Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 230 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter Revisionsgrund; Begriff der Vernehmung; Vorlage als Vernehmungsbehelf; denkgesetzlich ausgeschlossenes Beruhen).

  • lexetius.com
  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung eines Sachbeweises als Teil der Vernehmung i.S.d. § 247 Strafprozessordnung ( StPO ); Konsequenzen der nicht vom Beschluss über die Ausschließung des Angeklagten gedeckten Augenscheinsnahme in seiner Abwesenheit

Kurzfassungen/Presse (3)

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    Augenscheinseinnahme geht nicht ohne der Angeklagten

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Erhebung eines Sachbeweises als Teil der Vernehmung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Die Lichtbildaugenscheinseinnahme bei einer Zeugenvernehmung in Abwesenheit des Angeklagten ist für diesen zu wiederholen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 05.10.2010, Az.: 1 StR 264/10 (Keine Augenscheinnahme ohne den Angeklagten)" von VorsRiLG Olaf Arnoldi, original erschienen in: StRR 2011, 61.

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2011, 51
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