § 175 GVG
Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame Verteidigung aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften (eingeschränkte Aussagegenehmigung für angeklagte Beamte; Recht auf ein faires Verfahren; Zurückhaltung / Sperrung von Beweismitteln; Ausschluss der Öffentlichkeit); Unzulässigkeit von Verfahrensrügen der Staatsanwaltschaft (unzulässige Bezugnahmen); Beschwer des Angeklagten bei Verfahrenseinstellung. - lexetius.com
GG Art. 1; Art. 20 Abs. 3; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; BerlLBG § 27 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 1, Art. 20 Abs. 3; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; BerlLBG § 27 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschränkte Aussagegenehmigung für einen Beschuldigten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges (4)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 5.6.2007, Az.: 5 StR 383/06 (Einschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Beschränkung der Aussagegenehmigung)" von RA Dr. Henner Apfel und RA Georg Strittmatter, FAStrafR, original erschienen in: StRR 2007, 344 - 345.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Der staatliche Strafanspruch in Abhängigkeit von verwaltungsrechtlicher Aufgabenerfüllung?" von PrivDoz. Dr. Christian Laue, original erschienen in: ZStW 2008, 246 - 272.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 05.06.2007, Az.: 5 StR 383/06 (Beschränkung des Rechts auf umfassende Verteidigung aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften)" von Prof. Dr. Wolfgang Wohlers, original erschienen in: JR 2008, 127 - 129.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 05.06.2007, Az.: 5 StR 383/06 (Verteidigungsbeschränkung im Strafverfahren auf Grund beamtenrechtlicher Normen)" von Ri i.H. Dr. H Niehaus, original erschienen in: NStZ 2008, 354 - 355.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2007, 3010
- NStZ 2007, 649
- NStZ 2008, 354 (Ls.)
- StV 2007, 505
- JR 2008, 124
- NVwZ 2008, 472 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Insbesondere dann, wenn sich der Verfahrensgang durch eine kaum zu überblickende Anzahl von Anträgen der Verteidigung auszeichnet, die sich auf umfangreiche Anlagen beziehen, sich teilweise wiederholen und zum Teil auf andere Anträge oder Beschlüsse Bezug nehmen, kann die Revision nicht von ihrer sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Pflicht entbunden werden, die (und nur die) auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen so vorzutragen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegen würde, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BGH NJW 2007, 3010, 3011; BGH NStZ 2005, 463; BVerfG NJW 2005, 1999, 2001).Insbesondere dann, wenn sich der Verfahrensgang - wie hier - durch eine kaum zu überblickende Anzahl von Anträgen der Verteidigung auszeichnet, die sich auf umfangreiche Anlagen beziehen, sich teilweise wiederholen und zum Teil auf andere Anträge oder Beschlüsse Bezug nehmen, kann die Revision nicht von ihrer sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Pflicht entbunden werden, die (und nur die) auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen so vorzutragen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegen würde, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06, NJW 2007, 3010, 3011; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, NJW 2005, 1999, 2001;… Kuckein in KK-StPO 6. Aufl. § 344 Rn. 38 mwN).
- BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07
Behinderung der Verteidigung (Anträge auf Vernehmung des Pflichtverteidigers; …
Sie gehören zum Kernbereich der Verteidigung (vgl. BGHSt 36, 44, 48; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06).Sie gehören zum Kernbereich der Verteidigung (vgl. BGHSt 36, 44, 48; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06).
- BGH, 04.05.2011 - 2 StR 524/10
Strafverfolgungsverjährung (Reichweite der Unterbrechung bei einem …
Zwar ist der Angeklagte durch die Verfahrenseinstellung wegen eines Prozesshindernisses in der Regel nicht beschwert (BGHSt 23, 257, 259; BGH NJW 2007, 3010, 3011).Zwar ist der Angeklagte durch die Verfahrenseinstellung wegen eines Prozesshindernisses in der Regel nicht beschwert (BGHSt 23, 257, 259; BGH NJW 2007, 3010, 3011).
- BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77
Strafrecht, Haftprüfung
- BGH, 23.12.2009 - StB 51/09
Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen …
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 B 88.08
Anforderungen an eine Aussagegenehmigung in Anbetracht des Gebots effektiver …
Entspricht die Begründung der Behörde diesen Anforderungen nicht, so muss das Gericht eine Überprüfung, gegebenenfalls durch die oberste Dienstbehörde, verlangen (BGH, Urteil von 9. Dezember 1988 2 StR 279/88 NJW 1989, 1228 ; Beschluss vom 5. Juni 2007 5 StR 383/06 NJW 2007, 3010 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 2 BvR 215/81 BVerfGE 57, 250 ; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1982 BVerwG 2 C 91.81 BVerwGE 66, 39 = Buchholz 232 § 61 BBG Nr. 4 , § 62 BBG Nr. 2). - BVerwG, 26.03.2009 - 2 B 86.08
Anforderungen an eine Aussagegenehmigung in Anbetracht des Gebots effektiver …
Entspricht die Begründung der Behörde diesen Anforderungen nicht, so muss das Gericht eine Überprüfung, gegebenenfalls durch die oberste Dienstbehörde, verlangen (BGH, Urteil von 9. Dezember 1988 2 StR 279/88 NJW 1989, 1228 ; Beschluss vom 5. Juni 2007 5 StR 383/06 NJW 2007, 3010 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 2 BvR 215/81 BVerfGE 57, 250 ; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1982 BVerwG 2 C 91.81 BVerwGE 66, 39 = Buchholz 232 § 61 BBG Nr. 4 , § 62 BBG Nr. 2). - OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10
Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung …
Diese Angaben müssen mit Bestimmtheit und so genau und vollständig gemacht werden, dass das Revisionsgericht allein anhand der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185 = NJW 2005, 1999, 2001 m. Nachw. zur st. Rspr. des BGH; zuletzt BGH NJW 2007, 3010 [13]; NJW 2007, 3587 [13]; StV 2008, 8). - OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12 Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Strafverfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen; dies gilt auch, um eine gewisse verfahrensrechtliche "Waffengleichheit" von Strafverfolgungsbehörden und Beschuldigtem zu gewährleisten (BVerfGE 46, 202; 63, 45; BGHSt 36, 44; BGH, NJW 2007, 3010).
- BGH, 22.12.2010 - 2 StE 4/10
Strafverfahrensrecht - Aufhebung eines Haftbefehls (Terrorverdacht)
Ebenso wenig ist darauf einzugehen, ob hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angeklagte - wie von ihm behauptet - gegenüber dem Bundesnachrichtendienst eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben hat und er hierdurch - so dies der Fall wäre - in solchem Umfang in seinen Verteidigungsrechten beschränkt würde, dass ein nicht behebbares Verfahrenshindernis vorläge (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06, NJW 2007, 3010). - LG Ravensburg, 19.11.2007 - 2 Qs 194/07
- BGH, 22.12.2010 - AK 19/10
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