Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • Alpmann Schmidt

    MarkenG § 24 Abs. 2; UWG § 1

  • Rechtsanwälte Peter

    Kontrollnummernbeseitigung II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kontrollnummernbeseitigung II

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wettbewerbs- und markenrechtlicher Schutz eines Kontrollnummernsystems - Kontrollnummernbeseitigung II

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 3192 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 1188
  • MDR 2001, 763
  • GRUR 2001, 448
  • WM 2001, 877
  • BB 2001, 906
  • DB 2001, 977



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99  

    Markenrecht - Keine Markenerschöpfung bei Entfernung der Herstellernummer

    a) Sind die nach der Kosmetikverordnung vorgeschriebenen Herstellungsnummern entfernt worden, liegt darin ein die Garantiefunktion der Marke berührender Eingriff in die Substanz der Ware, der im allgemeinen eine Erschöpfung nach § 24 Abs. 2 MarkenG ausschließt; auf eine sichtbare Beschädigung der Ware oder Verpackung kommt es in diesem Fall nicht an (Ergänzung zu BGH GRUR 2001, 448 = WRP 2001, 539 - Kontrollnummernbeseitigung II).*).

    Nach inzwischen geänderter Rechtsprechung genießt ein Vertriebssystem - vorausgesetzt es beruht auf wirksamen Verträgen - wettbewerbs-, gegebenenfalls auch markenrechtlichen Schutz schon dann, wenn der Hersteller seine Abnehmer einheitlich bindet (BGHZ 142, 192, 201 f. - Entfernung der Herstellungsnummer I; BGH, Urt. v. 5.10.2000 - I ZR 1/98, GRUR 2001, 448, 449 = WRP 2001, 539 - Kontrollnummernbeseitigung II).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Kontrollnummernbeseitigung II" konkretisiert und klargestellt, daß sich der Hersteller gegen den Weitervertrieb der veränderten Ware mit Hilfe des Markenrechts immer dann wenden kann, wenn mit der Entfernung der Kontrollnummern ein sichtbarer, die Garantiefunktion der Marke berührender Eingriff in die Substanz der Ware, des Behältnisses oder der Verpackung verbunden ist (BGH GRUR 2001, 448, 450).

    Denn anders als in dem der Entscheidung "Kontrollnummernbeseitigung II" zugrundeliegenden Fall, in dem die Nummern allein der Kontrolle des Vertriebssystems und damit allein den Interessen des Herstellers dienten (BGH GRUR 2001, 448), geht es vorliegend (auch) um die nach der KosmetikVO vorgeschriebenen Herstellungsnummern.

  • OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05  

    Markenrecht: Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung des Vertriebs von

    Dies ergibt sich bereits unmittelbar aus der Entscheidung "Kontrollnummernbeseitigung II" des BGH (BGH GRUR 01, 448).

    "Vielmehr gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Veränderung der Ware selbst (offenbar als selbstverständlich angesehen zB von BGH GRUR 2001, 448, 450 - Kontrollnummernbeseitigung II; davon geht auch die umfangreiche Judikatur zum Umverpacken von Arzneimitteln aus).

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01  

    Edeka gewinnt vor Gericht im Punto-Streit mit Fiat - unzulässiges

    Selbst wenn der Lieferant im Verhältnis zur Klägerin gegen Bedingungen des Händlervertrages verstieße, wäre die bloße Ausnutzung eines solchen Vertragsbruchs im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten nicht als wettbewerbswidrige Verhaltensweise zu bewerten (BGH WRP 2000, 734 - Außenseiteranspruch II; BGH WRP 2001, 539 - Kontrollnummernbeseitigung II; vgl. auch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreich, GRUR Int. 1986, 210 - Grundig-Vertriebsbindung und BGH NJW-RR 1989, 1383 - Schweizer Außenseiter; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 Rdn. 703 ff., 765 ff. m.w.N.).
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  • OLG Hamburg, 11.04.2002 - 3 U 171/01  
    Ein Hersteller, der Kosmetika über ein selektives Vertriebssystem absetzt, spaltet seine Vertriebswege nicht im Sinne der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf (WRP 2001, 539, 541 - Kontrollnummerbeseitigung II), wenn er Ware, die er in seinem Vertriebssystem nicht zu den gewöhnlichen Bedingungen absetzen kann, in einem einmaligen Geschäft selbst in Millionenhöhe an einen ungebundenen Außenseiter verkauft.

