Rechtsprechung
| BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 247 StPO; § 230 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter Revisionsgrund; Begriff der Vernehmung; Vorlage als Vernehmungsbehelf; denkgesetzlich ausgeschlossenes Beruhen). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung eines Sachbeweises als Teil der Vernehmung i.S.d. § 247 Strafprozessordnung ( StPO ); Konsequenzen der nicht vom Beschluss über die Ausschließung des Angeklagten gedeckten Augenscheinsnahme in seiner Abwesenheit
Kurzfassungen/Presse (3)
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)
Augenscheinseinnahme geht nicht ohne der Angeklagten
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Erhebung eines Sachbeweises als Teil der Vernehmung
- lto.de (Kurzinformation)
Die Lichtbildaugenscheinseinnahme bei einer Zeugenvernehmung in Abwesenheit des Angeklagten ist für diesen zu wiederholen
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 05.10.2010, Az.: 1 StR 264/10 (Keine Augenscheinnahme ohne den Angeklagten)" von VorsRiLG Olaf Arnoldi, original erschienen in: StRR 2011, 61.
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2011, 51
