Rechtsprechung
| BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 1997, 374
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08
Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von …
Die Strafvorschrift des § 370 AO wird materiellrechtlich ausgefüllt durch die im Einzelfall anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ergibt, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 374, 375; NStZ 2001, 201).Die Strafvorschrift des § 370 AO wird materiellrechtlich ausgefüllt durch die im Einzelfall anzuwendenden steuerrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ergibt, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 374, 375; NStZ 2001, 201).
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Bei der Blankettstrafnorm des § 370 AO, die erst zusammen mit den sie ausfüllenden steuerrechtlichen Vorschriften die maßgebliche Strafvorschrift bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2007 - 5 StR 549/06, NStZ 2007, 595), muss sich deshalb aus den Feststellungen ergeben, welches steuerlich erhebliche Verhalten im Rahmen der jeweiligen Abgabenart zu einer Steuerverkürzung geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374, 375; BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 5 StR 584/00, NStZ-RR 2001, 307). - BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10
Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung …
Gerade bei der Prüfung der Voraussetzungen der Verjährung sind die tatsächlichen Voraussetzungen des behaupteten Verfahrenshindernisses, das zur Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StPO führen müsste, hinreichend festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374, 375 mwN).
- BGH, 11.08.1998 - 1 StR 306/98
StPO § 267, § 261
Die Begründung muß dem Revisionsgericht die Prüfung erlauben, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, ob er also den festgestellten Sachverhalt erschöpfend gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (…st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25; BGH NStZ-RR 1997, 374 m.w.Nw.). - OLG Braunschweig, 12.10.2007 - Ss 64/07
Kostenloses Tanken durch Ausnutzen des Defekts einer vollautomatischen …
Denn die Gründe eines freisprechenden Urteils müssen dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob der Freispruch auf einer erschöpfenden und bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 211; BGH NStZ-RR 1997, 374; OLG Rostock, Urt.v. 19.12.2003 - 1 Ss 202/03 I 143/03;… KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rdnr.41 m.w.N.). - BGH, 11.06.1998 - 5 StR 125/98
StPO § 267
Die Begründung muß dabei so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, d.h. ob er den festgestellten Sachverhalt erschöpfend gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr. zuletzt BGH, NStZ-RR 1997, 374 m.w.N.;… zur Überzeugungsbildung vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 25). - OLG Rostock, 04.03.2005 - 1 Ss 20/05
Urteilsgründe und Beweiswürdigung bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen - …
Dem Revisionsgericht muss die Prüfung ermöglicht werden, ob der Freispruch auf einer erschöpfenden, bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist (…vgl. Senatsurteil vom 24.11.2003 a.a.O.; BGH NStZ-RR 1997, 374;… KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267, RdNr. 41 m.w.N.). - OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
[Aufforderung zur Begehung von Straftaten, tatsächliche Feststellungen, …
Zum anderen muss bei aus tatsächlichen Gründen freisprechenden Strafurteilen zunächst der Anklagevorwurf aufgezeigt (vgl. BGHSt 37, 21 f.; BGH NStZ-RR 1997, 374 f.) und sodann darlegt werden, welchen Sachverhalt das Gericht als festgestellt erachtet. - OLG Braunschweig, 12.10.2007 - 1 Ss 64/07 Denn die Gründe eines freisprechenden Urteils müssen dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglichen, ob der Freispruch auf einer erschöpfenden und bedenkenfreien Tatsachengrundlage und aufgrund rechtlich einwandfreier Erwägungen des Tatrichters erfolgt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2005, 211; BGH NStZ-RR 1997, 374; OLG Rostock, Urt.v. 19.12.2003 - 1 Ss 202/03 I 143/03;… KK-Engelhardt, StPO, 5. Aufl., § 267 Rdnr.41 m.w.N.).