    Nach der jüngsten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere nach der Entscheidung vom 05.10.2000 (WRP 2001, 539, 541 - Kontrollnummerbeseitigung II), genießt ein Hersteller für ein selektives Vertriebssystem, das er durch eine Warencodierung absichert und das im übrigen aus kartellrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden ist, den Schutz nach § 1 UWG, wenn er es diskriminierungsfrei handhabt, indem er seine Abnehmer im europäischen Wirtschaftsraum einheitlich bindet und seine Vertriebswege nicht spaltet.

  • OLG Frankfurt, 15.08.2002 - 6 U 68/01  

    Markenrechtsverletzung: Vertrieb von Mobiltelefonen nach Entfernen der

    Zwar erfüllt nicht jeder Eingriff in eine Ware die Voraussetzungen der genannten Vorschrift; dies gilt insbesondere, wenn ­ wie hier ­ das äußere Erscheinungsbild der Ware unberührt bleibt (vgl. BGH GRUR 2001, 448, 450 = WRP 2001, 539, 542 ­ Kontrollnummernbeseitigung II).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01  

    Markenverletzung: Rechtsmißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Verwechslungsgefahr

    a) Dass bei einem (auch nur) auf Unterlassung von Markenverletzung gerichteten Begehren zugleich Markeninhaber und Lizenznehmer in subjektiver Klaghäufung vorgehen können, hat der BGH in neueren Entscheidungen mehrfach bestätigt (BGH GRUR 01, 448, 450 - [II 2 a] - Kontrollnummernbeseitigung II; Z 138, 349 [354] = GRUR 99, 161, 163 [II 4] - MAC Dog).
  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 24/04  

    Transitlager

    Bei dem Hologramm mit dem "Mercedes-Stern" handelt es sich ohne weiteres um eine Maßnahme zum Schutz eines Vertriebssystems und zur Kontrolle der Vertragstreue der gebundenen Vertragshändler (vgl. BGH GRUR 01, 448, 449 - Entfernung der Herstellungsnummern II).
  • OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06  

    Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen dem Hersteller von

    Entscheidend ist, dass die Unternehmen jedenfalls mittelbar gleichartige Waren innerhalb derselben Abnehmer-/Endverbraucherkreise abzusetzen versuchen, auch wenn sie dies auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs tun (BGH, GRUR 1988, 826 f. - Entfernung von Kontrollnummern II; GRUR 1999, 69 f. - Preisvergleichsliste II; GRUR 1999, 1122 f. - EG-Neuwagen I; GRUR 2001, 448 - Kontrollnummernbeseitigung II; Keller, a.a.O., § 2 Rdnr. 25; jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07  

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den

    Unternehmer, die gleichartige Waren innerhalb derselben Endverbraucherkreise abzusetzen suchen, sind Mitbewerber, auch wenn sie dies auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs tun, falls nur das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen im Absatz behindern oder stören kann (BGH, GRUR 1999, 1122 [1123] - EG-Neuwagen I m.w.N.; GRUR 2001, 448 - Kontrollnummernbeseitigung II; GRUR 2004, 877 [878] - Werbeblocker).
  • OLG Hamburg, 05.04.2006 - 5 U 89/05  

    Wettbewerbsverstoß: Kenntnis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch

    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des BGH sowie des EuGH zum eingeschränkten Schutz selektiver Vertriebssysteme, die auch in einer Reihe anderer Entscheidungen (BGH GRUR 01, 448 - Kontrollnummernbeseitigung II; BGH WRP 02, 947 - Entfernung der Herstellungsnummer III) zum Ausdruck gebracht worden ist.
  • OLG München, 28.01.2010 - U (K) 3946/09  

    Veranstaltung von Pressekonferenzen durch Fußballvereine: Zulassung von

  • OLG Hamburg, 15.11.2007 - 3 U 231/06  

    Ausreichende Bestimmtheit der Wendung im Klageantrag "wie das auf der Website

  • OLG Stuttgart, 13.07.2001 - 2 U 223/00  
  • LG Berlin, 05.05.2011 - 91 O 35/11  

    Keine Werbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windkraftanlagen

  • LG Hamburg, 31.08.2006 - 327 O 391/06  
  • LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07  

    Markenrechtsverletzung im Internet: Verbreitungsverbot für Markenkosmetika und

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2003 - U (Kart) 30/00  
  • LG Hamburg, 05.07.2005 - 312 O 252/05  
  • LG Hamburg, 24.08.2007 - 408 O 100/07  

    Markenrechtsverletzung: Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung des

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